Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?

Hallo.Ich bin seit 4 J. mit meinem mann verheiratet.Wir haben keine Kinder,ich bekomme am 30.1 deutschen Ausweiss ,Pass und dannach Deutsche Papiere (bzw.Deutsch-Polnische Statsangeh)Mein Mann verdinnt etw. 1000 € Netto ich bei meiner Haupt Job bis 700 € und bei Nebenjob bis 350 €.(Ich habe einen Festen vertrag)Wir wollen erstmal uns Trennen dannach Scheiden lassen.Die Frage ist die-ob wir beide die Scheidung bezahlen mussen oder ist werden wird dass zu winnig als wir getrennt leben und Wohnen werden?Können wir um Finanzielen unterstüzung für die scheidung beaintragen ?Neht mann mir denn Ausweiss und die Deutsche Statsangeh. nicht weg ?(ich arbeite hir seit ich verheiratet bin,habe auch rentenbeiträge immer gezahlt)Kann ich dannach (nach trennung oder Scheidung)immer noch in Deutschland bleiben ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

nein, die Staatsangehörigkeit wird nicht wieder entzogen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei der Höhe Ihrer Einkünfte müßten Sie Prozeßkostenhilfe erhalten, da zahlen Sie höchstens eine kleine Gebühr.
Bei Getrenntlebenden wird das jeweilige Einkommen des Partners berechnet, der den Anwalt beauftragt. Wenn Sie sich einig sind, reicht ja auch ein Anwalt völlig aus. Dieser Anwalt sollte dann aber auch nur von einem Partner beauftragt werden, wenn Sie beide hingehen, werden auch beide Einkommen für die Kostenberechnung herangezogen.

---Die Frage ist die-ob wir beide die Scheidung bezahlen mussen oder ist werden wird dass zu winnig als wir getrennt leben und Wohnen werden?--
Die Frage verstehe ich nicht.

Und wie mümmel schon schrieb, die Staatsangehörigkeit wird Ihnen nicht entzogen.

0x Hilfreiche Antwort

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