Ein Bekannter von mir aus Serbien hat eine Wiedereinreisesperre bis 22.07.2019. Er könnte durch seine Frau die Kroatische Staatsbürgerschaft annehmen. Er fragt sich nun, ob er vor dem 22.07.2019 wieder in die EU einreisen kann oder ob er Schwierigkeiten bekommt bzgl. seiner Wiedereinreisesperre. Ist jemanden diesbezüglich etwas bekannt? Oder weiß jemand, wo man genau über diese Thematik etwas erfahren kann?
Verkürzung der Wiedereinreisesperre
Notfall?
Notfall?
ZitatEin Bekannter von mir aus Serbien hat eine Wiedereinreisesperre bis 22.07.2019. Er könnte durch seine Frau die Kroatische Staatsbürgerschaft annehmen. :
Ich glaube nicht, dass er von jetzt auf gleich die kroatische Staatsbürgerschaft annehmen kann. Noch dazu wenn gegen ihn eine schengenweite Einreisesperre vorliegt. Der Wechsel der Staatsangehörigkeit dauert sicher länger als die Sperre.
Solange diese Einreisesperre noch besteht, darf er natürlich nicht in den Schengenraum einreisen. Er kann aber versuchen, die Einreisesperre verkürzen oder aufheben lassen, wenn er dafür plausible Gründe vorbringen kann. Letztendlich kommt es darauf an, womit er sich die Sperre überhaupt eingehandelt hat. Weil er bei Rot über die Straße gegangen ist, hat er sie sicher nicht bekommen. Da muss schon etwas schwerwiegendes passiert sein.
So viel ich weiß, ist lediglich der Asylantrag abgelehnt worden und er und seine Familie wurden abgeschoben, obwohl sein Anwalt ihm versichert hatte, dass er das regeln wollte.
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So viel ich weiß, ist lediglich der Asylantrag abgelehnt worden und er und seine Familie wurden abgeschoben, obwohl sein Anwalt ihm versichert hatte, dass er das regeln wollte.
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So viel ich weiß, ist lediglich der Asylantrag abgelehnt worden und er und seine Familie wurden abgeschoben, obwohl sein Anwalt ihm versichert hatte, dass er das regeln wollte.
So viel ich weiß, ist lediglich der Asylantrag abgelehnt worden und er und seine Familie wurden abgeschoben, obwohl sein Anwalt ihm versichert hatte, dass er das regeln wollte.
Warum sind sie dann nicht freiwillig ausgereist?
Dann hätten sie dem deutschen Staat und sich selber diese hohen Kosten für die Abschiebung ersparen können. Denn bei einer Rückkehr nach Deutschland werden sie diese Kosten unweigerlich zurückerstatten müssen.
Zitat...obwohl sein Anwalt ihm versichert hatte, dass er das regeln wollte :
Auch ein Anwalt kann keine Regeln oder Gesetze ändern.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 13.04.2018 20:19
Sorry, ich kann nur wieder geben, was er mitgeteilt hat. Er hat sich auf seinen Anwalt verlassen und von der Abschiebung würde er überrascht. Er hat sich auch schon darum bemüht zu erfahren , wie hoch die Kosten sind. Doch bisher hat er keine Antwort erhalten.
ZitatSorry, ich kann nur wieder geben, was er mitgeteilt hat. :
Bekanntlich hat jedes Ding drei Seiten, so wie es von den beiden Parteien geschildert wird und so wie es wirklich war. Man sollte die Schilderungen der verschiedenen Kontrahenten immer mit Vorsicht betrachten, denn jeder erklärt die Situation aus seiner Sicht und das entspricht selten der Realität. Dazu müsste man schon die Akte kennen.
Die Höhe der Abschiebekosten erfährt man bei der Ausländerbehörde, welche die Abschiebung veranlasst hat. Das dauert aber erfahrungsgemäß einige Zeit, weil da immer mehrere Dienststellen beteiligt sind und die Gesamthöhe der Unkosten die dort entstanden sind erst zusammengestellt werden müssen.
Vielen Dank für die Information. Diese hat mir schon weitergeholfen.
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