Studienvisum -> Eheschließung -> Scheidung

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya284600-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Studienvisum -> Eheschließung -> Scheidung

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen :( Bin voll am Verzweifeln :( (

Ich bin 25 (W) und bin vor über drei Jahren in die BRD mit einem Studienvisum eingereist. Nach einem Jahr habe ich geheiratet und dadurch hat sich mein Aufenthaltstitel entsprechend auf Aufenthaltserlaubnis (zwei Jahre - läuft im Juni ab) geändert. Also nun bin ich seit 2 Jahren und 7 Monate verheiratet. Ich bin allerdings noch Student.

Das Problem liegt daran, dass ich mit meinem Mann nicht mehr leben kann. Er hat sich als ein ***** erwiesen und geht einfach von Prinzip nicht mehr. Wir leben nun seit 18 Monate getrennt und nun möchte mich scheiden lassen (egal was passiert)!!!

Eine Scheidung wurde bereits beantragt und wird glaube ich in 2-3 Monaten vollzogen.

Nun meine Fragen:
Wie wird es für mich weiter gehen. Kann die Münchener Ausländerbehörde mich abschieben?
Kann ich mein Studium zu Ende führen (brauche noch ein Jahr)?


Ich würde mich unheimlich freuen wenn hier mich jemand informiert.


Danke und herzlichen Gruß
A. V.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.03.2011 12:50:10
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

2 Jahre 7 Monate abzüglich 18 Monate getrennt sind aber keine 2 Jahre Ehe :-)

Also zurück in Studentenvisum, wenn sich die Voraussetzungen die man damals brauchte nicht geändert haben (Finanzierung) kein Problem. Wobei in Bayern.......vieles anders ist.

Uwe

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass du seit 18 Monaten getrennt von deinem Mann lebst und diese Trennung der ABH nicht gemeldet hast. AE-Inhaber sind verpflichtet, der ABH jede Änderung der Lebensumstände zu melden, die Einfluss auf die Aufenthaltserlaubnis hat. Eine AE als Ehefrau eines Deutschen gilt für das Zusammenleben der Eheleute. Mit dem Tag der Trennung gelten dann andere Bedingungen. Wann die Scheidung ausgesprochen wird, ist dabei unerheblich.

Wenn du die Bedingungen erfüllst, unter denen du die Studenten-AE bekommen hast (Lebensunterhaltssicherung, ordnungsgemäßes Studium) ist die Rückkehr zu dieser AE im Normalfall nicht problematisch. Problematisch kann es aber werden, dass du eineinhalb Jahre mit einer AE hier gelebt hast, die dir eigentlich nicht zusteht. Du solltest dich vielleicht besser anwaltlich beraten lassen. Als Studentin kannst du evt. über euer Studentenwerk eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. Ansonsten kann dir auch das Akademische Auslandsamt weiterhelfen.

-- Editiert am 11.03.2011 13:13

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
ya284600-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten.

Der Grund dafür, dass wir "getrennt" leben/lebten ist dass ich in einer anderen Stadt studiere. Wir haben in München geheiratet (aktuell mein Erstwohnsitz), nun bin ich in Frankfurt (Zweitwohnsitz) am Studieren. Ich glaube von der Hinsicht sollte kein großes Problem mit dem Ausländerbehörde geben.

Ich grüße euch herzlich

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#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Eine Scheidung wurde bereits beantragt und wird glaube ich in 2-3 Monaten vollzogen.


Da die Scheidung, wie du schreibst, bereits eingereicht wurde und in zwei bis drei Monaten ausgesprochen bzw. rechtsgültig sein wird, müsst ihr ja beim Scheidungsantrag ein offizielles Trennungsdatum angegeben haben. Wenn eine Scheidung in zwei Monaten möglich sein sollte, muss dieses Trennungsdatum mindestens zehn Monate zurückliegen.

Wenn du nun bei der ABH wieder eine Studenten-AE beantragst aufgrund der Scheidung, können die Sachbearbeiter dort natürlich auch zurückrechnen. Also bist du im Verzug was die Meldung an die ABH betrifft. Das solltest du sobald wie möglich korrigieren.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Oder man versöhnt sich kurz und heftig, und beginnt von vorne

Uwe

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