Scheidung - Aufenthaltserlaubnis

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
TiegerLilly1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung - Aufenthaltserlaubnis

Hallo!

Eine meiner besten Freundinne ist jetzt seit ca. 3 Jahren verheiratet. Sie ist Deutsche und er ist Tunesier. Er ist ca. 06/2010 von Tunesien nach Deutschland gekommen, hat den Integrationskurs + Test gemacht und bestanden. Arbeitet bei Burgerking und verdient ca. 600€ im Monat und am Wochenden auch noch als DJ (keine Ahnung was er da Verdient). Mitlerweile verstehen die zwei sich überhaupt nicht mehr und wollen sich jetzt Trennen und natürlich dann auch Scheiden lassen. Was ist zu beachten? Verliert er seine Aufenthaltserlaubnis dann und somit seine Arbeit und muss zurück nach Tunesien gehen? Wie funktioniert die Scheidung dann, wenn er nicht hier in Deutschland bleiben darf? Würde den zweien gerne helfen und auch ihm damit er hier bleiben kann falls das irgendwie möglich ist was ich allerdings nicht glaube?

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-- Editiert TiegerLilly1980 am 15.08.2012 20:29

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7 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Verliert er seine Aufenthaltserlaubnis


Da die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine drei jahre gedauert hat, hat er auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht eworben. Somit erlischt bereits mit der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis, da der Zweck derselben (Eheführung mit einem deutschen Staatsbürger)nicht mehr gegeben ist.

Die Ausländerbehörde wird ihm eine angemessene Frist bis zur Ausreise einräumen.

Im § 28 heißt es:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


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#2
 Von 
TiegerLilly1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das heist also das auch es kein einjähriges Scheidungsjahr geben würde, wie in einer normalen deutschen Ehe, das mit angerechnet wird auf die zwei Jahre die Sie bereits in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben.Es hätten also wirklich drei Jahre sein müssen. Sehr schade aber da kann man leider nichts machen, dann muss er zurück nach Tunesien gehen.

Bleibt noch die Frage bestehen wie die Scheidung dann Funktioniert wenn er wieder in Tunesien ist, wahrscheinlich über schriftverkehr oder muss Sie oder er dann noch mal in das andere Land reisen extra?

Vielen Dank Sie haben mir und meiner Freundin sehr weitergeholfen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Das Trennungsjahr kann er auch in TUN abwarten und alles weitere kann auch schriftlich geregelt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiegerLilly1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ohhh mann jetzt hab ich noch etwas neues erfahren was die Situation natürlich nicht einfacher macht. Wie schon gesagt, hat die Beziehung keinen Sinn mehr zwischen den beiden. Hinzu kommt jetzt allerdings das er Ihr Fremd gegangen ist und eine neue Freundin hat, die jetzt auch noch zu allem übel Schwanger geworden ist. Ob gewollt oder ungewollt lassen wir jetzt mal dahingestellt. Welche möglichkeiten gibt es jetzt für Ihn und das Kind damit er es regelmäßig sehen kann wenn es aufder Welt ist? Oder geht das dann nur mit einem Besuchervisum?


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-- Editiert TiegerLilly1980 am 21.08.2012 17:34

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#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
die jetzt auch noch zu allem übel Schwanger geworden ist. Welche möglichkeiten gibt es jetzt für Ihn und das Kind damit er es regelmäßig sehen kann

Wenn er (und die werdende Mutter) seine Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht geteilt wird, dann besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis als Sorgeberechtigter für ein deutsches (davon gehe ich mal aus) Kind zu erhalten.

Das geht auch u.U. bereits schon vor der Geburt des Kindes.

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Am sinnvollsten - er geht zur Ausländerbehörde und teilt die Trennung von seiner Ehefrau mit.
Ob dann eine schwangere Freundin dazu führt, dass er hierbleiben darf, wird er dann sehen müssen.

Zur Scheidung - wo wurde denn geheiratet? D oder Tun.

Wenn die Scheidung in D stattfindet, dann benötigt er einen Anwalt. Wenn sich beide noch unterhalten, sollten sie überlegen, ob sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen, das kommt dann billiger.

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#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ob dann eine schwangere Freundin dazu führt, dass er hierbleiben darf, wird er dann sehen müssen.

Die Freundin sicher nicht, daß werdende Kind schon.
quote:
Zur Scheidung - wo wurde denn geheiratet? D oder Tun.

Das ist doch völlig uninteressant, wenn die Ehe hier in Deutschland geführt wurde, wird die Scheidung aller Wahrscheinlichkeit auch hier stattfinden. Aber das ist doch auch völlig belanglos.

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