Scheidung von einem Ausländer

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Der Saarländer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 14x hilfreich)
Scheidung von einem Ausländer

Hallo, hab mal ne frage zum Familien & Ausländerrecht.

Meine Schwester, deutsche Staatsbürgerin, ist seit 2006 mit einem Sri Lankaner verheiratet, der seit 2007 in Deutschland lebt. Nun ist es aber so, dass er mehrmals gewalttätig gegen meine Schwester geworden ist und letztendlich sie auch geschlagen hat, als sie hochschwanger war. Dabei ist er auch noch gewalttätig gegen meine eltern geworden.
All diese Sachen sind aktenkundig bei der polizei, und nun will sie sich scheiden lassen. Das Kind ist jetzt seit 1 woche da, aber mein schwager weiß nicht, dass das Kind schon da ist. Ich habe von einer bekannten erfahren, dass er sich seinen Aufenthaltstitel sich jetzt mit dem Kind sichern will, da er seit knapp 10 Tagen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis sich im Lande befindet.

Meine Frage jetzt, kann er das so durchsetzen wenn meine Schwester das alleinige Sorgerecht beantragt? Hat er eigentlichen Chancen das Sorgerecht zu bekommen, da er ja wie schon erwähnt mehrmals gewalttätig geworden ist? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das Kind ins Ausland verschleppen will und dann was weiß ich mit dem Kind machen will. Solche andeutungen hat er nämlich auch schon geäußert, dass er das Kind entführen will.

Danke euch schonmal für eure antworten.

Lg

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Vielleicht sollte deine Schwester als erstes der Ausländerbehörde melden, dass sie seit dann und dann von ihrem Mann getrennt lebt - Trennungsjahr läuft also.
Da dein Schwager sich zur Zeit illegal hier aufhält, könnte ein Anruf dort sehr hilfreich sein.
Das mit der Entführung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, das ist meiner Cousine passiert.
Aber - um einen Ausweis für das Kind auszustellen, benötigt man die Unterschrift & den Personalausweis beider Eltern.
Vielleicht sollte deine Schwester mit dem Kind erst einmal in ein Frauenhaus gehen? Achja, und unbedingt Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen wegen des Besuchs-/Sorgerechts. Wer als erstes dort ist, hat meistens auf Dauer die besten Karten.
Mit Pech hat man übrigens einen Jugendrichter, der alleinigen Umgang zulässt, obwohl Entführungsdrohungen existieren.
Was der Vater nicht kann - eine Bindung zu dem Kind nachweisen.
Was mir noch einfällt - eine Beratungsstelle für Bi-Nationale Ehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Der Saarländer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo ihr beiden, erstmal danke für eure antworten.

Erstmal zu Saxonicus II:

natürlich hat er, soweit ein Gericht noch nicht geurteilt hat, ein Sorgerecht.

Jedoch hab ich mich bezüglich des Aufenthaltsrechts mal schlau gemacht.

Der Kindesvater hat so gut wie überhaupt keine Chancen auf ein Sorgerecht, wenn er gewaltätig ist und Morddrohungen ausstößt, und dies zum wiederholten mal. Dies leite ich von einem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab.

Weiterhin hat das das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass ein Ausländer, der keine Beziehung zu dem Kind hat oder hatte und auch nicht sorgeberechtigt ist, keinen grund für einen Aufenthalt in Deutschland hat.

Zu sika0304:

Ausländerbehörde wurde informiert, sowie das Jugendamt und die Polizei. Es besteht mittlerweile eine polizeiliche einstweilige Verfügung, ausserdem ist eine gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt. Härtefallscheidungsantrag läuft, genauso wie ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht.

Tut mir leid dass mit deiner Cousine. Ist alles gut ausgegangen? Hoffe natürlich, dass dies dann kein Jugendrichter wird.

Falls einer von euch noch weiß, wie man sich den Typ fernhalten kann, bitte mitteilen...

Lg aus dem Saarland

1x Hilfreiche Antwort

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