Hallo zusammen. Ich habe eine dringende Frage. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Tochter ebenfalls. Meine Frau ist Tunesiern mit deutschem Aufenthalt der immer verlängert wird und wurde. Wir haben heute 07.08.2018 ihren Tunesischen Pass erneuert. Ihr Aufenthalt im scheckkarten format ist noch bis zum 02.12.2018 gültig. Da sie einen neuen Pass hat, steht auch dort eine neue Pass Nummer. Also nicht mehr die gleiche wie auf dem Aufenthalt die Nummer. Wir würden jetzt gerne Ende August verreisen nach Spanien Eine Woche und im Anschluß nach Tunesien. Den Termin für die Verlängerung Ihres Aufenthalt wollen wir morgen beantragen und das dauert halt ca. 4 Wochen. Meine Frage kann es zu Problem bei der ein bzw. Ausreise nach Spanien oder tunesien geben? Den alten tunesischen Pass hat sie noch der ist halt nicht mehr gültig und gelocht, aber da steht halt noch die pass Nummer von ihrem aktuellen Aufenthalt? Und wäre es dann ok wenn sie eine Bescheinigung kriegen würde von der ausländerbehörde also fiktionsbescheingung, die das einfacher macht? Bzw kriegt sie in Spanien bei der Ausreise probleme oder in Tunesien?
Neuer Pass und Aufenthaltstitel
7. August 2018
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Frage vom 7. August 2018 | 20:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Pass und Aufenthaltstitel
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#1
Antwort vom 8. August 2018 | 09:52
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Dann sollte sie den alten Pass bei Eurer Reise ebenfalls mitführen.
#2
Antwort vom 8. August 2018 | 13:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann sollte sie den alten Pass bei Eurer Reise ebenfalls mitführen. :
Also waren heute 08.08.2018 bei der ABH und die haben keine fiktionsbescheingung gegeben. Die Frau meinte die braucht das nicht
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#3
Antwort vom 8. August 2018 | 13:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann sollte sie den alten Pass bei Eurer Reise ebenfalls mitführen. :
Also waren heute 08.08.2018 bei der ABH und die haben keine fiktionsbescheingung gegeben. Die Frau meinte die braucht das nicht
#4
Antwort vom 8. August 2018 | 13:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann sollte sie den alten Pass bei Eurer Reise ebenfalls mitführen. :
Also waren heute 08.08.2018 bei der ABH und die haben keine fiktionsbescheingung gegeben. Die Frau meinte die braucht das nicht
#5
Antwort vom 9. August 2018 | 11:28
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
@Der Brave
Die Frau hat recht, alter und neuer Pass und das eAT-Kärtchen reichen aus, wie ich es in meiner ersten Antwort bereits gesagt hatte..
Übrigens hätte ein Beitrag dazu ausgerecht.
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