Superstar möchte Einbürgerung in Deutschland beantragen

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)
Superstar möchte Einbürgerung in Deutschland beantragen

Hallo,

wie oben beschrieben, möchte ein Superstar aus AFG in D seine Einbürgerung beantragen. Also kein Fall von der Stange. :)

Zum Anliegen im einzelnen:

1. der Star hat 2 leibliche Kinder mit deutschem Pass
2. Kinder gehen in D zur Schule
3. hat bereits den Einbürgerungstest bestanden
4. seit 3 Jahren beschäftigt - sprich, fliegt nach AFG um eine Show für 4 Wochen aufzunehmen und bleibt ca. 10 Tage in AFG, die
restliche Zeit ist er in D bei den Kindern
5. kann also für sich und die Kinder aufkommen.

Frage,
zur Zeit hält er sich länger in AFG auf, da die Shows länger gehen und er auch Charity macht. Das soll auch nicht von Dauer sein, vilt. bis zum Ende 2018. Er möchte sich auch in 3 Jahren ganz aus dem Showbiz rausziehen und in Deutschland ein Geschäft aufbauen. Wie würde da die Behörde wohl entscheiden?

Für eure Meinungen bedanke ich mich im Voraus.

Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Und mit welcher Begründung ist es jetzt kein Fall von der Stange? Wegen der Auslandsaufenthalte?
Oder warum genau?

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von euroset):
Wie würde da die Behörde wohl entscheiden?

Höchstwahrscheinlich überhaupt nicht. Denn dazu müsste er erst einmal einen Antrag stellen.
StAG § 8 Ermessenseinbürgerung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von euroset):
Wie würde da die Behörde wohl entscheiden?


Das kann hier niemand voraussagen. Am besten fragt er die Behörde selbst, läßt sich mit der Abteilung für Superstars verbinden.

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#4
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

@Calimero2010
Ja, wg den zur Zeit überwiegenden Aufenthalten in AFG.

@Neuanmeldung ya 380 - das hätts dir auch sparen können.. :bang: .. die Frage war, wie du schon richtig zitiert hast, im Konjunktiv gestellt, d.h. es wohl, dass der Antrag noch nicht vollbracht ist

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das der Einbürgerungswillige in AFG ein Superstar ist, interessiert die Behörde nicht im geringsten.

Dass hier eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG in Betracht kommt, kann ich nicht erkennen.

Er kann die ganz normale Einbürgerung nach § 10 StAG beantragen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

Diese Superstar nur deshalb erwähnt, wg dem überwiegendem Aufenthalt im Ausland, das dürfte sicher bei der Beantragung eine große Rolle spielen, evtl. könnte die Behörde schon etwas daran zerren und versuchen ins wackeln zu bringen. Gibt es das evtl. einschlägige Urteile/ oder Aufsätze?

Spielen dabei die Kinder mit deutschem Pass keinerlei Rolle? Gut, das eine Kind ist schon volljährig, das andere wird es bald.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

Es gibt ja den Absatz, den man mit Ja ankreuzen muss, in dem es darum geht, ob man seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben möchte und warum. Diese Begründung muss man dann aufschreiben. Eben bei diesem Passus kollidiert der Wunsch nach einem dt. Pass und der Sicherung des Lebensunterhalts.

Selbst wenn da bei "Ja" angekreuzt wird, sehen das die Beamten und fragen sich doch bestimm,
hm... macht da Shows in AFG, verdient dort Geld in AFG, gibt dann die Staatsbürgerschaft auf um die dt. zu erhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Die afghanische Staatsangehörigkeit kann man nicht ablegen, deshalb werden afghanische Staatsbürger (wie die meisten Bürger aus islamischen Staaten) unter Hinnahme der Doppelstaatigkeit eingebürgert.

Zitat (von euroset):
Diese Superstar nur deshalb erwähnt, wg dem überwiegendem Aufenthalt im Ausland, das dürfte sicher bei der Beantragung eine große Rolle spielen

Wenn er nicht die erforderliche Aufenthaltszeiten in Deutschland nachweisen kann, wird er auch nicht eingebürgert.

Zitat (von euroset):
Spielen dabei die Kinder mit deutschem Pass keinerlei Rolle?

Völlig unerheblich. Lediglich mit einer deutschen Ehefrau könnte er punkten.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)


Zitat:
Wenn er nicht die erforderliche Aufenthaltszeiten in Deutschland nachweisen kann, wird er auch nicht eingebürgert.


Wo sind die Aufenthaltszeiten zu lesen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von euroset):
Wo sind die Aufenthaltszeiten zu lesen?

Im Staatsangehörigkeitsgesetz selbst und etwas detaillierter in den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz.

Im Regelfall ist für die Einbürgerung ein ununterbrochener Aufenthalt vom 8 Jahren im Bundesgebiet erforderlich (Abwesenheiten unter 6 Monaten am Stück sind unerheblich).

2x Hilfreiche Antwort

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