US Bürgerin bekommt Kind in D, Standesamt stellt keine Geburtsurkunde aus

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
US Bürgerin bekommt Kind in D, Standesamt stellt keine Geburtsurkunde aus

Guten Abend,
wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir keine Ideen mehr haben:

Als US-Bürgerin (geschieden in Kalifornien) habe ich ein Kind im November 2017 auf die Welt gebracht. Jetzt mein Reisevisum in eine Duldung (mit rotem Streifen "Aussetzung der Abschiebung) gewandelt.

Mein Freund ist seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Vaterschaftsanerkennung ist durch.
Mir gehts aber vorrangig um meine Tochter:
Das Standesamt erkennt die Scheidungsurkunde aus Kalifornien nicht an - die US-Botschaft kann es nicht beglaubigen, weil es in den Bundesstaaten unterschiedlich aussieht und gehandhabt wird.

Entsprechend weigert sich das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen.
Das heißt, weder ich noch meine Tochter sind derzeit versichert. Ich hatte bisher gedacht, die Geburtsurkunde bekommt sie, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist.

Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. In Kalifornien sagen sie, die Scheidungsurkunde ist überall gültig (sieht halt aus wie ein ausgefülltes Formular mit Stempel und Unterschrift vom Gericht).

Ohne Anerkennung der Scheidungsurkunde keine Geburtsurkunde für meine Tochter...

Sollte ich abgeschoben werden (was ich bisher als US-Bürgerin nicht für möglich gehalten habe): Stimmt es, dass ich danach innerhalb 5 Jahren nicht mehr einreisen darf? Müsste mein Freund dann sowas wie Familiennachzug beantragen?
Wird meine Tochter auch abgeschoben oder kann sie bei ihrem Vater bleiben?

Ich hoffe Sie können helfen und sagen, ob das Standesamt Recht hat und was ich tun kann, damit ich und meine Tochter in Deutschland bei meinem Freund bleiben können.

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55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von linhda):
Entsprechend weigert sich das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen.
Das heißt, weder ich noch meine Tochter sind derzeit versichert.

Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht?



Zitat (von linhda):
Sollte ich abgeschoben werden (was ich bisher als US-Bürgerin nicht für möglich gehalten habe):

Grundsätzlich kann jeder Ausländer abgeschoben werden, wenn er kein Aufenthaltsrecht mehr hat.



Zitat (von linhda):
Das Standesamt erkennt die Scheidungsurkunde aus Kalifornien nicht an

Warum genau?
Weshalb ist die Scheidungsurkunde überhaupt von Belang?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von linhda):
Entsprechend weigert sich das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen.
Das heißt, weder ich noch meine Tochter sind derzeit versichert.

Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht?



Zitat (von linhda):
Das Standesamt erkennt die Scheidungsurkunde aus Kalifornien nicht an

Warum genau?
Weshalb ist die Scheidungsurkunde überhaupt von Belang?


Mir erschließt sich der Zusammenhang ehrlich gesagt auch nicht. Das Standesamt sagt (weil wir aber auch geplant hatten zu heiraten), solange sie nicht die Scheidungsurkunde in der Form bekommen, die sie auch wollen, können wir weder heiraten noch bekommt mein Kind ihre Geburtsurkunde.

In Kalifornien ist es aber so, dass das Gericht die Urkunde im Original behält und einen beglaubigten Auszug ausstellt. Genau diese wird nicht anerkannt.

Ich möchte doch nur, dass mein Kind die Geburtsurkunde bekommt, damit sie wenigstens über den Vater familienversichert ist...


-- Editiert von linhda am 26.01.2018 01:17

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weshalb ist die Scheidungsurkunde überhaupt von Belang?
Von der Scheidungsurkunde hängt ab, wer der rechtliche Vater des Kindes ist. Wenn die Ehe rechtlich noch Bestand haben sollte (und davon muss man erstmal ausgehen, wenn man keinen sicheren Beweis für die Scheidung hat), ist der Ehemann rechtlicher Vater des Kindes. Dann kann auch die Vaterschaftsanerkennung eines anderen Mannes nicht greifen, auch wenn die Mutter der Erklärung zustimmt.

Zitat (von linhda):
Ich hatte bisher gedacht, die Geburtsurkunde bekommt sie, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist.
Genau so ist es. Wenn die Scheidungsurkunde anerkannt wird, dann greift die Vaterschaftsanerkennung. Der Vater kann in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde (das war wohl Sinn der Reise mit Visum), bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit, der Vater ist schließlich "seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel".

Zitat (von linhda):
Das Standesamt sagt (weil wir aber auch geplant hatten zu heiraten), solange sie nicht die Scheidungsurkunde in der Form bekommen, die sie auch wollen, können wir weder heiraten noch bekommt mein Kind ihre Geburtsurkunde.
Ja, was hat das Standesamt denn gesagt, welche "Form" sie wollen? Das zu wissen, ist das Wichtigste. Geht es evtl. um eine Apostille?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Mal im eigenen Bundesland schauen, wer zuständig für die Anerkennung ist und was die haben wollen.

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/seite__ausl__scheidung.html

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Scheidung muss in Deutschland implementiert werden. Das ist Landessache. In Hessen z.B. ist das OLG Darmstadt zuständig. Der 1. Schritt wäre also die Anerkennung der Scheidung in Deutschland. Wenn dies geschehen ist, sieht man weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten!!!

Ihr habt mir sehr viel Input gegeben, so dass ich die Problematik jetzt besser verstehe!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde (das war wohl Sinn der Reise mit Visum), bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit, der Vater ist schließlich "seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel". Und damit gäbe es dann ein Aufenthaltsrecht für die Mutter dieses deutschen Staatsbürgers.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Er ist doch nicht der juristische Vater. Das ist Billy aus Texas oder wo auch immer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Mein Freund ist seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Vaterschaftsanerkennung ist durch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Scheidungsurkunde, bzw. der beglaubigte Ausszug ist mit einer Apostille versehen? Ohne Apostille ist das Dokument in Deutschland wertlos.
Siehe: http://www.sos.ca.gov/notary/authentication/
und
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Allgemein/__Urkundenverkehr.html

Es gibt spezielle Firmen, welche den Prozess vereinfachen und beschleunigen wenn man nicht warten oder selber nach Sacramento gehen kann. Da ich deren Qulität und Reputation nicht kenne kann ich auch keine empfehlen. Die Mitglieder eines Expat-Forum wie https://www.toytowngermany.com/ kann da hilfreiche Tipps geben.

-- Editiert von FareakyThunder am 29.01.2018 14:04

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mein Freund ist seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Vaterschaftsanerkennung ist durch.


Der zweite Satz ist missverständlich. Durch kann in diesem Zusammenhang eben nicht bedeuten, dass der Freund rechtlich als Vater anerkannt ist. Solange die im Ausland getätigte Scheidung hier noch nicht "anerkannt " werden konnte, gilt, aber das wurde zuvor ja schon geschrieben, der Ex-Ehemann als rechtlicher Vater.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mein Freund ist seit über 20 Jahren in Deutschland und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Vaterschaftsanerkennung ist durch.

Deine Hinweise gehen am grundsätzlichen Problem vorbei, muemmel. Nur weil die Vaterschaftsanerkennung "durch" ist, also der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt hat (und die Mutter zugestimmt hat), ist er noch lange nicht der rechtliche Vater des Kindes. Also kann das Kind auch (noch) nicht als deutscher Staatsbürger behandelt werden.

Solange amtlicherseits nicht bestätigt ist, dass die Mutter des Kindes unverheiratet ist, kann der biologische Vater vor Jugendamt oder Notar anerkennen, was er will. Hier hängt alles an einer Scheidungsurkunde, die den rechtlichen Vorgaben entspricht. Solange es keine amtlich gültige Bestätigung der Scheidung gibt, ist für die Behörden der (Ex-)Ehemann aus den USA der Vater. Die Themenstarterin hat ja gesagt, sie werde alle Anregungen prüfen, so hoffentlich auch die zur Apostille. FareakyThunder hat hier ja gute zusätzliche Informationen gegeben.

P.S. Noch eine Bitte, muemmel: Nutze doch bitte die Möglichkeit, Zitate kenntlich zu machen. Wenn du übernommene Passagen einfach nur kursiv setzt (und teils in derselben Zeile eigenen Text nicht-kursiv weiterschreibst), wird das absolut unübersichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ #10: da braucht es keine teueren Firmen die irgend etwas beschleunigen, dafür braucht es hier auch keine Schleichwerbung. Man findet hier raus, wer für die Implementation eines ausländischen Scheidungtsurteils zuständig ist. Das macht entweder ein spezieller Senat eines Oberlandesgerichts oder aber eine Abteilung in einem Ministerium. Da reicht man sein ausländisches Scheidungsurteil ein und gut ist. Wer zuständig ist, dass sollte einem das örtliche Standesamt sagen können. Und das wars.

wirdwerden

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#14
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,
Ihr seid der Wahnsinn!
In der Tat verstehe ich jetzt die Problematik. Die Behörden hatten sich bei unserer Kommunikation immer nur auf "Ein-Satz-Problem" eingeschränkt ("Geht nicht", "ohne Scheidungsurteil geht gar nichts", "ohne Scheidungsurteil keine Geburtsurkunde!"), ohne warum, wie weshalb.

Ich werde im ersten Schritt erstmal alle Tipps von Euch prüfen und als erstes die Apostille.

Noch mal ganz herzlichen Dank von mir, ich werde hier Euch dann auf dem Laufenden halten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Update:
Die US-Botschaft hat nun für mich einen Bestätigung ausgestellt, dass das, was ich beim Standesamt vorgelegt hatte (Scheidungsurteil sieht wie ein Formular aus mit Stempel und Unterschrift des Richters) das finale Urteil ist und in solchen Verfahren regelmäßig keine weiteren Unerlagen angefertigt werden.
Zuvor wollte das Standesamt, dass das vom US-Botschaft bestätigt wird.

Ich werde nun den Brief vom Botschaft sowie das Scheidungsurteil erneut vorlegen. Sollte das Standesamt das Urteil immer noch nicht akzeptieren bleibt mir nichts anderes möglich, als über Agenturen die Apostille zu besorgen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du hast das Problem immer noch nicht so ganz verstanden. Es braucht keine Agenturen, es braucht keine Apostille, denn das ist ja letztlich nur die Bescheinigung darüber, dass es sich um eine ordnungsgemäße Scheidung handelt. Das Scheidungsurteil muss aber in Deutschland implementiert werden. Den Weg hatte ich aufgezeichnet. Das ist keine US-Angelegenheit mehr, sondern eine rein deutsche. Was meinst Du, warum alle 16 Länder in Deutschland bei den OLGs bzw. den Ministerien Spezialabteilungen eingerichtet haben, nur für diese Problematik?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Mal im eigenen Bundesland schauen, wer zuständig für die Anerkennung ist und was die haben wollen.

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/seite__ausl__scheidung.html

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von linhda):
Entsprechend weigert sich das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen.
Das heißt, weder ich noch meine Tochter sind derzeit versichert.

Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht?

Ohne Geburtsurkunde kann ein Kind nicht krankenversichert werden, bzw. nicht in die Familienversicherung der GKV einbezogen werden.
Ein Problem, das im letzten Jahr viele Berliner hatten, weil die dortige desolate Verwaltung teilweise sechs Monate brauchte, um Geburtsurkunden auszustellen, und die Neugeborenen in dieser Zeit nicht krankenversichert werden konnten. Man half sich dann mit Kulanzregelungen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du hast das Problem immer noch nicht so ganz verstanden. Es braucht keine Agenturen, es braucht keine Apostille, denn das ist ja letztlich nur die Bescheinigung darüber, dass es sich um eine ordnungsgemäße Scheidung handelt. Das Scheidungsurteil muss aber in Deutschland implementiert werden. Den Weg hatte ich aufgezeichnet. Das ist keine US-Angelegenheit mehr, sondern eine rein deutsche. Was meinst Du, warum alle 16 Länder in Deutschland bei den OLGs bzw. den Ministerien Spezialabteilungen eingerichtet haben, nur für diese Problematik?

wirdwerden


Hmmm, okay, vielen Dank! Bisher meinte das Standesamt, dass sie eine Bestätigung benötigen, dass das, was wir vorgelegt haben, auch ein tatsächliches Urteil ist, weil das halt nicht "üblich" aussieht.
Da dachte ich, wenn ich die Bestätigung einreiche, reicht es für sie aus, um zu prüfen, ob ich wirklich geschieden bin. Und wenn sie es anerkennen, dann meiner Tochter die Geburtsurkunde auszustellen.

Vielleicht habe ich bisher zu naiv gedacht.

Dann werde ich die sichere Schiene fahren: Die Bestätigung einreichen UND Anerkennungsfeststellung beantragen...

Habt Ihr Erfahrungswerte, wie lange so ein Feststellungsverfahren in Berlin dauert?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bei uns im Standesamt gibt es sogar die Formulare, mit denen man die ausl. Scheidung beim OLG einreicht. Deshalb verstehe ich die Auskunft Deines Standesamtes nicht. Und wie lange das beim OLG dauert, das kommt auf deren Arbeitsbelastung an. Das kann man durch einfachen Anruf rausfinden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich war beim Standesamt. Jetzt haben sie auch das Schreiben der US-Botschaft geprüft. Für sie war das unproblematisch, aber trotzdem muss es anerkannt werden und sie werden für mich die Anerkennungsfeststellung beantragen - dies läuft in Berlin wohl über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Sie rechnen mit einer Antwort in 2-3 Wochen...

Hier schon mal vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten - ich hoffe, das klappt noch, bevor meine "Duldung" ausläuft.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist das mit der Implementierung. Da nutzt eben eine Apostille gar nichts. Die bestätigt ja nur die Echtheit der Urkunde per se, ist aber kein Ersatz eben für die Anerkennung in Deutschland. Bei uns ist das OLG zuständig, bei Euch das Ministerium. Ich schrieb ja schon, das ist Landesangelegenheit. Aber mit den USA-Scheidungen gibt es da eigentlich wenig Probleme. Schwierig ist es z.B. mit Mexiko. Nur, das alles hätte Dir das Standesamt ja auch ohne Nachhilfe von uns erklären müssen. Wirklich. Gut, dass Du keine teure Agentur für eine überflüssige Aktion mandatiert hast.

Euch dreien alles Glück dieser Welt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ,
ich hatte gehofft, ich muss hier nicht mehr posten. Leider ist dem nicht so.

Die Senatsverwaltung für Inneres erkennt das Scheidungsurteil, was wir im Original vorgelegt haben nicht an. Da nützt es nichts, dass die Botschaft die Echtheit des Urteils bestätigt hat.

Das Standesamt war aber so nett und hat das Gericht in den USA angeschrieben mit der Hoffnung, dass das dortige Gericht auch antwortet...

In Moment ist es tatsächlich so - wir kommen weder vorwärts noch kann ich rückwärts. Nicht mal alles hinschmeißen kann ich (Verzicht auf Heirat, Verzicht auf deutsche Staatsbürgerschaft meines Tochters etc), weil ich sonst nur ohne Tochter zurückreisen kann. Die US-Botschaft macht wiederum ohne Geburtsurkunde gar nichts. Und die Geburtsurkunde wird solange nicht ausgestellt, solange mein Status für sie noch verheiratet und nicht geschieden ist.
Zumal die Ausländerbehörde immer noch mein Pass einbehält. Ich will jetzt am liebsten schnell mit meiner nach Amerika zurück.

Ich muss gestehen, ich habe keine Ideen mehr und hoffe auf Euren Erfahrungsschatz!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von linhda):
Ich will jetzt am liebsten schnell mit meiner nach Amerika zurück.

...und wie soll das Kind ohne Pass ausreisen und in den Flieger kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von linhda):
Ich will jetzt am liebsten schnell mit meiner nach Amerika zurück.

...und wie soll das Kind ohne Pass ausreisen und in den Flieger kommen?


Genau das ist jetzt unser Problem - wir kommen weder vorwärts noch rückwärts.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von linhda):
Genau das ist jetzt unser Problem - wir kommen weder vorwärts noch rückwärts.

Bei Akzeptanz der Vaterschaftsanerkennung des Freundes brauchte das Kind als Doppelstaater sogar zwei Pässe, den deutschen zur Ausreise aus Deutschland und den US-amerikanischen zur Einreise in die USA.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
linhda
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Bei Akzeptanz der Vaterschaftsanerkennung des Freundes brauchte das Kind als Doppelstaater sogar zwei Pässe, den deutschen zur Ausreise aus Deutschland und den US-amerikanischen zur Einreise in die USA.


Hmmm, die Vaterschaftsanerkennung hat er notariell gemacht, was auch dem Standesamt vorliegt. Soweit ich dasm Amt verstanden habe, ist nicht das Problem der Vaterschaftsanerkennung sondern es gehe vorrangig um meinen Status, ob ich als geschiedene oder verheiratete eingereist bin und das Kind schließlich in D auf die Welt gebracht habe. So lange meine Scheidung nicht anerkannt wird, können sie meiner Tochter nichts ausstellen, so die Aussage des Standesamtes.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von linhda):
So lange meine Scheidung nicht anerkannt wird, können sie meiner Tochter nichts ausstellen, so die Aussage des Standesamtes.

Habe ich doch gesagt, es setzt die Akzeptanz der Vaterschaft Deines Freundes voraus. Wenn diese akzeptiert wird, bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Von Dir, als Mutter, die US-amerikanische.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Warum wurde denn die US-Scheidung nicht anerkannt? Das ist nach meiner Erfahrung sehr unüblich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
LinWei
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich zwar nicht vom Fach - aber hast du wenigstens die amerikanische Staatsbürgerschaft für dein Kind beantragt?
Zudem würde ich bei der Botschaft mal nachfragen, ob die dafür einen Anwalt empfehlen können bzw. Rechtsberatung für solche Fragen anbieten.
Dein Kind hat offenkundig Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft - daher muss sehr wahrscheinlich sogar der deutsche Staat die Kosten für einen etwaigen Anwalt zahlen.
Der Grund warum die Scheidung nicht anerkannt wurde, könnte Aufschluss geben was fehlt oder falsch läuft. Und bitte nicht nachgeben wenn gesagt wird - nicht anerkannt und fertig - du hast Recht auf Auskunft - allerdings kann es dir passieren, dass du evtl. einen Anwalt brauchst um Akteneinsicht zu bekommen.
Ich hatte vor Jahren mit Berliner Ämtern zu tun und die sind viel schlimmer als die in BaWü - da ging teilweise während der Öffnungszeiten kein Mensch ans Telefon etc.

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