Wann wird eine befristete Arbeitserlaubniss zu einer unbefristeten?

29. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
marco99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann wird eine befristete Arbeitserlaubniss zu einer unbefristeten?

Meine Verlobte wohnt seit 2,5 Jahren bei mir in Deutschland. Sie kommt aus der Tschechischen Republik. Sie hat bereits einen Tourismus Bachelor und hat jetzt auch schon seit 1 Jahr einen Ausbildungsplatz in München(Auch Tourismus Branche). Vom Arbeitsamt hat sie zu Beginn einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr erhalten und es hieß, dass nach dem Ablauf des Jahres sie nach Abgabe aller Unterlagen und Arbeitsnachweise eine unbefristete Arbeitserlaubniss erhalten würde. Nun hat nach 1 Jahr jedoch die Mitarbeiterin gewechselt und Sie meinte, dass das jeder Mitarbeiter selbst entscheiden kann welche Art von Arbeiserlaubniss vergeben wird(und ob eine vergeben wird), und meine Freundinn hat wieder nur für 1 Jahr eine befristete Arbeitserl. erhalten.

Meine Fragen sind jetzt:

1. Geht das denn einfach so, selbst zu entscheiden wer welche Art von Arbeitserl. bekommt?

2. Falls ja, unter welchen Kriterien wird dabei entschieden?

3. Wann bekommt sie denn dann eine unbefristete Arbeitserlaubniss?

Ich würde mich sehr über Antwort freuen, denn sie ist verzweifelt und hat Angst, wieder diese schwierige Situation durchzustehen, und eine Arbeit zu suchen ohne eine Arbeitserlaubniss zu haben. Man wird oft, trotz seiner guten Qualifikationen abgewiesen.

Ich bin übrigens Italiener und kein Deutscher, von daher bringt es ihr nicht einmal was wenn ich sie heirate, was ich so oder so tun werde.

Danke für ihre Zeit

-- Editiert von marco99 am 29.09.2008 09:19:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

ich an eurer Stelle würde einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen. Dieses Forum hier dient dem Ausländerrecht und da hat die Arbeitserlaubnis jetzt nicht so direkt was mit zu tun. Ich würde einfach mal bei einem Arbeitsamt in einem anderen Landkreis anrufen und da nachfragen, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um eine unbefristete ARbeitserlaubnis zu bekommen.

Was hat deine Verlobte denn für einen Aufenthaltstitel hier in Deutschland?

Gruß
Susanne

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marco99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aufenthaltstitel?

Sie ist aus der Tschechischen Republik, kann sich deshalb frei hier bewegen, ist auch gemeldet seit ende 2005

Die vom Arbeitsamt geben mir eben die Auskunft die ich beschrieben habe, zumindest die Person die für die Arbeitserlaubniss zuständig war.

Mich wundert nur, dass das ein Mitarbeiter nach seinem ermessen beurteilen kann, ob Sie die Erlaubniss bekommt oder nicht.

Das schlimme ist ja, sie hat sich darauf eingestellt das es passt weil sie ja zuerst die Auskunft bekommen hat, sie würde nach 1 Jahr eine unbefristete Arbeitserlaubniss ohne Probleme erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

...deswegen meinte ich ja, ihr solltet mal bei einem anderen Arbeitsamt nachfragen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Vielleicht hilft dir das hier weiter...

Beschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit
Deutschland hat in den EU-Beitrittsverträgen die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den
neuen Mitgliedsstaaten, also auch aus Polen und Tschechien eingeschränkt. Nach dem so
genannten 2+3+2-Modell können diese Beschränkungen bis zu sieben Jahren betragen,
dass heißt maximal bis zum 30. April 2011 dauern. Polnische und tschechische Bürger sind
zwar EU-Inländer, bleiben arbeitsrechtlich jedoch vorerst Ausländer. Sie finden als
Arbeitnehmer nur begrenzt in Deutschland eine Anstellung.
Mit wenigen Ausnahmen benötigen sie dazu eine Arbeitserlaubnis. Ohne Genehmigung
können nur folgende Personengruppen tätig werden:
• Leitende Angestellte
• Montage-, Messe- und Einweisungspersonal
• Speditionspersonal im Transit
• Studenten im Praktikum oder Ferienjob
Im Gegensatz zu Ausländern aus Nicht-EU-Staaten können Polen und Tschechen die so
genannte Arbeitserlaubnis-EU bzw. Arbeitsberechtigung-EU beantragen. Sie wird von den
Agenturen für Arbeit vergeben. (Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält,
benötigt ferner eine Aufenthaltserlaubnis.) Die Entscheidungen der Arbeitsagenturen
erfolgen auf Grundlage von Ausnahmeregelungen und zwischenstaatlichen Abkommen
sowie nach aktueller Lage auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Diese Vergabepraxis entspringt
dem politischen Entschluss, die Arbeitsmigration zu steuern.


Zu finden ist der ganze Text unter
http://www.kammerunion.de/cms/upload/projekt_ECCEKEO/Beschaeftigung_dt.pdf

Gruß
Susanne

1x Hilfreiche Antwort

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