Hallo zusammen,
um meine Situation besser erklären zu können, muss ich ein wenig ausholen...
...meine Freundin ist Brasilianierin und ist hier am 23.11.2017 eingereist. Zu dem Zeitpunkt war sie noch nicht meine Freundin, sie besuchte hier Verwandte und Freunde. Ihr ursprünglicher Rückflug nach Brasilien war für den 23.02. 2018 gebucht. Zwei Wochen vor ihrem geplanten Rückflug lernten wir uns kennen und weil wir uns weiter kennenlernen wollten und wir von Bekannten gehört hatten das es die Möglichkeit gibt weitere drei Monate im Land zu bleiben wenn wir das bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden würden.
Telefonisch habe ich ca. eine Woche vor ihrem eigentlichem Rückflug versucht einen Termin beim Amt zu bekommen. Allerdings bekam ich erst einen Termin im Mai.
Die Dame im Amt hat unser Anliegen auch verstanden und ihr ein Schreiben mitgegeben im dem Vermerkt wurde das meine Freundin am 24.05.2018 aus der BRD ausreisen muss und meinte mündlich das damit der Aufenthalt bis zu diesem Datum legal bzw. ohne Folgen für sie wäre. Da der neue Rückflug am 23.05.2018 gebucht war, war das kein Problem.
Meine Frage ist jetzt und die konnte mir bisher niemand sicher beantworten (Auswärtige Amt, Bundespolizei, Ausländeramt Stadt Essen), wann darf meine Freundin wieder nach Deutschland einreisen?
Nach drei Monaten, nach sechs Monaten?
Ich wäre wirklich dankbar wenn ich meine Frage beantwortet bekäme damit ich weiß wie lange ich auf meine Freundin warten muss.
Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen,
Chrisscrossy
Wann Wiedereinreise aus Brasilien möglich?
Notfall?
Notfall?
Brasilianer dürfen sich 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland visumfrei aufhalten. Wie das in einem Fall wie diesem genau gerechnet wird, kann ich Di aber nicht sagen.
Warum beantragt sie nicht einfach ein Visum? Dann darf sie auch in das EU-Ausland damit einreisen.
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, dass sie 180 Tage nach der ersten Einreise wieder erneut einreisen darf.
Am Besten informiert man sich bei der Bundespolizei, die werden jeden Tag mit solchen Fragen konfrontiert und müssten kompetente Auskünfte geben können.
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ZitatWarum beantragt sie nicht einfach ein Visum? :
Weil Brasilianer Angehörige eines Positiv-Staates sind und visafrei nach Deutschland/in den Schengenraum einreisen können.
Danke erstmal für eure Antworten.
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hatte ich ja bereits gefragt und die konnten mir keine sichere Antwort geben. Das Auswärtige Amt übrigens ebenfalls nicht.
Daher hoffe ich das ich hier evtl noch weitere Antworten bekomme.
Gruß
Chrisscrossy
Dann möge sie doch ein Visum beantragen, denn dann wäre sie auf der sicheren Seite. Mit einem Visum muss die 90-Tage-Regel nicht eingehalten werden.
ZitatDann möge sie doch ein Visum beantragen :
Man wird von ihr keinen Visumsantrag entgegen nehmen, weil Brasilianer kein Visum benötigen und visumsfrei nach Deutschland einreisen können.
Richtig, Brasilien gehört zu den Ländern die für einen Aufenthalt in Deutschland bis zu drei Monate kein Visum benötigen.
Da meine Freundin dann allerdings ganze 6 Monate hier war weiß ich nicht ob trotzdem die Frist von drei Monaten für die Wiedereinreise zählt oder eben eine andere bzw. längere...?
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