Nicht-EU-Ausländer unterschreibt befr. Arbeitsvertrag, Aufenthaltserlaubnis läuft aus

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Nicht-EU-Ausländer unterschreibt befr. Arbeitsvertrag, Aufenthaltserlaubnis läuft aus

Das Thema ist wahrscheinlich in der Schnittstelle von Arbeits- und Ausländerrecht.
Folgende Situation:

Ein Nicht-EU-Ausländer hat hier aufgrund Heirat mit Deutscher ein Aufenthaltsrecht (1-Jahr und noch bis Mai), unterschreibt jetzt einen auf ca. ein halbes Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Er beginnt zu arbeiten? Die beiden trennen sich und die Trennung wird nun der Ausländerbehörde bekannt.

Meine Frage: Wie wirkt sich das auf den Nicht-EU-Ausländer bzw. seine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis aus?

-- Editiert von mark225 am 30.01.2018 18:21

-- Editiert von Moderator am 30.01.2018 19:13

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2018 19:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .... die Trennung wird nun der Ausländerbehörde bekannt.

Dann dürfte die Aufenthaltserlaubnis hinfällig sein/werden.
Ob das AV dabei was aufschiebt, möchte ich bezweifeln. Eher scheint mir, dass die Befristung vorbei ist, bevor die Behörde amtsgehandelt hat.

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#2
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Okay, danke, und wie würde sich das konkret auf die laufende Tätigkeit auswirken? Müsste sie sofort niedergelegt werden und darf der Vertrag überhaupt angenommen werden, in dem Wissen, dass die Aufenthaltserlaubnis während der Laufzeit des Vertrages ausläuft?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

... da sind wir weitestgehend doch im Ausländerrecht.
M.E. ist aber 'vorauseilender Gehorsam' dann doch nicht angebracht. Wohl aber würde - genau so aus der Hüfte geschossen - eine Ausweisung Arbeitsrecht wohl brechen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mark225):
Meine Frage: Wie wirkt sich das auf den Nicht-EU-Ausländer bzw. seine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis aus?

Sinn und Zwecks seines Aufenthalt war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn diese infolge der Trennung nicht mehr besteht, entfällt auch die Grundlage für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Es liegt nun an der Ausländerbehörde, ob sie die Aufenthaltserlaubnis storniert, verkürzt oder einfach auslaufen lässt. Eine Verlängerung wird es nicht geben. Aller Wahrscheinlichkeit wird man die Aufenthaltserlaubnis einfach auslaufen lassen, das erfordert den geringsten (Arbeits-)Aufwand für die im allgemeinen ohnehin überlastete Ausländerbehörden. Er sollte also schon mal damit anfangen, seine Heimreise vorzubereiten. Das geforderte Trennungsjahr bis zur Ehescheidung kann er auch in seiner Heimat abwarten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nach meiner Erfahrung wird auch unter Berücksichtigung von "man schlägt sich, man verträgt sich," die Erlaunis einfach auslaufen gelassen. Und wenn man dann immer noch getrennt ist, dauert es ja noch Monate, bis jemand draußen ist. 6 Monate Arbeit stören da doch überhaupt nicht.

wirdwerden

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