Reisepass abgelaufen

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tellmewhy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)
Reisepass abgelaufen

Hallo liebe Freunde,

ich wusste jetzt nicht genau in welchen Bereich ich es posten soll, deshalb habe ich diesen genommen.

Ich bin 24 Jahre alt und türkischer Staatsbürger. Bis vor kurzem habe ich bemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist. Ablaufdatum war der 01.03.2011. Dies ist nun 1 Monat her. Ich bin Aufgrund meines Studiums noch nicht dazu gekommen, das türkische Konsulat in Stuttgart zu besuchen.

Jetzt ist mir aber etwas anderes in den Sinn gekommen. Da ich schon immer die deutsche Staatsbürgerschaft übernehmen wollte, würde ich es jetzt tun.

Bei den Türken gibt es nun neue Pässe, die jeder, dessen Pass abgelaufen ist, beantragen muss. Dies kostet um den Dreh auch 200 Euro. Da ich sowieso die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollte, hatte ich vor, meinen Pass nicht mehr zu verlängern und die deutsche Staatsbürgerschaft zu übernehmen.

So nun zu meinen Fragen.

Kann ich Probleme kriegen, wenn ich einen abgelaufen türkischen Pass habe? ( Also, kann man mich abschieben? )
Wieviel kostet die deutsche Staatsbürgerschaft mit allen Kosten insgesamt?
Wie lange dauert die Beantragung?
Welche Schritte muss man gehen? Ich muss mich doch sowieso ausbürgern als türke oder? Dann brauch ich ja sowieso nicht mehr meinen ausgelaufenen Pass verlängern.

Das Problem ist, dass man diese neuen Pässe bei uns Türken auch beantragen muss und dies dauert auch 2-3 Monate. Solange wird die Einbürgerung zur deutschen wohl auch dauern. Ich denke zwar nicht, dass ich abgeschoben werden kann, dennoch frage ich trotzdem mal hier nach. Leider haben die Behörden zu, sonst würde ich dort anrufen. Auch wenn ich meinen türkischen Pass verlängern würde, hätte ich die nächsten 3 Monate trotzdem einen ausgelaufenen Pass ( da komm ich nicht drum herun, es dauert halt so lange bei den neuen Pässen ). Allgemein brauche ich doch meinen Reisepass nur, wenn ich Urlaub im Ausland machen will oder?

Zu meiner Person sei gesagt: Ich bin hier geboren und studiere zur Zeit Wirtschaftsinformatik im 5. Semester. Bin also sogut wie fertig mit meinem Studium.

Natürlich war ich nie Straffällig und besitze auch keine Strafakte. Aufenthaltstitel ist unbefristet. Da ich sowieso nicht vor habe irgendwann in die Türkei für immer umzuziehen, will ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Allgemein kann ich sowieso viel besser deutsch als türkisch und meine Heimat ist nunmal Deutschland Smiley

Vielen Dank für eure Bemühungen und Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tell

edit: Hm bevor ich es vergesse. Keine Ahnung ob es wichtig ist, aber ich habe keine Schulden und hatte auch nie Schulden irgendwo. Also meine Akte ist absolut clean in allen Bereichen ( Ok, hab bei einer Klausur mal gespickt Durchgedreht )Ahja noch was, bei uns Türken zählt in Deutschland nur der Reisepass und nicht der Ausweiß ( Soweit ich weiß, müsste es so sein. Der Ausweiß ist nur gebrauchlich, wenn man in der Türkei ist).

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-- Editiert am 01.04.2011 17:45

-- Editiert am 01.04.2011 17:58

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, da sind Sie auf dem falschen Dampfer: Der Nicht-Besitz eines Passes ist für Ausländer schlicht strafbar. Insofern besorgen Sie sich mal ganz schnell einen neuen Paß. Und dann können Sie vielleicht die dt. Staatsbürgerschaft beantragen. Das dauert lange und kostet 255 Euro. Im Übrigen kann man nicht sagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Keine Vorstrafe und Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist ja prima, reicht aber nicht unbedingt aus. Die Einbürgerungsbehörde Ihres Ortes berät Sie gern. Aber gehen Sie NICHT ohne Paß dahin, denn sonst kriegen Sie evtl. gleich eine Anzeige.
Übrigens: Mir ist ja so, als wäre die Ableistung des Wehrdienstes die Voraussetzung für die Entlassung aus der türk. Staatsbürgerschaft, aber vielleicht weiß das hier noch jemand genauer.

Gruß vom mümmel

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tellmewhy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Strafbar ja, aber soweit ich mich nun eingelesen habe, wird es bei einem Bußgeld von 10-20 Euro verbleiben.

Nur denke ich, haben Sie bei einer Sache mit Sicherheit recht. Zu den deutschen Behörden mit einem abgelaufenen Pass zu gehen, erscheint mir auch als ziemlich sinnlos. Mir wird wohl nichts weiter verbleiben, als meinen Pass zu verlängern. Schade auch. Trotzdem Danke für Ihre Mithilfe.

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-- Editiert am 01.04.2011 18:56

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

Sie scheinen irgendwie vergessen zu haben, daß Sie kein Deutscher mit abgelaufenem Personalausweis sind...Der paßlose Aufenthalt eines Ausländers in D ist eine STRAFTAT, die mit bis zu einem Jahr Haft bestraft wird (§ 95(1)Nr. 1 AufenthG ). Haft werden Sie nicht gleich kriegen (immerhin sieht der § auch Geldstrafen vor), aber Sie sollten das mal etwas ernster sehen: Vorstrafen machen sich im Einbürgerungsantrag nicht gut.

Gruß vom mümmel

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5x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

@ Saxonicus,

als Student kriegt er doch keine Leistungen nach dem SGB 2 oder 12 - insofern ist mir nicht ganz klar, wo da das Hindernis ist...

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tellmewhy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Warum soll man als Student sich nicht einbürgern lassen können?

Ist zwar egal jetzt, weil ich es verlängern lassen muss, aber trotzdem frage ich mich, wieso es ein Hindernis sein soll? Bin eh bald fertig mit meinem Studium.

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3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Klar, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 kann man sich nicht einbürgern lassen. Aber die Ausgangslage beim Themenstarter ist doch eine andere:

quote:
Ich bin hier geboren und studiere zur Zeit (...)
Aufenthaltstitel ist unbefristet.


Demnach kann er wahrscheinlich nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - aber nicht ohne gültigen türkischen Pass.

-- Editiert am 01.04.2011 23:17

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tellmewhy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 (zum Studium) ist eine Einbürgerung definitiv nicht möglich, auch nach abgeschlossenen Studium werden diese Aufenthaltszeiten nicht in allen Bundesländern, als zur Einbürgerung ausreichend, anerkannt.


Vielleichten sollten Sie nochmal drüber lesen. Das zählt für Personen, die aufgrund eines Studiums eine Aufenhaltserlaubnis bekommen haben. Das ist bei mir nicht der Fall. Ich habe seit meiner Geburt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Das sind zwei Paar Stiefel.

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