Visum für meine frau beantragen

14. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)
Visum für meine frau beantragen

Hi, ich habe erst vor kurzem eine ausländischen frau (ausserhalb Deutschland) geheiratet ,ich bin deutscher Staatsbürger und möchte mit meine frau in Deutschland leben.
Für mich es neu, was an Papieren angeht.
nun auch schon Heiratsurkunde bekommen.
Habe gehört dass man in Deutschland, eine Familiennachzug oder so ähnlich braucht, dass der Botschaft in den jeweiligen Land, eine Visum ausstellt.

ich bitte um Hilfe.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Frau muss ein Visum in der deutschen Botschaft zwecks Familienzusammenführung beantragen. Ob das funktioniert, das wäre dort zu klären. Für das endgültige Aufenthaltsrecht ist dann das Ausländeramt in Deutschland zuständig.

Ich würde mal mit denen Kontakt aufnehmen und die Bedingungen erfragen.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Da der Themenstarter nicht erwähnt hat, um welches Land es sich handelt bzw. welche Staatsangehörigkeit seine Ehefrau innehat, kann auch keine zielführende Antwort gegeben werden.

Die Ehefrau muss auf jeden Fall bei der deutschen Auslandsvertretung in ihren Land, einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Bei dieser Antragstellung ist die Heiratsurkunde, sowie i.d.R. der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (nach A1) erforderlich. Inwieweit eine vertrauensanwaltliche Urkundeüberprüfung ihrer Geburts- und der Eheschließungsurkunde erforderlich sein könnte, kann man nicht sagen, solange das Herkunftsland seiner Ehefrau nicht bekannt ist.

Die Ausländerbehörde hat (zunächst) nichts mit dem Nachzug der Ehefrau zu tun. Der Antrag muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland der Ehefrau von ihr persönlich gestellt werden. Die deutsche Inlandsbehörde (Ausländerbehörde) kommt erst dann ins Spiel, wenn der Antrag gestellt wurde und ist an diesen Verfahren nur behördenintern beteiligt.

Federführend und Herrin des Verfahrens ist die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Ehefrau.



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Meine frau kommt aus vietnam, ich habe einige Informationen gelesen (hier ein pdf Datei) pdf download
Wie ich verstanden habe, brauche ich für Deutschland Seite Punkt 1 und 2.

Wie genau muss man auf deutsche Seite Antrag stellen bzw. Kann man auch nachfrage, wegen der Status der Papiere (meinte auf Vietnamesische Seite) wenn der Antrag abgeben wurde?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Wie ich verstanden habe, brauche ich für Deutschland Seite Punkt 1 und 2.

Nicht Du, sondern Deine Frau muss den Antrag stellen und die verlangten Voraussetzungen erfüllen. Du musst lediglich Deine Zustimmung zum Nachzug abgeben, wenn Du von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert wirst.

Von Deutschland aus brauchst Du überhaupt keinen Antrag stellen, denn nicht Du willst nachziehen, sondern deine Frau in Vietnam.

-- Editiert ya338 am 20.02.2015 12:53

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Gibt es einen anderen Weg als was ich jetzt vor habe?
Z.B Urlaubvisum...
Weil meine frau jetzt im 2 Monat schwanger ist.
Wie ich fürchte, dauert schon einige Monate, wie ich gelesen habe können schwangere Frauen bist zu 28 Wochen = 7 einhalb Monate fliegen.

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2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12305.04.2015 21:25:24
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

quote:
Gibt es einen anderen Weg als was ich jetzt vor habe?
Z.B Urlaubvisum...
Weil meine frau jetzt im 2 Monat schwanger ist.
Wie ich fürchte, dauert schon einige Monate, wie ich gelesen habe können schwangere Frauen bist zu 28 Wochen = 7 einhalb Monate fliegen.


Das Visum muss Ziel/ und Zweckgerichtet sein. Der Zweck ist ja nun eine Familienzusammenführung, nicht der Urlaub. Unter schlechten Umständen könnte ein Urlaubsvisum bei eingehender Befragung am Zielflughafen eine Strafbarkeit nach dem AufenthG begründen, eventuell sogar Zurückschiebung.

Zur Not bekommt die Frau eben das Kind in Vietnam und Sie können dann das Visum beantragen und dann einreisen.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Zur Not bekommt die Frau eben das Kind in Vietnam und Sie können dann das Visum beantragen und dann einreisen.



Nun , dann ist mein Kind als Vietnamese und nicht Deutsch , wie ich es erhoffte habe.

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Einige Fragen zu dem Thema

1. Am 04.06.15 hat meine Frau einen Termin in der Botschaft um denn Antrag abzugeben , damit es mal langsam anrollt.
Würde es auch klappen wenn ich jetzt in Deutschland , in der Ausländerbehörde die ganzen Papier abgebe und das amt "vorarbeiten" würde und nicht erst ab 04.06 (Heiratsurkunde,Mietvertrag...) bzw. was für papiere benötigen das ABH ?

2. Ich wohne in Landkreis A (wo ich regestiert bin) gibts Ausländeramt (wie ich gehört habe , sind die nicht so erfreut/arbeiten langsam)
Könnte ich nicht 30km zu Landkreis B fahren , wo es auch Ausländeramt gibt , die ganzen Papierkram erledigen?



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn du Deutscher bist, dann ist dein Kind auch deutsch, unabhängig davon, wo es geboren ist. Da du mit der Mutter verheiratet bist, ist nicht mal eine vorherige Vaterschaftsanerkennung nötig.
also: eine Sorge weniger.

Wenn deine Frau kein Deutsch kann und schwanger ist, dann gibt es noch das Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes. Einzelheiten siehe in diesem Link Im Gegensatz zur Familienzusammenführung ist da nicht mal der Sprachtest nötig.

Außerdem hast du nicht gesagt, wie es mit deiner Abstammung aussieht: Wenn du selbst früher Vietnamese warst, dann könnte man bei der Behörde auch der Ansicht sein, dass ihr euer Leben gemeinsam in Vietnam führen könnt und eine Familienzusammenführung in Deutschland nicht nötig sei. Auch dagegen hilft das Visum zur Geburt eines deutschen Kindes.

Ansonsten ist es wie dir schon gesagt wurde so, dass deine Frau den Prozess ins Rollen bringen muss. Du kannst derzeit bei der Behörde abgeben, was du willst: die haben da noch keinen entsprechenden Vorgang, unter dem sie das ablegen könnten, daher werden sie das gar nicht annehmen.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn deine Frau kein Deutsch kann und schwanger ist, dann gibt es noch das Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes. Einzelheiten siehe in diesem Link Im Gegensatz zur Familienzusammenführung ist da nicht mal der Sprachtest nötig.



danke für den link, werde heute abend mich infomieren.
bzw. wenn ich den antrag stelle , ist auf der deutschen seite oder in vietnam?
weil ich nur die Heiratsurkunde mit deutsche übersetzung habe plus von konsulat bestägt habe.

Außerdem hast du nicht gesagt, wie es mit deiner Abstammung aussieht: Wenn du selbst früher Vietnamese warst, dann könnte man bei der Behörde auch der Ansicht sein, dass ihr euer Leben gemeinsam in Vietnam führen könnt und eine Familienzusammenführung in Deutschland nicht nötig sei.



bin seit einigen jahren eingebügert und würde niemals in vietnam wohnen würden! da ich seit 24 jahren in deutschland aufgewachsen bin und als deutsche denke

Ansonsten ist es wie dir schon gesagt wurde so, dass deine Frau den Prozess ins Rollen bringen muss. Du kannst derzeit bei der Behörde abgeben, was du willst: die haben da noch keinen entsprechenden Vorgang, unter dem sie das ablegen könnten, daher werden sie das gar nicht annehmen.



schade , wollte den prozess schneller bringen , würde wohl nichts..

und was ist Punkt 2 ?

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
. wenn ich den antrag stelle , ist auf der deutschen seite oder in vietnam?

Du kannst keinen Antrag für Deine Frau stellen, weil Du (zumindest vorerst) kein Verfahrensbeteiligter bist. Das muss Deine Frau schon selber machen.

Erst wenn der Antrag durch Deine Frau in Vietnam gestellt wurde und die Ausländerbehörde in Deutschland von der deutschen Auslandsvertretung darüber informiert wurde und somit in das Visumsverfahren eingebunden ist, wird man Dich einladen und zu einem Gespräch bitten.

Vorher macht das von Deiner Seite aus, überhaupt keinen Sinn, weil die Ausländerbehörde überhaupt noch nichts "auf dem Tisch" hat und deshalb mit Dir gar nichts verhandeln wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

an quiddje : Ich bin an der Vietnamese Seite und nicht Russischen Föderation , wie sie den link geschickt haben.
oder ist es beides gleich?
wenn ja wie soll meine frau nachweisen -> "Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen bzw. des in Deutschland lebenden Elternteils sowie ggf. dessen Aufenthaltstitel."
da ich nicht mehr in vietnam mehr aufhalte?

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Hilfe ich komme bei Visa zur Geburt eines deutschen Kindes nicht weiter, ich kapiere diese verfahren nicht so, habe ich heute erst gelesen bzw gewusst dass es sowas gibt

-- Editiert yorbase am 11.03.2015 22:20

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
wenn ja wie soll meine frau nachweisen
_________________________________________________

Mit der Eheschließungsurkunde, ihren Reisepass und den ärztlichen Nachweis ihrer Schwangerschaft. Eine Kopie Deines Passes kann natürlich nicht schaden.

Im weiteren Verlauf wird die Ausländerbehörde in Deutschland auf Dich zukommen und ggf. weitere Nachweise von Dir verlangen.


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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Mit der Eheschließungsurkunde, ihren Reisepass und den ärztlichen Nachweis ihrer Schwangerschaft. Eine Kopie Deines Passes kann natürlich nicht schaden.



Meinen Reisepass ist nicht in Vietnam sondern hier in Deutschland ^^
da würde nur Kopie notwendig sein und wie ich vietnam erlebt habe muss eine Kopie durch einen konsulat bestätig (also einen Stempel bzw. einen aufkleber) werden. Keine ahrnung wie man es bestätigt mit nur einen Kopie ohne den echten Reisepass vorlegen.

Ich habe nun 2 Optionen :

1. Familienzusammenführung
oder
2. Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes

Da meine Frau am 21.05.15 einen Termin bei Vietnamese Botschaft hat, würde ich nicht beides abgeben , wäre auch nicht sinnvoll.

Meine sorge ist nur , wielange Familienzusammenführung dauert weil in Mai wäre sie 4-5 monat schwanger. es sollte das schnellste weg genommen werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich glaube die vietnamesische Botschaft kann da nicht helfen, sie muss schon zur deutschen Botschaft.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Da meine Frau am 21.05.15 einen Termin bei Vietnamese Botschaft hat, würde ich nicht beides abgeben , wäre auch nicht sinnvoll.

In Vietnam gibt es keine "vietnamesische Botschaft", so wie es auch keine deutsche Botschaft in Deutschland gibt. Botschaften und Konsulate sind Vertretungen des jeweiligen Staates im Ausland und darum gibt es sie auch nur dort.

quote:
Meinen Reisepass ist nicht in Vietnam sondern hier in Deutschland ^^
da würde nur Kopie notwendig sein und wie ich vietnam erlebt hab muss eine Kopie durch einen konsulat bestätig (also einen Stempel bzw. einen aufkleber) werden. Keine ahrnung wie man es bestätigt mit nur einen Kopie ohne den echten Reisepass vorlegen.

Das mögen die vietnamesischen Behörden für notwendig erachten, aber mit denen hat doch Deine Frau überhaupt nichts zu tun. Ihr Visum beantragt sie beim deutschen Konsulat und die wollen mit Sicherheit keine Passkopie von Dir, die vom vietnamesischen Konsulat in Deutschland beglaubigt ist.

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