Es geht um folgenden Fall.
Was passiert, wenn jemand mit einem Studentenvisum eine Aufenthaltungsgenehmigung in Deutschland hat und exmatrikuliert wird. Dann müsste doch die Aufenthaltsgenehmigung erlöschen, weil der Grund - also das Studium - entfallen ist, oder?
Gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Möglichkeiten, ein neues Visum zu bekommen? Beispielsweise durch erneute Immatrikulation? Oder muss man dann ausreisen und im Heimatstaat ein neues Visum beantragen?
Gibt es vielleicht jemanden, der mir hier mit einem praxisnahen Tipp weiterhelfen kann. Am Besten wäre natürlich, wenn eine neue Aufenthaltsgenehmigung ohne Verlassen des Landes beantragt werden kann.
Bedanke mich für jeden Hinweis.
MfG
Studentenvisum - Exmatrikulation
Notfall?
Notfall?
Hi,
na, ich würde in dieser Situation eher zu einem Gespräch mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt für Ausländerrecht raten.
Gruß vom mümmel
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@ Saxonicus,
warum denn so ironisch? Wer AEs erteilt, weiß ich durchaus, und der TE sicher auch.
Trotzdem Gruß vom mümmel
Ergänzung, da die Bearbeitungsfunktion gerade nicht funktioniert: Der TE könnte durch die Exmatrikulation ja illegal geworden sein. Und dann geradewegs zur ABH gehen, ohne vorher einen externen Rat eingeholt zu haben, ist arg unklug und führt dann auch eher nicht zu einer AE, sondern möglicherweise zur Abschiebung.
-- Editiert von muemmel am 03.02.2009 14:08
Hi,
an der Situation natürlich nicht, aber dann weiß man, was einen erwartet, und kann sich darauf einstellen, indem man z.B. beschließt, die ABH nicht aufzusuchen. Außerdem kann es ja sein, daß es Möglichkeiten gibt, auf die man von der ABH nicht unbedingt hingewiesen wird - die ABH ist eben keine Beratungsstelle.
Gruß vom mümmel
Studentenvisa sagt doch klar aus, wofür es gedacht ist. Am einfachsten ist es also, sich immatrikulieren zu lassen. Die Frage ist, wofür ist man exmatrikuliert worden, kann dieser Vorgang "geheilt" werden, z.B. falls man die Semestergebühren nicht gezahlt hat.
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