Hallo und danke im Voraus für's Lesen.... folgender Sachverhalt:
Ehemann (getrennt lebend) mit türkischer Staatsbürgerschaft besitzt die Niederlassungserlaubnis. Jetzt wurde er im Dezemberin der Schweiz verhaftet, sitzt seitdem in Ungersuchungshaft. Diese wurde zunächst für 3 Monate bewilligt und im Anschluss weitere 3 Monate U-haft verhängt. Es geht wohl um Falschgeld, was er und ein weiterer Bekannter hätten aus der Schweiz nach Deutschland einführen wollten. Den genauen Betrag kenne ich jedoch nicht. Ein Gerichtstermin ist bisher nicht bekannt gegeben worden, da noch ernittelt wird (so die Auskunft der Anwältin am Telefon).
Nun meine Frage... falls es zu einer Bewährungsstrafe kommen würde, ist die einreise nach Deutschland möglich? Normal dürfte er das Land ja nicht länger als 6 Monate verlassen...
Was wäre im Falle einer Strafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird? Würde er nach deren Verbüßung in die Türkei abgeschoben werden oder dürfte er nach Deutschland zurück kehren?
Wird die Ausländerbehörde in D darüber informiert (Ermittlungen/Straftaten in der Schweiz)?
Ich danke schonmal im Voraus für Beantwortung meiner Fragen... glg✌
Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Notfall?
Notfall?
Ich bin im schweizer Ausländerrecht/Strafrecht nicht fit, wie wahrscheinlich fast alle hier. Es wäre sinnvoll, das in einem schweizer Forum nachzufragen. Es kann nämlich durchaus sein, dass der Betroffene dann direkt in sein Heimantland abgeschoben wird. Das wäre doch vorab zu klären.
Aber, ist doch nicht Dein Problem. Geschieden werden kannst Du auch in Abwesenheit. Also, was solls?
wirdwerden
Das dürfte mit Sicherheit vom schweizerischen Strafrecht abhängen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er in diesen Falle mit einer Strafe davon kommt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn es um Geld geht, ist meisten Schluss mit lustig, da verstehen auch die Schweizer keinen Spaß mehr.
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So traurig es ist: ich fürchte, er darf zurückkehren.
Da ist nur nicht gegeben, wenn er eine "den Grunde nach nicht vorübergehende" Abwesenheit von mehr als sechs Monaten hat. Er wollte aber Falschgeld einführen, das ist zwar kriminell, dauert aber nicht grundsätzlich länger als 6 Monate.
Man wird ihn vielleicht in die Türkei abschieben, aber er darf von dort aus zurück.
Wie gesagt: leider.
Hallo und Danke erstmal für eure Antworten.
Im Schweizer Forum kann mir nur leider keiner Auskunft darüber geben, wie die deutsche Ausländerbehörde in solchen Sachen verfährt.
Und es geht dabei ja auch um Kindesunterhalt. Den könnte ich dann wohl komplett vergessen wenn er abgeschoben werden würde.
@quiddje... gegen ihn wurden ja aber insgesamt 6 Monate U-haft verhängt. Wenn da noch eine zu verbüßende Strafe anhängig ist, gehen eventuell Jahre ins Land... also müsste der Aufenthaltstitel doch hier hinfällig sein..
Lg
Die ausländerrechtliche Frage wird überprüft, wenn er wieder da ist bzw. einreisen will. Nur, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass er, selbst wenn er wieder nach Deutschland dürfte, in der Lage sein würde, Kindesunterhalt zu zahlen.
Fakt ist, dass er über sechs Monate weg sein wird, wahrscheinlich noch viel länger. Woher soll dann Kindesunterhaltt kommen? Es gibt die Unterhaltsvorschusskasse für so Fälle, sieh zu, dass Du die Taue schnell kappst, damit Du nicht noch übermässig viel Rentenanwartspunkte auf sein Rentenkonto übertragen musst.
wirdwerden
Unterhaltsvorschuss ist bereits beantragt. Er hat hier eine Ausbildung gemacht und verdiente nicht schlecht. Also der Unterhaltsvorschuss ist nur ein Bruchteil von dem was er bisher zahlte. Und da mein Sohn noch klein ist, bin ich davon noch ziemlich lange betroffen.
Momentan ist das mit dem Sorgerecht auch so eine Sache zwecks unterschreiben von diversen Dingen, z.b. eine anstehende OP. Wie verhält es sich denn da?
ZitatSo traurig es ist: ich fürchte, er darf zurückkehren. :
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Schweizer Behörde oder das schweizerische Gericht auf Grund des zu erwartenden Urteils (oder danach) eine Schengensperre verhängt, dann darf er weder nach Deutschland noch in einen anderen Schengenstaat.
Im Zuge eines Konsultationsverfahren könnte Deutschland allerdings eine Erlaubnis zur Wiedereinreise Deutschland erwirken, aber mit Sicherheit werden sie sich dabei nicht allzu sehr beeilen und er müsste schon sehr überzeugende Gründe dazu ins Feld führen.
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