Verlängerung Aufenthaltstitel

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
lostintranslation
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung Aufenthaltstitel

Guten Tag. Ich bin mit einem Afrikaner verheiratet und wir haben zwei kleine Kinder. Seit 3 Jahren hat mein Mann eine Arbeitserlaubnis. Ich habe allerdings eine sehr gute Stelle in Afrika erhalten, wo wir uns nun meistens aufhalten. Ich möchte allerdings die Möglichkeit spontan nach D einreisen zu können nicht aufgeben, da hier die medizinische Versorgung nicht gut ist und sich auch die Sicherheitslage schnell verändern könnte. Alleine kann ich nicht mit zwei Babies fliegen und die Visabearbeitung für meinen Mann ist im Ernstfall zu langsam. Demnach möchte ich dass mein Mann den Aufenthaltstitel verlängert. Letztes Mal hatte die Bearbeiterin Verständnis und es hat geklappt. Ich fürchte aber, dass wir dieses Mal Nachweise erbringen müssen, dass wir hauptsächlich in D leben. Ich würde auch einen Anwalt engagieren, um unseren Fall abzusichern. Ich möchte einfach nur meine Familie schützen und da gehört der Vater dazu. Wir beziehen übrigens keinerlei Leistungen in D und haben dies auch nicht vor. Vielen Dank für Tipps!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von lostintranslation):
Letztes Mal hatte die Bearbeiterin Verständnis und es hat geklappt. Ich fürchte aber, dass wir dieses Mal Nachweise erbringen müssen, dass wir hauptsächlich in D leben.


Dass man tatsächlich in Deutschland lebt, ist allerdings die unabdingbare Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Das heißt, mehr als die Hälfte des Jahres muss man in Deutschland sein. Die Sachbearbeiterin darf nach Recht und Gesetz keine AE verlängern, wenn der Betreffende nicht mehr hier lebt. Da würde auch kein Anwalt helfen.

Wenn Sie mit Ihrer Familie bereits umgezogen sind, ist gut möglich, dass der Aufenthaltstitel Ihres Mannes bereits erloschen ist und schon jetzt eine Einreise nur mit Visum legal möglich ist. § 51 (1) AufenthG :
Zitat:
"Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: (...) 6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, (...)"


Ein Umzug der ganzen Familie ins Ausland (inkl. Aufgabe des Arbeitsplatzes hier) mit der vorläufigen Perspektive, nur im Notfall/zur medizinischen Behandlung oder zu Besuchen nach Deutschland zu reisen, ist eigentlich der klassische Fall eines "seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grundes". Deshalb bitte sorgfältig prüfen, ob Sie unter Nutzung der Aufenthaltserlaubnis noch nach Deutschland einreisen dürfen.

Eine Möglichkeit zur flexiblen Einreise ist ein sogenanntes "Jahres- oder Mehrjahresvisum". Damit kann man mehrfach einreisen und sich in einem Zeitraum von 180 Tagen insgesamt 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Bedingung hierfür ist die nachgewiesene "Zuverlässigkeit" in Visumsfragen, deshalb sollte man bei der Einreise mit einer evtl. nicht mehr gültigen Aufenthaltserlaubnis vorsichtig sein. Wenn in aufenthaltsrechtlichen und Visumsfragen alles bislang sauber gelaufen ist, sollte der sorgeberechtigte Vater deutscher Kinder aber gute Chancen auf solch ein Visum haben.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/20-schengenlangfristig/606508

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#2
 Von 
lostintranslation
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Tipp. Das klingt tatsächlich nach einer Möglichkeit, vor allem wenn eine Gültigkeit von mehreren Jahre möglich sind und wir nur einmal zur Botschaft müssen.

Ich habe auch gelesen, dass Ehepartner von EU-Bürgern immer das Recht haben in die EU einzureisen. Der Visumsantrag sollte rasch und kostenlos bearbeitet werden und wenn man kein Visum hat, kann man die Heirat an der Grenze nachweisen (siehe Absatz An der Grenze ohne gültiges Einreisevisum auf https://www.google.de/amp/s/europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/indexamp_de.htm). Die Realität sieht nur leider anders aus. Weder ein Visum bekäme man im Ernstfall schnell, noch lassen einen die Flughafenmitarbeiter ins Flugzeug einsteigen - um dann bei Ankunft mit den besser informierten Grenzbeamten zu sprechen. Ohne Visum zu reisen wäre mir nämlich natürlich am liebsten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist doch ein ganz anderer Fall. Lies mal genau nach.

wirdwerden

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von lostintranslation):
Ich habe auch gelesen, dass Ehepartner von EU-Bürgern immer das Recht haben in die EU einzureisen.


Wegen der erwähnten Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis habe ich das doch außen vor gelassen. Es ist wegen der vielen Unwägbarkeiten nicht unbedingt der erfolgversprechendste Weg, wenn Sie schnell ein Visum brauchen sollten. Ein Multi-Visum (Jahres- oder Mehrjahresvisum) ist für den angestrebten Zweck der praktikabelste Weg. Im Hinterkopf kann man die EU-Freizügigkeit natürlich behalten, wenn es mit dem Multi-Visum Schwierigkeiten geben sollte. Allerdings gibt es diese Möglichkeit auch nur für die Reise ins EU-Ausland (EU-Länder außer Deutschland); die EU-Freizügigkeit für Angehörige gilt für Ihren Mann in Deutschland nicht.

Da Sie als Familie auch schon in Deutschland gelebt haben, müssen weder ein Besuchsvisum noch ein Visum zur Familienzusammenführung unbedingt so lange brauchen wie befürchtet (das hängt natürlich auch immer von der Situation in der betreffenden Botschaft ab). Viele der notwendigen Nachweise wurden schon erbracht, bei der ABH in Deutschland existiert eine Akte, der Nachweis der Rückkehrwilligkeit (sonst meist das größte Problem bei der Visumsvergabe in Afrika) wird auch nicht das Themas sein und wenn kleine Kinder betroffen sind, sind Botschaften sowieso gehalten möglichst schnell zu agieren und solche Fälle wegen Dringlichkeit vorzuziehen.

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