Scheinehe - Selbstanzeige Konsequenzen

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sunnydale
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheinehe - Selbstanzeige Konsequenzen



Hallo,

Ich bin im Jahre 2001 eine Ehe mit einem Kroaten eingegangen, die zum Teil zum Schein war. Zum Teil deshalb, weil wir eine Beziehung zusammen hatten und es nicht der klassische Fall einer Scheinehe war und ist. Wir trennten uns ein halbes Jahr später wieder, ich meldete ihn in meiner Wohnung ab und änderte meine Lohnsteuerkarte wieder auf die 1. Der Kontakt ebte immer mehr ab und in den letzten zwei Jahren hatten wir vielleicht nur zwei bis dreimal telefoniert weil er mich anrief. Aus Angst vor möglichen Gewalttätigkeiten (er drohte mir mit Anrufen und flippte auch schon mal vor meiner Wohnung aus) wollte ich mit der Scheidung noch warten bis ich eine neue Wohnung (eine ihm unbekannte Adresse) und eine neue Arbeit habe. Dies wäre nun im März dieses Jahres gewesen. Er hätte auch nicht der Scheidung zugestimmt vor Ablauf von zwei Jahren Ehezeit. Nun hat meine „Mann“ aber vor der Ausländerbehörde einen Fehler gemacht indem er sagte, in der Ehe würde es nicht mehr so gut laufen. Daraufhin sind sie skeptisch geworden und scheinen nun ein Ermittlungsverfahren eingeschaltet zu haben. Dies teilte er mir letzte Woche mit und wir sollten doch so tun, als sei alles beim alten, wir wären zwar getrennt, würden aber versuchen wieder eine Beziehung hinzubekommen etc. Das aber sehe ich gar nicht ein, da ich bereits die gesamte Geschichte sehr bereue, habe mich damals schon in die Ehe gedrängt gefühlt (war gerade mal 18 Jahre) und möchte nun zu der Wahrheit stehen die ich auch wirklich vertreten kann. Auch wenn rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen, ich möchte nur die Wahrheit sagen und die Geschichte erzählen, wie es wirklich wahr. Ich sehe nicht ein, warum ich meinen jetzigen Freund verleugnen sollte etc. Meinem „Mann“ geht es nur um sich. Das ging es damals schon und wenn ich jetzt vor der Behörde lügen sollte und dies würde rauskommen, dann würde ich doch sicher mehr Ärger bekommen als ich so schon bekomme. Für die Beziehung gibt es Beweise wie Fotos von seiner Familie bei denen ich im Urlaub war, mein Ex-Freund kann eine Aussage machen etc. Mein „Mann“ hat nun die Befürchtung, wenn ich die Wahrheit sage, wo wir uns kennengelernt haben, dann würde heraus kommen, daß er damals schon illegal in Deutschland war und ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet hat (das habe ich auch erst später erfahren, bin dann aber mit diesem Wissen die Ehe eingegangen, damit er hier bleiben kann. Damals liebte ich ihn ja noch). Mir ist es aber egal, ob er Ärger deswegen bekommt. Das hätte er sich auch früher überlegen können. Mir geht es jetzt nur um meine Haut, denn ich habe bereits genug für ihn geopfert. Auch wenn das für einige von euch vielleicht egoistisch klingt.

Worum es mir aber nun geht: Ich möchte warten, bis und ob ich überhaupt eine Vorladung zur Ausländerbehörde bekomme zu einem Gespräch und mich dann mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Mein „Mann“ versucht mir die ganze Zeit aufzudrängen, was ich denn bloß sagen soll, damits für ihn keine Konsequenzen gibt. Ich aber wie gesagt, möchte die Wahrheit sagen, vielleicht auch in Form einer Selbstanzeige? Wie seht ihr die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Selbstanzeige bzw. was könnt ihr mir überhaupt raten?

Für Antwort wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunnydale
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Ex-Freund könnte übrigens auch den Ausraster vor meiner Wohnung bezeugen und das ich seitdem Angst hatte...

Sollte ich den Scheidungsantrag nun möglichst schnell einreichen, damit man mir glaubt, daß ich mich wirklich scheiden lassen möchte und nicht an der (Schein)ehe festhalten möchte??

Sunnydale

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#2
 Von 
bungalowa
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Sunnydale,

du wirst da ja richtig schäbig unter druck gesetzt von deinem "ehemann".
Du brauchst keine Selbstanzeige, weil du keine scheinehe gemacht hast, wenn du ihn aus liebe geheiratet hast und nur deshalb "um eine eheliche gemeinschaft zu haben" seinen Aufenthalt ermöglichen wolltest. Solange du kein Geld von ihm dafür bekommen hast, hast du bisher soweit kein Problem.
Du bist auch nicht verpflichtet dich scheiden zu lassen wenn keine eheliche Gemeinschaft mehr besteht, ist doch klar. Nur darfst du keine Falschaussage machen über die ehel. gemein., sonst kannst du eventuell wegen unzutreffender Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung (§92 II2 AusländerGesetz) oder sogar wegen (§271 StGB ) mittelbarer Falschbeurkundung oder (§156 StGB ) falscher uneidlicher Aussage bestraft werden.
Indem du bei der Lohnsteuer dich schon als getrennt lebend geoutet hast, plus der Aussage deines Ehemannes, hat die Ausländerbehörde genug Grund, die eheliche Gemeinschaft anzuzweifeln und genauer zu untersuchen. Vielleicht nachbarn befragen, bestimmt aber euch beide. zum beispiel wie hier: http://www.interpool.tv/artikel/27/1?PHPSESSID=8131ac54ca65bc37d5a3b5f0a8c3b516
Wenn du bisher bei der Ausländerbehörde keine Erklärung unterschrieben hast, die gelogen war, no problem.
geh doch mal zum verein für binationale partnerschaften um dich beraten zu lassen.
und überleg dir, wie gefährlich dein ehemann wird, wenn sein aufenthaltstitel nicht verlängert wird. wenn du die ehe nicht mehr willst, lass dich scheiden, das ist nicht egoistisch sondern völlig in ordnung. Da hat ja wohl eher er dich ausgenützt indem er dich mit 18 jahren zur Hochzeit drängte!

viel glück,
bungalowa

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#3
 Von 
packesel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo ich habe auch ein problem wegen einer scheinehe.mein schwager und meine schwägerin liessen sich im ausland scheiden.sie heiratete einen deutschen und wollte ihren "exmann"dann nach holen.inzwischen sind sie zerstritten und sie will nichts von ihm wissen und lebt hier in deutschland.alles kein problem,dass schlimme ist sie hat eine einstweilige verfügung erwirt,damit ihr ex-mann die kinder nicht mehr sehen kann,da er aber nicht hier lebt bekommen wir die rechnungen.ich habe beim

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#4
 Von 
packesel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

zuständigen amtsgericht die lage geklärt,dass ich es unmöglich finde,dass jemand den gerichtsvollzieher und rechnungen bekommt der gar nicht in deutschland lebt.ferner habe ich auch dem richter !!!!!!!!! geschrieben,dass es sich dabei um eine scheinehe handelt.meine frage ist der richter verpflichtet der ganzen angelegenheit nachzugehen oder nicht????????bitte bitte helft mir!!!!!!!!!!

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#5
 Von 
vick
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

also ich kann Dir nur eines sagen, wenn Du vielleicht mal meinen Artikel auch in dieser Rubrik liest, "Scheidung mal ganz anders und ganz schlimm" (den Titel würde ich gerne ändern, nachdem ich hier auch andere Beiträge gelesen habe...) , wirst du feststellen, dass die rechtlichen Pflichten ihm gegenüber mit jedem "Tag" fast wachsen. Bald kommt er auf die Idee und verlangt Hausrat oder Unterhalt.

ich weiß zur Zeit nicht wo mir der Kopf steht. So viele Dinge muß ich erledigen. Ich rate Dir, laß Dich schnellst möglich scheiden und fang ein neues Leben an...

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