Hey,
ich hab heute ein Schreiben meines Kreisrats bekommen zur Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit.
Ich habe es verpasst von Ende 2016 bis Ende 17 meinen ausgelaufenen Pass zu erneuern, dies kam natürlich beim Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel raus.
Zur mir, bin in Deutschland geboren, nicht EU-Staatsbürgerschaft, bin in der Ausbildung und habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich erneuern lassen hab.
§§ 3 Abs. 1 und 98 Abs. 1 i.V.m § 95 Abs. 1 Nr.1 wär wohl wofür sie mich belangen.
Habt ihr einen Rat wie ich weiter vorgehen soll, muss/soll ich mir einen Anwalt suchen(Geld ist knapp), soll ich überhaupt zu der Beschuldigung aussagen und was kommt hier auf mich zu, ist Abschiebung möglich?
Gruß und vielen Dank
Ordnungwidrigkeit Aufenthalt ohne gültigen Pass
23. Mai 2018
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Frage vom 23. Mai 2018 | 17:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungwidrigkeit Aufenthalt ohne gültigen Pass
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#1
Antwort vom 23. Mai 2018 | 19:01
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
.
ZitatZur mir, bin in Deutschland geboren, nicht EU-Staatsbürgerschaft, bin in der Ausbildung und habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich erneuern lassen hab. :
Das ist in diesen Zusammenhang völlig irrelevant und ohne Bedeutung.
Die Pass- und Ausweispflicht erstreckt sich auch auf Ausländer, die über einen Aufenthaltstitel verfügen; auch diese können sich strafbar machen, wenn sie ihren Pass nach dessen Ablauf wissentlich nicht verlängern lassen. Der Ausländer, der sich im Bundesgebiet befindet, muss einen gültigen Pass besitzen.
ZitatHabt ihr einen Rat wie ich weiter vorgehen soll, muss/soll ich mir einen Anwalt suchen(Geld ist knapp), soll ich überhaupt zu der Beschuldigung aussagen und was kommt hier auf mich zu, ist Abschiebung möglich? :
Auf schnellsten Wege beim Konsulat oder Botschaft den Pass verlängern oder neu ausstellen lassen. Eine Geldstrafe (Ordnungsgeld) wird sich allerdings kaum vermeiden lassen. Es dürfe Ihnen doch nicht unbekannt gewesen sein, wann der Pass ungültig wird. Es ist also Ihre eigene Schuld ihn nicht rechtzeitig verlängern zu lassen
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