Hallo lieber Mitbenutzer des Forums,
bitte helfen Sie mir meinem Arbeitgeber zu überzeugen, dass man mit einer unbefristeten Arbeitserlaubnis, aber mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen kann.
Ich weiß nur, dass es nicht verboten ist, für die Überzeugung brauche aber ein Link, Text wo es beschrieben oder erwähnt ist.
Ich bin seit 5 Jahre in Deutschland, mein Mann hat schon unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gekriegt, mein Antrag ist momentan in Bearbeitung. Allerdings mein Arbeitgeber hat Angst mit mir einen unbefristeten Vertrag abzuschließen.
Oder hat er vielleicht Recht?
Für jede Info bin ich dankbar.
Viele Grüße,
Lisa
Unbefristeter Arbeitsvertrag für Ausländer
28. November 2005
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Frage vom 28. November 2005 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Arbeitsvertrag für Ausländer
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2005 | 17:15
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Hallo Rozhko bzw Lisa..einen Link oder sowas kann ich dir leider nicht anbieten aber ich verstehe deinen Arbeitgeber nicht.Was hat er zu verlieren wenn er euch einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt?Das ihr eine unbefristete Arbeitserlaubnis habt sagt doch schon vieles!!Wenn irgendwas negatives bei euch wäre dann hättet ihr auch nur eine befristete Arbeitserlaubnis bekommen.
Mein Mann hat auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen obwohl sein Aufenthalt erst mal befristet ist.Es liegt an deinem Arbeitgeber!!
#2
Antwort vom 13. Dezember 2005 | 09:00
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
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