Verlängerung Sprachvisum. Was ist zu beachten?

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 17x hilfreich)
Verlängerung Sprachvisum. Was ist zu beachten?

Hallo,

was sollte man bei der Verlängerung eines Sprachkurs-Aufenthaltstitel (nicht zum Zwecke eines Studiums) beachten?
Man hat bei der Sprachschule A angefangen und dort eine Bescheinigung für 6 Monate bekommen. Entsprechend hat man einen Aufenthaltstitel für 6 Monate bekommen. Was braucht man nun um den Aufenthaltstitel um weitere 6 Monate zu verlängern? Muss man persönlich zum Amt gehen und alles dasselbe wie bei der Beantragung des Aufenthaltstitel machen?
Welche Bescheinigung braucht man nun? In der Bescheinigung für die ersten 6 Monate stand folgendes:

"Hiermit bescheinigen wir, dass Herr... in unserem Institut zu einem Intensivkurs Deutsch, 25 Wochenstunden, angemeldet und als Teilnehmer vorgesehen ist.

Die Anmeldung gilt ab: 15.08.2015.
Dauer des Kurses: 6 Monate"

Das Ding ist, dass die Dame dort nicht wirklich weiß, was da stehen soll. Soll da nun alles dasselbe stehen, außer "Die Anmeldung gilt: ab 15.08.2015"? Und zwar nun "ab 15.02.2015"? Oder noch etwas?

Noch eine Frage. Was ist, wenn man ab dem 15.02 bei eine anderen Sprachschule anfängt? Wäre das in Ordnung, sollte die Bescheinigung von der neuen Schule etwas besonderes beinhalten? Soll man überhaupt in diesem Zusammenhang etwas zusätzliches vorlegen?

Welche Unterlagen muss man überhaupt bei der Beantragung einer Verlängerung vorlegen: wieder Anmeldescheinigung, Kontoauszug und Krankenversicherung oder noch etwas?

Was ist überhaupt, wenn man die Verlängerung genau am 15.02.15 beantragt und diese verweigert wird? Muss man Deutschland an demselben Tag verlassen?

Danke schon mal

-- Editier von go353057-82 am 14.01.2016 00:41

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen