Niederlassungserl./Meldepflicht/ Scheinehe?

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
mayway
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Niederlassungserl./Meldepflicht/ Scheinehe?

Niederlassungserl./Meldepflicht/ Scheinehe?
hallo, ich bin ausländerin. Ich habe 2004 person A (deutscher) geheiratet. Zwei Kinder sind während dieser Ehe mit person A zur Welt gekommen. Laut Gesetz gilt er as vater, da das Kind in der Ehe geboren wurde. Jetzt lebe ich offiziel seit 6Monaten von A getrennt. Wir sind aber schon über 11/2 Jahre getrennt. Er lebt nicht mehr in deutschland.
Leiblicher Vater des Kindes ist aber person B.
Eigentlich lebe ich schon mit B in seiner Wohnung seit 1 1/2 Jahren, habe aber immer angegeben (beim Ausländerbehörde und jetzt auch beim Jugendamt, dass ich mit A noch lebe, in meiner Wohnung). Ich behalt immer meine eigene kleine Wohnung. Man weiss nie. d.h ich lebe hauptsächlich mit B in seiner Wohnung, und habe mich dort aber nie bei der Meldbehörde gemeldet. Auch nicht als Nebenwohnung oder zweitwohnsitz.
Frage an dieser Stelle. Was erwartet mich wenn herauskommt, dass ich eigentlich hier schon > 1Jahr wohne ohne Anmeldung? Bußgeld? Strafprozess?

B ist eigentlich verheiratet. Die Ehe ist aber nur noch eine Zweckehe. Also, sie haben keine Gemeinsamkeiten, die Ehefrau lebt ca. 100km von ihm entfernt, aber die beiden möchten sich nicht scheiden lassen. Kostengründen, steuer u.a..
Wir verstehen uns gut mit seiner noch Ehefrau.

Na ja, und mein noch Ehemann ist aus Deutschland verschwunden. Jetzt habe ich vor >3 Monate die Niederlassungserl. beantragt, und die ausländerbehörde sagt es besteht der Verdacht eines Scheinehes.
Meine Frage, wie können sie dies Nachweisen? Was kommt auf mich zu? Ich bin offiziel seit Januar dieses jahres in meiner jetzige wohnanschrift zusammen mit Ehemann und Kinder (21/1 und 1 J) angemeldet. In mai ist aber die offiziell die Trennung. Habe zwei weitere Wohnanschriften in den letzten 4Jahren gehabt, bevor die jetzige. Geht die ausländerbehörde zu allen mein Wohnanschriften und kontrolliert ob Ehemann dort gelebt hat? Der Eheman war von 2005 bis 2007 in Ausbildung im Ausland. Eigentlich war er für 90% der Dauer der Ehe im Ausland. Und jetzt ist er komplet weg. Ich vermute nach Afrika runtergetaucht.

Wie kann person B als Vater in der Geburtsurkunde kommen? Nur durch Vaterschaftsanfechtung?
Für jegliche info, besonders bezüglich sog. Scheinehe und die rechtliche Konsequenz für mich und die Kinder, bin ich dankbar.
Die Kinder sind beide deutsche, aus dem Grund dass der Eheman deutsche war. Ist.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

ZITAT:
"Die Kinder sind beide deutsche, aus dem Grund dass der Eheman deutsche war. Ist."

Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung ist es aber mit dem Staatsangehörigkeitserwerb vom bisherigen Vater vorbei, die Kinder sind dann nie Deutsche gewesen, weil sie ja in Wirklichkeit keinen deutschen Vater hatten. Außer, der leibliche Vater ist ebenfalls Deutscher und wird auch rechtlicher Vater.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mayway
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

@ von Saxonicus II.
Danke, ich dachte es handelt sich um Ausländerrecht weil ich ausländerin bin, und es um meine Aufenthalt geht.
Auch das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass es nur durch eine Anfechtung beim Gericht möglich ist.

@ DerRaecher
Das verstehe ich. Der leibliche Vater ist ebenfalls deutscher Staatsbürger. Die einzige nicht-deutsche in diesem ganzen debakle bin ich.

3x Hilfreiche Antwort

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