Hallo,
Ich bin ein Nicht-EU-Ausländer ( ursprünglich aserbaidschaner ) & Student in Deutschland, Baden-Württemberg seit etwa 3 Jahren. Ich möchte ein Unternehmen gründen, aber habe mit einigen komplexen Fragen konfrontiert. Es ist schon eine Woche, dass ich den ganzen Gesetz über Existenzgründung gelesen habe aber habe immer noch ein paar Fragen.
Im Recht steht:
Kurz: Die nicht EU-ausländische Studenten müssen zuerst ihre Aufenthaltserlaubnis ändern um ein Unternehmen gründen zu können. Nach dem richtigen Aufenthaltserlaubnis wird alle andere Tätigkeiten verboten werden.
quote:
Über den Antrag entscheidet die Ausländerbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises, die im Regelfall zuvor eine Stellungnahme der IHK oder der Handwerkskammer einholt. Bei einer positiven Entscheidung wird dem Ausländer das gewünschte Unternehmen gestattet und die Auflage entsprechend abgeändert. Alle anderen Arten selbständiger Tätigkeiten sind ihm aber weiterhin verwehrt.
Frage 1:
Bedeutet das, dass ich nicht mehr studieren kann? (weil alle andere Tätigkeiten verboten sind)
Frage 2:
Im Recht steht, dass die Ausländer, die schon Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, können auch Tochterunternehmen gründen.
Bedeutet das, dass man nur ein Unternehmen bezüglich zu dem ersten Unternehmen gründen darf? (Ich will noch ganz andere 2 Unternehmen gründen)
Danke im Voraus.
-- Editiert Vusal Zeynalov am 18.01.2012 02:52