Trennung/Scheidung von einer Dominikanischen Frau

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dexterwolf
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung/Scheidung von einer Dominikanischen Frau

Hallo,

mein Bruder hat folgendes Problem und weiß nicht wie er sich verhalten soll.
Er ist seit 2011 mit seiner dominikanischen Frau verheiratet und seit Juli 2012 lebt sie bei ihm in Deutschland. Wie es halt manchmal passiert, verstehen sie sich nicht. Nachdem er erfahren hatte, das sie mobil schlecht über ihn spricht und eigentlich ihn nur für Geld braucht (ist nur ein kleiner Teil was passiert ist), möchte er sich trennen und dann auch scheiden lassen. Wie wäre da die Vorgehensweise?
Muss er nun zur Ausländerbehörde und denen das sagen und was passiert dann, muss sie dann das Land verlassen oder muss er warten bis die Scheidung "durch" ist?
Ich hoffe, ich bekomme eine gute Antwort. Mein Bruder ist langsam wirklich am Ende.

Danke für Ihre Hilfe

-- Editiert von Moderator am 24.01.2015 17:35

-- Thema wurde verschoben am 24.01.2015 17:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Zunächst muss er sich räumlich von ihr trennen. Das ist der erste Schritt. Die Trennung kann auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Ist aber in der Regel schwer durchziehbar.

Was er ausländerrechtlich gesehen tun muss, das hat ihm die Ausländerbehörde gesagt, als sie nach Deutschland kam. Da hat er auch was schriftliches bekommen, wo alles drinnen steht. Da wir nicht wissen, welchen Status die Frau hier hat, können wir da auch nicht raten. Jedenfalls sollte er zur eigenen Absicherung den Trennungszeitpunkt der Ausländerbehörde mitteilen. Ganz offiziell schriftlich und gleichzeitig persönlich dort vorbeikommen.

Er sollte auch möglichst zeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dann weiss er, wie es läuft. Grundsätzlich kann man einen Antrag auf Scheidung beim Gericht etwa nach 9 Monaten der Trennung stellen. Aber, das erklärt der Anwalt alles.

wirdwerden




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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dexterwolf
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Was er von der Ausländerbehörde bekommen hat weiß ich nicht. Es war ein Ehegattennachzug/Familienzusammenführung.
Ich denke sie hat eine befristete Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.
Räumliche Trennung wäre möglich, da sie eine 3 Zimmer Wohnung haben. Und wenn, wer müsste die Wohnung verlassen? Beide haben den Mietvertrag unterschrieben aber sie alleine kann die Wohnung nicht bezahlen.
Die Frage ist nun, was passiert mit ihr? Kürzlich habe ich im Fernsehen gesehen, dass ein Frau ausgewiesen wurde, weil der Mann sich vor Ablauf der 3 Jahre sich von ihr getrennt hatte.
Trifft das dort auch zu, immerhin er sich ziemlich für sie verschuldet. Was ihr relativ egal ist. Und da kann ich schon verstehen, wenn er sagt, sie hat es nicht "verdient" hier zu leben. Er hatte alles bezahlt und ein anderer freut sich.

Ich könnte noch so viel schreiben aber das würde den Rahmen sprengen. Ich möcht einfach nur helfen.

Danke



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was da zutrifft, das kann nur die Auländerbehörde sagen. Du weisst ja nicht mal, auf welcher aulänerrechtlichen Basis sie hier lebt.

Also, der Bruder sollte mal in seinen Unterlagen nachlesen und dann schleunigst einen Anwalt aufsuchen.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Machen Sie sich nun Sorgen um Ihren Bruder oder um Ihre Schwägerin? Beide kann man aufgrund des Sachverhaltes wohl kaum gleichzeitig aus der Schusslinie holen....

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Muss er nun zur Ausländerbehörde und denen das sagen und was passiert dann, muss sie dann das Land verlassen oder muss er warten bis die Scheidung "durch" ist? Es gibt keine "Abschiebung auf Wunsch des Ehemannes" - abgesehen davon, daß er in dem Fall ja weiter verheiratet wäre. Wenn er sich scheiden lassen will, hat er so vorzugehen, als käme die Dame aus Buxtehude.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Er sollte sich von dieser Frau trennen und an (s)einem neuen Wohnort anmelden.

Die Ausländerbehörde erfährt dann von der Meldebehörde, dass keine eheliche Gemeinschaft (was ja die Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau war) mehr besteht und wird tun, was die Gesetze in einem solchen Fall vorgeben.

Natürlich kann er auch die Ausländerbehörde über der Trennung in Kenntnis setzen, verpflichtend ist das aber nicht.

Die Ausländerbehörde wird dann ihrerseits die Ehefrau dazu befragen und entsprechend entscheiden. Wenn die Ehe noch keine drei Jahre Bestand hatte, hat sie auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben und so wird ihr Aufenthaltstitel storniert, verkürzt oder man lässt in auslaufen und er wird nicht mehr erneuert.

Falls die Ehefrau jedoch triftige Gründe anführen kann, welche die Trennung vom Ehemann rechtfertigen, wird das natürlich ebenfalls überprüft und entsprechend bewertet.

Das alles ist aber nicht mehr Sache Deines Bruders und er hat auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Ausländerbehörde. Mit der Trennung von seiner Ehefrau hat sich die Angelegenheit, den Aufenthalt seiner Noch-Ehefrau betreffend, für ihn erledigt. Es ist nunmehr nur noch eine Sache zwischen der Ausländerbehörde und der Noch-Ehefrau.

Die anstehende Ehescheidung (nach dem Trennungsjahr) spielt für den weiteren Aufenthalt der Noch-Ehefrau keine Rolle. Die Ehescheidung kann auch im Herkunftsland abgewartet werden.

Trennungsunterhalt wird höchstwahrscheinlich zu zahlen sein, nachehelicher Unterhalt bei dieser kurzen Ehedauer sicher nicht.


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