Hallo zusammen,
mein Freund und ich sind Nicht-EU-Bürger. Ich war Studentin in Deutschland und momentan arbeite ich schon und habe Aufenthaltstitel gemäß § 18 Abs.4 Satz 1. Mein Freund ist noch als Masterstudent und hat Aufenhaltstitel gemäß §16 Absatz 1 (Studium).
Im Nov. 2018 werde ich eine Niederlassungserlaubnis bekommen, weil ich zwei Jahren eine dem Abschluss entsprechende Tätigkeit ausgeübt hätte (gemäß §18b). Wenn ich eine Niederlassungserlaubnis hätte, wollten wir verheiraten. Meine Frage ist welcher Aufenhaltstitel wird mein Freund nach dem Verheiraten bekommen?
1. Wenn ich eine Niederlassungserlaubnis hätte und mein Freund ein Aufenhaltstitel gemäß § 16 Absatz 1 (Studium) hätte.
2. Wenn ich eine Niederlassungserlaubnis hätte und mein Freund ein Aufenhaltstitel gemäß § 16 Absatz 5 (Arbeitsuche nach dem Abschluss) hätte.
Vielen Dank für euche Hilfe
Student - verheiraten - Aufenthaltstitel
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Student - verheiraten - Aufenthaltstitel
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Meine Frage ist welcher Aufenhaltstitel wird mein Freund nach dem Verheiraten bekommen? Den als Gatte einer ausländischen Bürgerin (§ 30 AufenthG ).
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