Zweitwohnsitz in den ersten 3 Jahren der Ehe

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb269822-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweitwohnsitz in den ersten 3 Jahren der Ehe

Hallo, mein Mann (Japaner) und ich (Deutsche) sind seit reichlich 2 Jahren verheiratet. Im September 2011 würde er normalerweise eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Aus beruflichen Gründen arbeitet er seid August 200km weit entfernt von unserer Wohnung (für 2 Jahre). Nach über 4 Monaten Übergangslösung hat er endlich eine eigene Wohnung, die er als Zweitwohnsitz anmelden müsste (während der Übergangslösung hat er sich nicht umgemeldet).
Ich habe am Anfang beim Ausländeramt angerufen und unsere Situation geschildert. Eine Mitarbeiterin sagte mir, dass es keine Probleme geben dürfte, ein anderer, dass das Fortbestehen der ehelichen Gemeinschaft damit fraglich wäre und, dass Zugtickets kein ausreichender Beleg wären.

Meine Fragen:
- Sind wir verpflichtet seine Ummeldung dem Ausländeramt mitzuteilen/ geschieht dies automatisch durch das Meldeamt?
- Was geschieht mit den 3 Jahren Wartezeit, werden sie evtl für die Zeit seines Zweitwohnsitzes nur ausgesetzt?
- Welche Nachweise werden von uns erwartet um zu beweisen, dass unsere Ehe weiterhin besteht (Verbindungsnachweise unserer Telefonverbindungen)?
- Gibt es irgendwelche Konsequenzen, die wir noch nicht beachtet haben?

Vielen Dank!!!

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn du eine echte "Ehe" führst, kann der auch einen Zweitwohnsitz haben. Das stört kaum.

Es wäre aber anzuraten mal eine Art Tagebuch zu führen um nachzuweisen das das stimmt. Ein "Zugticket" alleine wird kaum reichen. Aber Freunde und Verwandte, gemeinsame Besorgungen und Anschaffungen.

Was dagegen spricht wäre eine "Trennung".

Uwe



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#2
 Von 
fb269822-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Uwe, vielen Dank für deine Antwort. Mein Mann und ich haben aus Liebe geheiratet, eine Trennung etc steht völlig außer Frage.

Ehrlich gesagt käme ich mir albern vor über meine Beziehung Tagebuch zu führen. Sähe es nicht vorbereitet aus, wenn ich soetwas dem Amt vorzeigen könnte? Verwandte und Bekannte können jederzeit befragt werden, der einzig schwierige Punkt ist vielleicht, dass mein Mann sehr in sich gekehrt ist und ihn außer mir und seinen Kollegen kaum jemand zu Gesicht bekommt ;D Dass wir täglich Kontakt haben kann ich mit meiner Handyrechnung nachweisen.

Du meinst also wir sollten alles ganz normal machen und bei Anfragen vom Amt einfach schon vorbereitet sein... ?

Vielen lieben Dank!

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Einen Mann den keiner kennt, der anderswo wohnt.

Nennt man Scheinehe.


Uwe

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ein Zweitwohnsitz bedeutet aber das man einen "Erstwohnsitz" hat. Dort hat man Freunde, geht einkaufen, trifft Nachbar. verbringt die 30 Tage Urlaub, 56 Wochenenden und viele Feiertage. Man lebt ja dort.
Durch das Tagebuch kann man das gut nachweisen.

Aber jemand der nie dort ist, nur mit ein paar Zugtickets und Handyrechnungen kommt. Das könnte man anzweifeln.

Kommt aber drauf an. Man könnte auch Fragen: Wie legt denn die Frau. Da wird man einer Mutter von 5 Kindern im eigenen Haus, deren man einen befristetet Job weit weg eher glauben.

Es kommt drauf an, daher das Tagebuch, und die Idee mal Beweise zu sammeln.

Machen die zwei, drei Kinder, fragt keiner mehr. Trennt man sich nach 3 Jahren und Erlangung der Aufenthaltserlaubnis...... sieht das anders aus.

Uwe



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#6
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
ein Indiz


Ja und mehr nicht. Ein echter Pendler hat eben seinen "Lebensmittelpunkt" bei seiner Frau. Und das kann man mit seinen sozialen Kontakten belegen.

Mit "wenn er da ist lebt er in der Badewanne, es braucht keine Kleidung und spricht mit niemanden" ist eben mehr als ungewöhnlich.

Uwe

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#8
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Welchen Beweiswert sollte denn ein Tagebuch haben?


Eher als "Erinnerungshilfe"

quote:
Es soll auch Menschen geben, welche ihren Urlaub nicht zu Hause verbringen.

Aber doch wohl mit der Frau, und dann hat man eine Hotelrechnung, war bei gemeinsamen Freunden.....
also wieder Zeugen

quote:
Labersack, Harry & Co. dürften übrigens auch kaum auf Nachbarn treffen und könnten allenfalls belegen, wie viele Beiträge sie ins Forum gehämmert hätten, was aber auch kaum helfen könnte.


Stimmt, wie schlimm, ich werde sofort mein Leben ändern.....

Uwe

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