Ich war kein jahr mit einem Afrikaner verheiratet und hab die Scheidung eingereicht womit er sein Aufenhaltsrecht verliert. Jetzt erfahre ich das seine FreUnding im ersten Monat schwanger ist. Das Kind wird vor der Scheidung geboren. Bekommt er sein Visum wieder oder wie läuft es dann ab da wir noch nicht geschieden sind
Visum durch ein Kind im TrennungSahr?
Notfall?
Notfall?
Wenn er sorgeberechtigter Vater eines deutschen Kindes wird, bekommt er hier auch ein Aufenthaltsrecht. Eventuell reicht da sogar ein reines Umgangsrecht. Sein Aufenthaltsrecht aufgrund der Ehe verliert er nicht automatisch mit der Trennung oder der Scheidung, die Frist kann verkürzt werden. Wenn er jetzt als Vater nach der Geburt einen neuen Aufenthaltsanspruch erhalten sollte, ist kaum damit zu rechnen, dass er das Land zwischendurch verlassen muss - wenn nicht andere Probleme existieren (z.B. Straffälligkeit).
Ob er noch andersweitig verheiratet ist, hat für die rechtliche Vaterschaft keine Bedeutung. Allein bei Frauen hat eine bestehende Ehe Einfluss auf die rechtliche Vaterschaft. Also wenn die Freundin des Noch-Ehemann verheiratet sein sollte, wäre automatisch ihr Ehemann der rechtliche Vater. Da müsste man die Vaterschaft rechtlich anfechten. Ist die Freundin nicht verheiratet, kann dein Noch-Ehemann die Vaterschaft einfach anerkennen (wenn sie dem zustimmt) und sie kann das Sorgerecht teilen - was natürlich ein großes Risiko ist bei jemandem, der wohl vor allem seine Aufenthaltssicherung im Sinn hat. Solange er das Sorgerecht hat, kann ihm keiner mehr was, das Kind ist dann der Hebel.
Noch eine Frage zu deinem alten Thread: Hast du deinen Ehemann wegen häuslicher Gewalt angezeigt?
@ Sara, das hatten wir doch alles schon in deiner anderen Anfrage.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein ich habe ihn nie angezeigt in meiner Angst er hat mich immer davon überzeugen könen das es aus dem Affekt war und nie wieder passieren würde. Liebende Menschen sind manchmal naiv
Ja hatte wir bis auf die Neuigkeit mit dem Kind das wusste ich da noch nicht aber danke für eure Hilfe
Sara, ich fasse es nochmal zusammen, hoffentlich kapierst Du es dann trotz aller perönlichen Verletzung (ich wäre auch verletzt).
1. Ihr habt Euch getrennt, was auch gut ist bei der Vorgeschichte.
2. Mit Kind, also, wenn er Dich nicht braucht, wird die Scheidung schnell, preiswert und unproblematisch durchgezogen werden. Für Dich ein Riesenvorteil.
3. Ob er hierbleiben kann, das kann Dir wurscht sein.
Suche einen Anwalt auf, der überprüft, wann er möglichst zügig den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen kann.
wirdwerden
ZitatNein ich habe ihn nie angezeigt in meiner Angst er hat mich immer davon überzeugen könen das es aus dem Affekt war und nie wieder passieren würde. :
Du kannst ihn immer noch anzeigen. Was daraus wird, hängt davon ab, wie schwer der Übergriff war und wie gut er zu belegen ist (Zeugenaussage, dokumentierte Verletzungen?). Gewaltsame Übergriffe sind auch aus dem Affekt heraus nicht rechtmäßig. Mit einer Anzeige mit wahrheitsgemäßen Aussagen und Hinweis auf Zeugen der Tat, machst du auf keinen Fall etwas falsch.
Wenn es kein wirklich heftiger Übergriff war, kann es gut sein, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt ("fehlendes öffentliches Interesse"), aber das ganze ist dann aktenkundig. Erstens kann das Auswirkungen haben auf den Trennungsunterhalt (§ 1579 "Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit"). Neben der kurzen Ehe und einer neuen Lebensgemeinschaft (falls er mit seiner Freundin zusammenwohnt), wäre ein dokumentierter gewaltsamer Übergriff auf dich ein weiterer Grund, Trennungsunterhalt zu versagen. Zweitens: Wenn sich niemand wehrt, kommen Schläger immer unbehelligt davon. Selbst wenn es diesmal keine strafrechtlichen Konsequenzen geben sollten, haben die Behörden bei weiteren Vorfällen den Hinweis, dass schon einmal etwas vorgefallen ist.
Das Forum hier beschäftigt sich allein mit dem Ausländerrecht (also seinem Aufenthaltsrecht). Eventuell offene Fragen rund um Trennung, Scheidung solltest du vielleicht besser im Forum "Familienrecht" stellen, da hast du größere Chancen richtig spezialisierte Antworten zu erhalten. Falls zur möglichen Anzeige noch Fragen da sind, gibt es das Forum "Strafrecht".
@ Felicite: damit keine Zweifel aufkommen, auch für mich sind tätliche Angriffe inakzeptabel. Aber hier muss taktisch gedacht werden, um die Frau ganz schnell aus allen Verpflichtungen raus zu bekommen. Darauf habe ich mich konzentriert. Das Problem bei häuslicher Gewalt ist doch, dass immer wieder verziehen wird. Und ich denke mal, kein Staatsanwalt muss mehr Interesse an der Strafverfolgung haben, wie der immer wieder verzeihende Ehepartner. Ich habe mein Augenmerk auf eine ganz schnelle reibungslose Scheidung gerichtet. Auf Ruhe für die Fagestellerin. Wenn der Mann jetzt nicht gereizt wird (man kann Scheidungsverfahren ganz legal bis ins Unendliche verzögern), dann kann die Sache schnell und unproblematisch enden. Und, Gewalt in der Ehe befreit nicht automatisch von der Zahlung von Trennungsunterhalt. Und solange das nicht geklärt ist, sofern gerichtlich anhängig, wird auch nicht nach einem Jahr geschieden. Und - wir wissen doch gar nicht, ob er Trennungsunterhalt geltend macht.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten