Studentin die heiraten will

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
vanny192
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentin die heiraten will

ich habe Aufenthaltstitel nach §16 zum Studium. Habe letztes Jahr schon eine Verlängerung bekommen bis zum 20.11.2017 also in ca. 3 Wochen läuft mein Aufenthaltstitel ab. ich bin leider nich sehr voran mit dem Studium gekommen und brauche ca. 2 Semester noch. Also ich befinde mich schon im 9 Semester und bin nicht sehr optimistisch dass die Ausländerbehörde mir noch 2 Semester zum studieren geben. Inzwischen Zeit habe meinen Freund kennengelernt mit dem ich 3 Jahre zusammen bin und davon 2 Jahre zusammenleben. Wir haben uns jetzt dazu entschieden zu heiraten damit ich nicht mehr Stress habe mit AB. Wir wollten sowieso heiraten wir leben ja auch zusammen und liebe uns nur das jetzt macht uns beiden Stress.
Wir waren schon bei Standesamt und haben jetzt endlich alle Unterlagen gesammelt, nur folgender Problem, uns wurde gesagt dass wenn wir die Unterlagen an Standesamt abgeben die Bearbeitung der Unterlagen bzw. Dokumenten dauert 2 bis 4 Wochen, und mir in 2 Wochen Aufenthaltstitel abläuft. Wir haben von Standesamt Zettel dass wir nur zur Vorsprache waren und Dokumente sammeln mehr nicht.

Die Frage ist jetzt ob dieses Zettel bei Ausländer Behörde reichen würde. Falls ich eine Fiktionsbescheinigung bekomme dann habe ich Zeit bis die Unterlagen bei Standesamt bearbeitet sind und mein PArtner und ich einen HochzeitsTermin auswählen.


Danke für die Antworten

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Ob die Bestätigung der ABH ausreicht, kann man hier nicht beantworten. Das könnte selbst ein Anwalt, der volle Akteneinsicht hat, nicht mit Sicherheit sagen. Auf eine geplante Hochzeit kann eine ABH jedoch nur dann (durch Ausstellung einer etwas längerfristigeren Fiktions- oder einer Duldungsbescheinigung) Rücksicht nehmen, wenn die Hochzeit unmittelbar bevorsteht. Wichtig dafür ist eigentlich, dass alle Unterlagen geprüft sind und ein fester Termin beim Standesamt vorliegt. Zur Verdeutlichung zwei Zitate aus der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz", an denen sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung orientieren soll:

Zitat:
60a.2.1.1.2.1 (...) Ein Duldungsanspruch kann sich im Einzelfall etwa auch aus einer unmittelbar bevorstehenden Ehe mit einem Deutschen oder aufenthaltsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen (siehe Nummer 28, 30.0.6) ergeben oder aus dem Umstand, dass eine Ausländerin ein Kind erwartet, das qua Geburt deutscher Staatsangehöriger ist.


Zitat:
30.0.6 Das nationale Visum zur Eheschließung ist erst zu erteilen, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das – durch die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt eingeleitete – Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Der Abschluss des Anmeldeverfahrens kann durch eine vom zuständigen Standesamt ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden.


Also: Eine Duldung soll nach denselben Kriterien erteilt werden, nach denen auch ein Visum zur Eheschließung erteilt wird. Der "Abschluss des Anmeldeverfahrens" beim Standesamt muss nachgewiesen werden. Da man bereits in Deutschland ist, sollte man dann auch schon beim Standesamt einen Termin für die Hochzeit haben. Bei einer Fiktionsbescheinigung wird nach ähnlichen Kriterien entschieden, ob man wegen einer "unmittelbar bevorstehenden Eheschließung" eine längere Frist gewährt. Aber allein dadurch, dass der Antrag auf eine AE geprüft werden muss, bei Ablehnung eine gewisse Ausreisefrist gewährt wird und auch Widerspruchsmöglichkeiten bestehen, gibt es schon meist einen etwas größeren Zeitpuffer.

Ob du schon Antrag auf Verlängerung deines jetzigen Aufenthaltstitels als Studentin gestellt hast, schreibst du nicht. Wichtig für eine Fiktionsbescheinigung ist aber vor allem, dass du rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellst, auch wenn dieser voraussichtlich abgelehnt wird. Nur wenn ein Aufenthaltstitel beantragt wird, kann die ABH eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Ansonsten gäbe es nur die Möglichkeit, eine Duldung bis zur Hochzeit erhalten. Aber wie gesagt: Auf eine zukünftige Hochzeit kann die Behörde nur Rücksicht nehmen und eine entsprechende Frist einräumen, wenn klar ist, dass die Hochzeit wirklich kurz bevorsteht.

-- Editiert von Felicite am 10.11.2017 18:15

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen