Zuzug pflefebedürftiger Eltern für Deutsche Staatsangehörige

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
SebOeh
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Zuzug pflefebedürftiger Eltern für Deutsche Staatsangehörige

Hallo,

Ich bin Deutscher Staatsbürger und selbständiger Dozent der Physik und Mathematik, und beziehe keine Hilfe vom Staat. Meine Mutter kommt aus Chile, ist 87 Jahre alt, bezieht Rente und hat ein eigenes Einkommen und residiert in Belgien, wo sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Auch wenn sie, wie gesagt, aus Chile ein eigenes Einkommen aus Rente und Vermietungen bezieht, was zum Leben in Belgien ausreicht, wurde ihr der Aufenthaltstitel unter anderem Deswegen gegeben, weil meine dort lebende Schwester genügend Einkommen hat um für sie zu sorgen. Sie ist bei der dortigen Krankenversicherung, soweit ich weiss, durch meine Schwester familienversichert.

Nun ist es so, dass meine Mutter vor einem Monat eine Herzoperation hatte und wird wohl in Zukunft nur mit Rollator gehen können. Einkaufen gehen kann sie nicht mehr, nach 100 Metern muss sie sich wieder für eine Weile hinsetzen. Sie ist also ein Pflegefall. Außerdem ist meine Schwester leider Jahren psychisch krank und nicht imstande, sich um sie zu kümmern. Darüberhinaus haben sie fast nur Streit miteinander, was meine Mutter depressiv macht. Deswegen würde ich gerne meine Mutter nach Deutschland bringen. Wohnraum ist schon vorhanden. Ob mein Einkommen allein für uns beide ausreicht steht so auf der Kippe.

Ich habe mir die Gesetze angeschaut, und nach §38 a ) Aufenthaltsgesetz "Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte" würde sie die Bedingungen erfüllen. Sehe ich das richtig so?

Darüberhinaus nach §36 a (2) 4. hätte sie auch als Härtefall auch das Recht, wenn ich Ausländer wäre. Gilt das auch für einen deutschen Staatsbürger?

Danke schön für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Das könnte aller Wahrscheinlichkeit schon daran scheitern, dass sich keine Versicherung findet, die bereit ist diese Dame zu versichern. Eine private Absicherung dürfte, zumindest für einen Normalverdiener, kaum erschwinglich sein. Also eine Frage der Finanzen.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das könnte aller Wahrscheinlichkeit schon daran scheitern, dass sich keine Versicherung findet, die bereit ist diese Dame zu versichern.

Umgekehrt. Da Versicherungspflicht herrscht, muss jede private Krankenversicherung sie zum Basis-Tarif aufnehmen, wenn sie dauerhaft in Deutschland lebt.
Zitat:
Eine private Absicherung dürfte, zumindest für einen Normalverdiener, kaum erschwinglich sein. Also eine Frage der Finanzen.

Das ist relativ. Der Basis-Tarif ist gesetzlich gedeckelt, er richtet sich nach dem Eintrittsalter und beträgt maximal ca. 680 €/Monat. Die Leistung entspricht der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von SebOeh):
Mutter kommt aus Chile, ist 87 Jahre alt, bezieht Rente und hat ein eigenes Einkommen und residiert in Belgien, wo sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Auch wenn sie, wie gesagt, aus Chile ein eigenes Einkommen aus Rente und Vermietungen bezieht, was zum Leben in Belgien ausreicht, wurde ihr der Aufenthaltstitel unter anderem Deswegen gegeben, weil meine dort lebende Schwester genügend Einkommen hat um für sie zu sorgen.

Wenn es nicht ein explizit auf Belgien beschränkter Aufenthaltstitel ist, kann sie sich damit in der gesamten EU niederlassen.
Unabhängig vom Aufenthaltstitel sind in Deutschland die Kinder gegenüber ihren Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig, wenn die Eltern nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können.

Eigenes Einkommen und ggf. die anteilige Übernahme der Kosten durch die Kinder - das reicht für einen Aufenthaltstitel, der den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zulässt. Unabhängig vom belgischen Aufenthaltstitel. Der m.E. aber eh schon reichen sollte.

Beratung gibt es bei der Ausländerbehörde und bei jeder deutschen Krankenversicherung, was die Krankenversicherungsfrage betrifft.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SebOeh
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke schön, ich finde alle Eure Antworten sehr einleuchtend und helfen mir weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Wenn die gute Frau in Belgien längere Zeit in der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung war, könnte die Chance bestehen, sie auch in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung zu bekommen. Zwar nicht kostenlos, aber möglicherweise wäre das günstiger als der Basistarif der Privatversicherungen.

Sie sehen: Das Problem ist nicht das Aufenthaltsrecht. Das Problem ist, dass Sie Krankenversicherungsschutz für die Mutter benötigen. Und der könnte sehr teuer werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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