Scheinehe betrug

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Amino87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinehe betrug

Zu meiner Person bin in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger
Mir ist im Jahre 2017 dies passiert
War damals mit meiner Freundin ( rania Name geändert ) die ein Kind hatte von erste ehe zusammen die mich überredet hat ihre Schwester aus dem Ausland hier her zu holen ( Yasmin Name geändert ). Nachdem ich zugesagt sind wir ins Ausland gefahren und habe sie geheiratet ( Yasmin ) die Schwester meiner ex Freundin (rania )nach kurzer Zeit hat die Schwester (Yasmin ) ein Visum zur familienzusammenführung erhalten . Nach dem sie in Deutschland war hab ich festgestellt das ,dass alles nur Zweck war das sie einen dummen finden der die Schwester nach Deutschland bringt. Nach Depressionen und aufenhalt in einer psychiatrischen Klinik , bin ich dann zu Ausländerbehörde gegangen und hab dies als Scheinehe gemeldet und auch der Staatanwaltschaft dies mitgeteilt . Sie ist im Januar eingereist am 1.3 hab ich das der Ausländerbehörde mitgeteilt nach aktenansicht von ihrem Anwalt hat sie im frebuar einen Job angefangen ( wie kann man noch mit einem Visum eine Arbeitserlaubnis erhalten ?) nach dem ich der Staatanwaltschaft alle Beweise geschickt hab hat sie mich erst nach 3 Monaten bei der polizeilichen Vernehmung auch angezeigt das dies eine Liebesheirat der Schwester (Yasmin) ist und ich mich auch an ihrem
Kind sexuell vergriffen hab ( rania ex Freundin von mir ) dies wurde aber von der Staatanwaltschaft eingestellt.
Nun meine fragen
Wie kann sie noch hier ein Aufenthalt bekommen ?
Wie kann ich weiter vorgehen ?
Kann ich Schmerzensgeld anfordern ?
Sie befindet sich seid dem noch hier in Deutschland und hat nun mir vom
Familiengericht die Scheidung geschickt denk mal das sie jemand neues gefunden hat so das sie sicher in Deutschland bleiben kann
Dies ist nun seid April 2017 und bis jetzt noch keine Antworten.
Hab ich auch die Möglichkeit direkt zu ausländerbehörde zu gehen um
Mehr Informationen zu bekommen ?

Würde um Antwort mich freuen danke im
Voraus


-- Editiert von Amino87 am 15.07.2018 00:19

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ihr lebt getrennt, das Ausländeramt weiß bescheid, damit geht Dich der Rest nichts mehr an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Amino87):
Hab ich auch die Möglichkeit direkt zu ausländerbehörde zu gehen um
Mehr Informationen zu bekommen ?

Nein, die werden Sie nicht bekommen. Mit der Trennung von Ihrer Noch-Frau sind Sie aus der Sache raus, die Ausländerbehörde hat davon Kenntnis und entscheidet nun über weitere Maßnahmen. Sie haben damit nichts mehr zu tun und müssen sich nur um die Scheidung Ihrer Ehe kümmern.

Eine Scheinehe war das jedenfalls nicht, das ist etwas anderes. Möglicherweise sind Sie einem Ehebetrug, zur Erlangung des Aufenthaltsrechts aufgesessen, aber das dürfte kaum nachweißbar sein. Sie haben sich wahrscheinlich etwas vorschnell zu einer Eheschließung überreden lassen, aber die Ehe sind Sie aus eigener freier Entscheidung eingegangen und dafür sind Sie allein selbst verantwortlich.

Wie heißt es doch so richtig: "Drum prüfe wer sich ewig bindet....!"

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Eine Scheinehe war das jedenfalls nicht, das ist etwas anderes. Möglicherweise sind Sie einem Ehebetrug, zur Erlangung des Aufenthaltsrechts aufgesessen, aber das dürfte kaum nachweißbar sein.


"Scheinehe" ist kein juristischer Begriff, aber das, was geschildert wurde, ist genau das, was man landläufig unter "Scheinehe" versteht:

Zitat (von Amino87):
War damals mit meiner Freundin ( rania Name geändert ) die ein Kind hatte von erste ehe zusammen die mich überredet hat ihre Schwester aus dem Ausland hier her zu holen ( Yasmin Name geändert ). Nachdem ich zugesagt sind wir ins Ausland gefahren und habe sie geheiratet ( Yasmin ) die Schwester meiner ex Freundin (rania )nach kurzer Zeit hat die Schwester (Yasmin ) ein Visum zur familienzusammenführung erhalten .


Sie haben aus Gefälligkeit für Ihre (damalige) Freundin deren Schwester geheiratet, um sie "aus dem Ausland hier her zu holen". Eine klassische "Scheinehe".

Zitat (von Amino87):
Kann ich Schmerzensgeld anfordern ?


Um Schmerzensgeld fordern zu können, müssen Sie nachweisen, dass sich jemand nach dem Strafrecht Ihnen gegenüber schuldig gemacht hat. Und Sie müssen einen entsprechenden Schaden nachweisen können. Wenn Liebe geheuchelt wird, damit man eine Scheinehe mit einer anderen eingeht, ist das äußerst verletzend. Aber das einzig strafrechtlich Relevante dabei sind die Falschangaben gegenüber den Behörden, um der Schwester einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Und hier sind Sie nicht das Opfer, sondern (einer) der Täter.

Die einzige Möglichkeit, hier noch rechtlich vorzugehen, könnte eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung gegen Ihre Exfreundin sein, die Sie fälschlich des Kindesmissbrauchs beschuldigt hat. Entscheidend wäre da, inwieweit man ihr wissentliche falsche Beschuldigungen nachweisen kann. Aber selbst wenn man ihr das nachweisen könnte: Es ist schwierig hier einen konkreten Schaden zu benennen. Wegen der Depression in der Klinik waren Sie schon vor der Beschuldigung. Im deutschen Recht hat man bei psychischen Schäden zudem immer eher geringe Aussichten auf Schmerzensgeld.

Zitat (von Amino87):
Sie befindet sich seid dem noch hier in Deutschland und hat nun mir vom
Familiengericht die Scheidung geschickt denk mal das sie jemand neues gefunden hat so das sie sicher in Deutschland bleiben kann


Wenn die Schwester Ihrer Ex nun jemanden gefunden hat, der ihr einen Aufenthalt in Deutschland verschaffen könnte, gäbe es nur eine einzige Möglichkeit, hier noch (befristet) Einfluss zu nehmen. Solange Sie die Scheidung hinauszögern können, kann Ihre "Ehefrau" keine neue Ehe eingehen, um ihren Aufenthalt zu sichern. Wenn es noch lange mit der Scheidung dauern würde, könnte die Behörde Ihre "Ehefrau" zur Ausreise auffordern, weil es keinen Aufenthaltsgrund mehr gibt. Wenn sie heiratet, könnte sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung aber natürlich dann wieder nach Deutschland kommen.

Die Scheidung hinauszuzögern, würde also nicht viel bringen. Ob Sie die Scheidung hinauszuzögern können, ist auch fraglich: Da Sie selber vor der Ausländerbehörde ausgesagt haben, diese Frau nur geheiratet zu haben, um ihr einen Aufenthalt zu verschaffen, können Sie nun nicht überzeugend vor dem Familiengericht vertreten, dass Sie keine Scheidung wollen, weil Sie auf eine Versöhnung hoffen.

Letztlich haben Sie durch die Scheinehe dazu beigetragen, dass jemand hier leben kann, der mit unehrlichen Absichten kam. Wenn diese Frau jemanden zum Heiraten gefunden hat, können Sie wenig machen. Gerade weil Sie psychisch angeschlagen sind, kann man Ihnen nur raten, das Thema abzuhaken und nach vorne zu sehen.

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Eine klassische "Scheinehe".

Eine richtige "Scheinehe" wäre es nur dann gewesen, wenn beide Partner sich von vornherein abgesprochen hätten, die Ehe nur zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes einzugehen und überhaupt keine eheliche Lebensführung geplant gewesen wäre.

Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB ), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen.

Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe (unter politischen Aktivisten auch " Schutzehe" genannt), wenn die Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Ausreisepflicht auszusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Eine richtige "Scheinehe" wäre es nur dann gewesen, wenn beide Partner sich von vornherein abgesprochen hätten, die Ehe nur zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes einzugehen und überhaupt keine eheliche Lebensführung geplant gewesen wäre.


Genau darum geht es aber. Ich weiß ja nicht, inwieweit du den Beitrag wirklich richtig gelesen hast. Welcher der beiden Partner soll hier denn deiner Meinung nach ein eheliches Zusammenleben geplant haben?

Rekapituliert: Amino war mit Rania* liiert und hat ihr zu Gefallen Yasmin geheiratet, damit die nach Deutschland kommen kann. Als Yasmin da war, hat Amino gemerkt, dass das Verhalten von Rania "alles nur Zweck war das sie einen dummen finden der die Schwester nach Deutschland bringt". (*alle Namen geändert)

Das Problem war die geheuchelte Liebe seiner "Schwägerin", damit er die Schwester heiratet, um sie nach Deutschland zu bringen. Nach dem, wie es geschildert wurde, wollten weder Amino noch die Schwester seiner Freundin eine Ehe führen. Es ging um den Aufenthalt in Deutschland. Deshalb: klassische "Scheinehe".

-- Editiert von Felicite am 15.07.2018 18:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Das Problem war die geheuchelte Liebe seiner "Schwägerin", damit er die Schwester heiratet, um sie nach Deutschland zu bringen. Nach dem, wie es geschildert wurde, wollten weder Amino noch die Schwester seiner Freundin eine Ehe führen. Es ging um den Aufenthalt in Deutschland. Deshalb: klassische "Scheinehe".

Deshalb sollte er sich nicht soweit aus dem Fenster hängen, sonst hat er selbst noch eine Anzeige am Hals.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Eine richtige "Scheinehe" wäre es nur dann gewesen, wenn beide Partner sich von vornherein abgesprochen hätten, die Ehe nur zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes einzugehen und überhaupt keine eheliche Lebensführung geplant gewesen wäre.


Was ist daran missverständlich:

Zitat (von Amino87):
die mich überredet hat ihre Schwester aus dem Ausland hier her zu holen


?

Der TE ist zwar etwas blöde, wusste aber, dass das nicht in Ordnung ist.


Zitat (von Amino87):
Mir ist im Jahre 2017 dies passiert


Ein Vulkanausbruch, eine Lawine, ein Kometeneinschlag passieren. Das hier war aber keine Katastrophe oder ein Unfall, sondern erforderte aktive Mitarbeit.

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