Hallo an alle,
ich wende mich an dieses Forum, weil ich keine Ahnung habe, wie ich mein Recht geltend machen kann. Ich lebe in Italien, wo ich 2007 geheiratet habe und 2010 offiziell gerichtlich getrennt wurde. Nun habe ich von meinem jetzigen Lebensgefährten 2 Kinder bekommen, die die doppelte Staatsbürgerschaft italienisch-deutsch besitzen. Beide tragen den Nachnamen des leiblichen Vaters hier in Italien. Zur Anmeldung der Kinder im Standesamt meines letzten Wohnsitzes in Deutschland über das Konsulat in Mailand wurde mir allerdings mitgeteilt, da ich nach deutschem Recht noch verheiratet bin, sei es nur möglich, den Kindern entweder meinen oder den Nachnamen meines (Ex-)Mannes zu geben. Das Konsulat hat dem Standesamt folgendes geantwortet:
"Eine nach italienischem Recht von beiden Elternteilen gleichzeitig beim italienischen Standesamt oder bei entsprechend bevollmächtigten Krankenhausverwaltungen abgegebene Vater- und Mutterschaftsanerkennung für ein in Italien geborenes Kind ist über das deutsche internationale Privatrecht (Art. 19 Abs. 1
, Art. 23 EGBGB
) für den deutschen Rechtsbereich wirksam. Die gleichzeitig abgegebene Mutterschaftsanerkennung wird in eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung umgedeutet (Art. 23 EGBGB
). Das Standesamt I in Berlin hat dies auch bestätigt.
Als Nachweis dient der ausführliche Geburtsregisterauszug des Kindes (copia integrale dell’atto di nascita) mit beiden Unterschriften der Eltern.
Dieser Nachweis ist aus der mitübersandten Übersetzung der Geburtsurkunde ersichtlich."
Das Standesamt jedoch weigert sich, meine Kinder mit dem Nachnamen des leiblichen Vaters anzumelden und damit die Ausweise auszustellen.
Da ich meinen Kindern nicht zwei Pässe mit zwei unterschiedlichen Nachnamen ausstellen lassen möchte, da es mir nicht möglich ist abzusehen, welche Probleme daraus resultieren können, suche ich nun nach einem Weg, das Standesamt zu überzeugen. An wen kann ich mich wenden? Wenn im Standesamt Berlin das Problem nicht bestünde, kann es nicht sein, dass ein anderes Standesamt sich so weigern kann.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder einen Tipp.
Vielen Dank im Voraus.
Standesamt verweigert Anmeldung meiner Kinder
19. Oktober 2018
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Frage vom 19. Oktober 2018 | 18:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Standesamt verweigert Anmeldung meiner Kinder
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 08:23
Von
Status: Unbeschreiblich (38349 Beiträge, 13980x hilfreich)
Du bist nach deutschem Recht noch verheiratet. DAraus ergibt sich dann die Konsequenz mit den Namen.
wirdwerden
Und jetzt?
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