Hallo,
wir haben eine befreundete Familie in Rumänien deren Tochter 26 Jahre bei uns im Moment zu besuch ist. Wer kann uns helfen wie es mit den Ausländerrecht bei einer Rumänien in Deutschland gehandhabt wird. So weit wir wissen kann Sie vorerst zu touristischen Zwecken für 3 Monate in Deutschland bleiben.
- Müssen wir Sie da Sie bei uns wohnt bei der Meldebehörde anmelden ?
- Kann Sie einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie keine Erwerbstätigkeit durchführt ?
- welche Möglichkeiten gibt es ?
- Wenn die 3 Monate gelten und Sie wieder ausreisen muss, muss Sie dann wieder 3 Monate warten ? Oder kann Sie sofort wieder einnreisen ?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe...
Gruß
Claire
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Rumänische Staatsbürgerin / Aufenthalt Deutschland
Notfall?
Notfall?
1.)
Zuständig für die Visumerteilung sind nach § 71 Abs. 2 AufenthG
die Botschaften und Generealkonsulate. Die Erforderlichkeit einer Beantragung ergibt sich aus der Tatsache, dass rumänische Staatsbürger in Deutschland visumpflichtig sind.
2.)
Das ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
im Rahmen des sogenannten "Schengen-Visum" möglich. Der Aufenthalt ist damit bis zu drei Monate pro Halbjahr erlaubt.
3.)
Siehe unter Nr. 2. Als Vollmitglied der Europäischen Union dürfen rumänische Staatsbürger sich pro Halbjahr 3 Monate pro Halbjahr in der Bundesrepublik aufhalten. Die 3-monatige Wartezeit ist hiernach korrekt.
Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, wie z.B. ein Schulbesuch oder die Teilnahme an einem Sprachkurs, wodurch ein längerer Aufenthalt womöglich gestattet werden kann.
Wenden Sie sich mit der Angelegenheit am besten an das Auswärtige Amt:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Tel. 03018-17-0
Den Antrag auf Erteilung eines Visums finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Download/Visumantrag.pdf
- cand. jur. -
Rumänien gehört zur EU, die Dauer des Aufenthaltes ist nunmehr unbeschränkt, ein Visum ist nicht erforderlich.
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@ Flo
Als Student wohl etwas weltfremd und nicht ganz auf dem Laufenden, für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist in Deutschland das Innenministerium bzw. die Ausländerbehörde der Gemeinde zuständig.
Nur für die deutschen Auslandsvertretungen ist das Auswärtige Amt die vorgesetzte Behörde.
Das Rumänien inzwischen EU-Mitglied ist, scheint ihnen entgangen zu sein denn damit ist für rumänische Staatsbürger kein Visum mehr erforderlich. Im Rahmen der Freizügigkeit gibt es keine Beschränkungen für den Aufenthalt innerhalb der Union.
Lediglich für eine Arbeitsaufnahme bestehen vorerst noch gewisse Einschränkungen.
.
Hi,
so ist es. Und wenn sie bei Ihnen wohnt, muß sie sich natürlich auch polizeilich anmelden.
Gruß vom mümmel
-- Editiert von muemmel am 02.04.2008 01:14:26
Meldung aber nur, wenn sie wirklich dort wohnt,wohnen bleibt, nicht für die Zeit eines Besuches (wie lange gilt ein Besuch als Besuch? In Mietwohnung sind dies 6 Wochen)
quote:
polizeilich anmelden
Was hat die Polizei damit zu tun?
"polizeilich anmelden"
Dieser Begriff stammt noch aus einer Zeit wo die Meldestellen zu den Polizeiaufgaben gehörten, heute nennt sich das Ordnungsamt.
.
juangriego -
Estland gehört auch zur EU und dort musst Du nach dreimonatigem Aufenthalt dort entweder ausreisen,sozusagen Deinen Aufenthalt unterbrechen,bevor Du wieder einreist oder einen Antrag auf Wohnsitz dort stellen.So eine Regelung ist zwar sehr schwer kontrollierbar,weil es ja nicht auf der Stirn geschrieben steht,wie lange sich jemand bereits in diesem Land aufhält,aber nach dem dortigen Gesetz ist das eben so.
quote:
Dieser Begriff stammt noch aus einer Zeit wo die Meldestellen zu den Polizeiaufgaben gehörten, heute nennt sich das Ordnungsamt.
Es nennt sich Einwohnermeldeamt, mancherorts auch Bürgeramt, und Melderecht war noch nie Aufgabe der Polizei. Kann es auch gar nicht gewesen sein, denn Melderecht ist eine kommunale Aufgabe, Polizei ist Sache des Landes.
Wenn man den 'Besuch' anmeldet, schlägt sich dies auf die Mietnebenkosten in Form von Müllgebühren z.B. aus.
Es nennt sich Einwohnermeldeamt, mancherorts auch Bürgeramt, und Melderecht war noch nie Aufgabe der Polizei. Kann es auch gar nicht gewesen sein, denn Melderecht ist eine kommunale Aufgabe, Polizei ist Sache des Landes.(Zitat Mitleser)
.......................................
@ Mitleser
Es gab auch schon Polizei und Meldeämter in Deutschland vor dem Bestehen der Bundesrepublik und in einem Teil Deutschlands ist das, wie Du sicher weißt, noch garnicht so lange her.
Da war das mit der Melderei eben etwas anders geregelt und da gehörten dieses Meldewesen sehr wohl zu den Polizeiaufgaben.
Zitat Brockhaus 1937: *Meldewesen*
...Im engeren Sinn umfaßt das Meldewesen die Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, die Ortspolizeibehörden über jeden Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung eines Einwohnerszu unterrichten. Das wichtigste Mittel hierzu ist die Festsetzung einer Meldepflicht.
.
.
-- Editiert von Saxonicus am 03.04.2008 11:33:41
Hi,
wer hätte gedacht, daß das polizeiliche Anmelden eine solche Debatte auslöst. Ich bekenne, ich habe einen veralteten Begriff benutzt...In meiner Jugend hieß das so. Aber Honecker soll ja zurückgetreten sein - ich habe da so ein Gerücht gehört
Im Übrigen wird das Meldewesen in Berlin vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erledigt, welches, wie die Polizei, dem Innensenator untersteht. Klingt ganz nach einer Landesbehörde, oder?
Gruß vom mümmel
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