Visumstatus Wechsel zum Studentenvisum

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469198-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Visumstatus Wechsel zum Studentenvisum

Hallo Leute,

Ich schreibe direkt mein Problem.
Ich bin NICHT EU-Einwohner. Ich lebe in Deutschland mit meiner Frau und ich habe ein Familienvisum wegen meiner Frau.
Jetzt habe ich einen Zulassung von der Universität Stuttgart.
Meine Frage ist, ist es möglich, dass ich den Status meines Visums zum Studentenvisum ändere? (In Deutschland)
Danke im Voraus.

Hami

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von fb469198-41):
Meine Frage ist, ist es möglich, dass ich den Status meines Visums zum Studentenvisum ändere?

Ich nehme mal an, das Du mit "Visum" die Aufenthaltserlaubnis meinst.
Natürlich kannst Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 in eine zum § 16 wechseln, aber das wäre doch eine Verschlechterung, warum willst Du das tun ? Studieren kannst Du doch auch mit dem 28er.


-- Editiert von ya338 am 01.07.2017 00:11

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb469198-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Ob der Zweck eines Visums/Aufenthaltstitel während des Aufenthaltes hier in Deutschland geändert werden kann oder ob der Betreffende zunächst in seinem Heimatland einen neuen Visumsantrag stellen muss, hängt von der Staatsangehörigkeit ab.
Staatsangehörige einer Reihe von Ländern können das hier erledigen, Staatsangehörige einer Reihe anderer Länder müssen dafür zunächst in ihr Heimatland zurückreisen.

Also wie kann ich das finden?
Ich meine, dass mein Nationalitat acceptabel ist.
und, Ich bin Iranisch.
Danke

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb469198-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von fb469198-41):
Meine Frage ist, ist es möglich, dass ich den Status meines Visums zum Studentenvisum ändere?

Ich nehme mal an, das Du mit "Visum" die Aufenthaltserlaubnis meinst.
Natürlich kannst Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 in eine zum § 16 wechseln, aber das wäre doch eine Verschlechterung, warum willst Du das tun ? Studieren kannst Du doch auch mit dem 28er.


-- Editiert von ya338 am 01.07.2017 00:11


Also ich brauche mein eigene Visum. also du findest dass es moeglich ist, ja?
Das waere Super!
Wovon kann ich anrufen und Fragen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von fb469198-41):
Wovon kann ich anrufen und Fragen?

Ansprechpartner für alle Belange des Aufenthalts ist die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ausländers.

1x Hilfreiche Antwort

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