Wiedereinreise,Familienzusammenführung,Sperre,Visa

22. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Seno
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiedereinreise,Familienzusammenführung,Sperre,Visa

Hallo Leute,
Ich habe ein Anliegen und hoffe damit könnte mir jemand einen guten Rat geben.

Jemand ist eingereist nach Deutschland mit der ganzen Familie im Jahre 1993 als er knapp 10J alt war. Die ganze familie hatte zuletzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, jedoch meine angegebene Person noch nicht. Als er eine Jugendstrafe von knapp über 2J verbüßte, hat man ihn in sein Heimatland abgeschoben.(2007)
Letztes Jahr teilte man ihm mit dass er die Sperrfrist von 6 Jahren überschritten hat & wenn er will, könnte er wieder einreisen, es sei denn er würde die damals entstandenen Kosten begleichen. Das hat er auch gemacht und ist in seinem Land in die Botschaft gegangen mit dem Visum was seine Eltern ihm geschickt hatten(deutsche Bürgerschaft angenommene Eltern),und er wurde 2 Mal abgewiesen ohne jeglichen Grund. Nun ist er mit einem anderen Visum nach Deutschland eingereist, was wiederum den Aufenthalt für 90 Tage garantiert und die Frage wäre nun, was kann man machen damit alles seine Richtigkeit bekommt, er zumindest eine Aufenthaltserlaubnis wieder bekommt und in sein Leben zurückkehren kann, er ist in Deutschland aufgewachsen, hat in die Schule abgeschlossen, eine Ausbildung gemacht & ordentlich gearbeitet..er kennt nicht einmal seine Heimatsprache, sowohl lesen als auch schreiben, hat keinen Verwandten dort gehabt und es war eine schrecklche Zeit für ihn dort.. kann die Justiz einen denn so bestrafen nachdem er eine "Jugendstrafe" von 2,2 Jahren wegen Kleinkram abgesessen hat & sie ihn normal entlassen, nach Hause schicken,,dann eines morgens aus der Ausbildungsstelle verhaften und in Abschiebehaft bringen von wo aus er dann ausgewiesen wird ?

Meine Frage wäre nun,, was könnte hier in diesem Falle helfen,,und wo muss man anpacken richtig ? Familienzusammenführung, Arbeit, Heirat oder was ?



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,wenn Ihr uns vielleicht noch einen guten Anwalt aus Hamburg empfehlen könntet, wären wir sehr dankbar..


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Vielleicht mal einiges zur Klarstellung:
Über 2 Jahre Jugendstrafe bekommt man nicht für "Kleinkram." Dafür kann man in Deutschland schon fast jemanden umbringen.

Er ist in Abschiebehaft gebracht worden, einfach weil er die Aufforderung zur Ausreise ignoriert hat. Offensichtlich hat er auch im Vollzug nicht gelernt, amtlichen Aufforderungen zu folgen.

Das Visum sagt klar, warum und wie lange er hier bleiben darf. Dann muss er wieder raus.

Für Familienzusammenführung ist er zu alt. Den Rest können wir nicht abschätzen, weil die Hintergründe nicht bekannt sind.

Ich frage mich allerdings, wieso er nach so vielen Jahren in seiner Heimat immer noch kein Wort der Sprache dort spricht oder versteht.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

- doppelter Beitrag gelöscht -

-- Editiert ya338 am 22.09.2013 22:09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Letztes Jahr teilte man ihm mit dass er die Sperrfrist von 6 Jahren überschritten hat & wenn er will, könnte er wieder einreisen...

Wer hat das gesagt ?
Eine Einreisesperre (die er sich durch seine Straftat selbst eingehandelt hat) endet nicht automatisch, sondern muß durch einen Befristungsantrag gelöscht werden.

Des weiteren ist dann natürlich auch ein triftiger Grund nachzuweisen, um wieder ein Visum zu erhalten. Der Wunsch allein, wieder in Deutschland leben zu wollen, reicht allerdings nicht aus um ein Visum für einen Daueraufenthalt zu erhalten.

quote:
...mit dem Visum was seine Eltern ihm geschickt hatten.

Man kann niemanden ein Visum schicken, das muss der Betreffende schon selbst beantragen.

quote:
Meine Frage wäre nun,, was könnte hier in diesem Falle helfen, und wo muss man anpacken richtig ? Familienzusammenführung, Arbeit, Heirat oder was ?.

z.B. durch Heirat mit einer Deutschen oder einer in Deutschland rechtmäßig aufhältigen Ausländerin.

Eine Familienzusammenführung für Erwachsene zu Eltern oder Geschwistern gibt es nicht, weil nach dem deutschen Familienbegriff nur Vater, Mutter und minderjährige Kinder zur Familie gezählt werden.

z.B. zur Arbeit, wenn er über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügt, die in Deutschland gefragt ist.

quote:
kann die Justiz einen denn so bestrafen nachdem er eine "Jugendstrafe" von 2,2 Jahren wegen Kleinkram abgesessen hat.

Für "Kleinkram" kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis, da müssen schon mehrere schwerwiegende Straftaten angefallen sein.

Die entsprechenden Gesetze (bezüglich der Abschiebung) sind bekannt, da hätte ihm klar sein müssen, mit welche Risiken sein kriminelles Verhalten "belohnt" wird.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

quote:
ist in seinem Land in die Botschaft gegangen mit dem Visum was seine Eltern ihm geschickt hatten(deutsche Bürgerschaft angenommene Eltern),und er wurde 2 Mal abgewiesen ohne jeglichen Grund. Nun ist er mit einem anderen Visum nach Deutschland eingereist, was wiederum den Aufenthalt für 90 Tage garantiert


Wenn er von der deutschen Botschaft kein Visum erhalten hat und nun mit "einem anderen Visum" nach Deutschland eingereist ist, sollte er bedenken, dass so nicht unbedingt eine Aufenthalt in Deutschland für 90 Tage "garantiert" ist. Wenn es sich um ein Schengen-Visum eines anderen EU-Landes handelt, darf er sich natürlich nicht 90 Tage in Deutschland aufhalten. Hauptreiseziel muss dann das Land sein, von dem er das Visum erhalten hat. Wenn er sich mit einem solchen Visum ausschließlich (oder auch nur hauptsächlich) in Deutschland aufhält, begeht er einem Visumsmissbrauch. Wenn das entdeckt wird, führt das höchstwahrscheinlich dazu, dass er zukünftig noch nicht einmal ein Besuchsvisum erhält.

Wenn er vorhat, jemals wieder rechtmäßig in Deutschland zu leben, sollte er sich nicht durch solche Tricksereien alles verbauen. Seine Historie zeigt schon, dass er ein sehr zweifelhaftes Rechtsverständnis hat: wiederholte bzw. schwerste Straftaten bereits im Jugendalter, Ignorierung von Ausreiseaufforderungen, was den Staat zur Abschiebung zwingt, nun Visumsmissbrauch. Dass er anscheinend nichts dazugelernt hat, wird durch die Bewertung seiner Straftaten als "Kleinkram" deutlich. Angesichts einer solchen Haltung ist folgende Aussage für alle, die in Deutschland friedlich zusammenleben wollen, schon eine Drohung:

quote:
er zumindest eine Aufenthaltserlaubnis wieder bekommt und in sein Leben zurückkehren kann


Dass jemand, der keinerlei Einsicht in das Unrecht seiner kriminellen Taten zeigt und staatliche Anordnungen und Regeln nach Belieben ignoriert, hier sein Leben wieder aufnehmen kann, dem setzt das deutsche Aufenthaltsrecht gewisse Hindernisse zum Schutz aller hier Lebender entgegen. Selbst wenn er gute Gründe für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis haben sollte, wird dieses Verhalten bei der Abwägung auf der Negativseite stehen. Je mehr Gegengründe dazukommen (Visumsmissbrauch), desto schwieriger wird es.

Wenn er einen Aufenthalt in Deutschland will, muss er genauso wie jeder seiner Landleute einen vom Gesetz vorgesehenen Grund vorbringen für einen Daueraufenthalt. Dass er einen Teil seines Lebens in Deutschland verbracht hat, bringt keinerlei Vorteil; im Gegenteil: seine Geschichte hier spricht gegen ihn. Er braucht schon sehr starke Argumente dafür, dass deutsche Behörden seinen Aufenthalt erlauben sollen.

-- Editiert Felicite am 23.09.2013 13:43

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ fb: bezahlt ist doch schon, aber das ändert ja nichts daran, dass er in Deutschland unerwünscht ist.

@ Felicite: eine wirklich perfekte Antwort. Auf das Schengen-Visum war ich gar nicht gekommen. Ich grübelte über "die andere Art Visum." Aber klar, nur so, wie Du geschrieben hast, kann es sein.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wieso kann man nach SECHS Jahren noch immer nicht die Sprache des "Heimatlandes", in das man abgeschoben wurde? Und das Deutsch ist auch nicht so der Hit, obwohl hier offenbar aufgewachsen und zur Schule gegangen.

quote:
Seine Historie zeigt schon, dass er ein sehr zweifelhaftes Rechtsverständnis hat: wiederholte bzw. schwerste Straftaten bereits im Jugendalter, Ignorierung von Ausreiseaufforderungen, was den Staat zur Abschiebung zwingt, nun Visumsmissbrauch. Dass er anscheinend nichts dazugelernt hat, wird durch die Bewertung seiner Straftaten als "Kleinkram" deutlich.


So sehe ich das auch. Man muß schon ein sogenannter "Intensivtäter" sein und sich dabei ordentlich was zu Schulden kommen lassen haben, um 2,2 Jahre Jugendhaft zu kriegen (Zum Vergleich: Der "20-Cent-Killer" Onur hat für das Tottreten eines Menschen 3 Jahre bekommen, die dann auch noch kassiert wurden, weil sie dem BGH zu hart erschienen, die Mörder von Johnny bekamen maximal 4 Jahre, einige sogar nur um die 2). Das dann sogar heute noch als "Kleinkram" abzutun zeigt mir, dass man nichts dazugelernt hat und stark zu befürchten ist, dass der damalige Weg hier dann fröhlich fortgesetzt wird.
Ich denke, man wird auch nicht "überraschend" nach der Verbüßung verhaftet und abgeschoben, sondern das wird eigentlich schon bei Urteilsverkündung klargestellt, dass nach Verbüßung der Haftstrafe die Abschiebung folgt.

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