Hallo,
mich würden ein paar rechtliche Abläufe interessieren.
Als erstes unsere Gegebenheiten und Planungen.
Ich (Deutscher) bin verheiratet mit meiner Frau (Dritt-Staaten) und wir haben zusammen ein Kind (Deutsche Staatsangehörigkeit). Derzeit hat meine Frau einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre mit einer Verpflichtung einen Integrationskurs B1 zu machen. Dieser Kurs beginnt in wenigen Monaten. Unser Ziel ist nun, dass sie einen Unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt und wir viel ins Ausland reisen können.
Kann sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen, wenn wir nicht arbeiten gehen, aber meine Frau ein Haus in Deutschland hat wodurch wir genug Mieteinnahmen haben?
Weil wir gerne viel ins Ausland reisen möchten, würde mich noch interessieren, wie viel bzw. Wielinge es möglich ist zu reisen für meine Frau?
Ich habe noch etwas gelesen das man nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgschaft beantragen kann. Könnte das meine Frau dann auch und wie würde das ablaufen?
Im Voraus bedanke ich mich für die kommenden Informationen.
-- Editiert von F.Art am 15.12.2017 21:31
Unbefristeten Aufenthaltstitel und viel reisen in anderen Ländern
Notfall?
Notfall?
Kann sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen, wenn wir nicht arbeiten gehen, aber meine Frau ein Haus in Deutschland hat wodurch wir genug Mieteinnahmen haben? Ja, aber erst nach 3 Jahren.
Könnte das meine Frau dann auch und wie würde das ablaufen? Antrag stellen, Sprachtest, Einbürgerungstest, Einbürgerung.
Sie ist ja keine Gefangene. Aber wenn Sie den Unbefristeten möchte muss Sie entweden den Kurs besuchen (solange bis Sie besteht ) oder sofort bestehen.
Und wenn Sie in andere Länder reisen möchte muss Sie diese Länder fragen. Sie hat je deswegen noch keinen deutschen Pass, mit dem man fast überall einreisen darf. Mit dem Schengenaufenhalt kann sich nur Schengen bereisen (ohne Polen und Tschechien die ja eigene Regeln haben....werden leider immer mehr)
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Aufenthaltstitel:
Durch den deutschen Aufenthaltstitel darf sie doch im Schengen Raum reisen wie sie möchte, aber muss sich 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalten oder sehe ich das falsch?
Einbürgerung:
Reicht es, wenn sie B1 hat und 2 Jahre mit mir verheiratet ist, oder muss sie sich ne gewisse zeit in Deutschland aufhalten, bevor die Einbürgerung klappen könnte?
Reicht es, wenn sie B1 hat und 2 Jahre mit mir verheiratet ist, oder muss sie sich ne gewisse zeit in Deutschland aufhalten, bevor die Einbürgerung klappen könnte? Ja - 3 Jahre: https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2804
Zitat. Mit dem Schengenaufenhalt kann sich nur Schengen bereisen (ohne Polen und Tschechien die ja eigene Regeln haben....werden leider immer mehr) :
Wie kommst Du denn darauf?
Polen und Tschechien sind Vollanwender des Schengener Abkommens.
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