Ich habe Fragen, die sich hundertfach vor allem bei Ukrainern und Georgiern stellen. Seit kurzem können Bürger dieser beiden Länder ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis für drei Monate nach Deutschland einreisen.
Sie müssen zwar an der Grenze nachweisen können, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen und in der Zukunft wohl auch einen Onlineantrag auf Einreise stellen (was eigentlich beinahe einem Visumsantrag entspricht), aber Fakt ist: es reisen sehr viele Menschen aus diesen Ländern aus unterschiedlichen Gründen für drei Monate nach Deutschland.
Frage 1. Kann ein Ausländer mit einem 3-monatigen Aufenthaltsrecht zu Besuchszwecken in Deutschland sich für eben diese drei Monate beim Anwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung holen, wenn er nachweist, dass er in einer Privatwohnung untergekommen ist? (Mietvertrag, Vermieterbescheinigung).
Frage 2. Kann ein solcher Ausländer, wie oben beschrieben, mit einer Meldebescheinigung auch ein Auto auf seinen Namen anmelden? Würde eine KFZ-Versicherung bei einer Versicherungsdauer von 3 Monaten mitmachen?
Frage 3. Kann ein solcher Ausländer auch ein Bankkonto bei einer deutschen Bank eröffnen, wenn er seine Meldebescheinigung vorlegt?
Frage 4. Stellt das Anwohnermeldeamt so eine Meldebescheinigung befristet für 3 Monate aus oder muss sich der Ausländer kurz vor der Abreise beim Amt abmelden?
Frage 5. Gibt es Sonderregelungen zu den oberen vier Fragen für Ukrainer und Georgier (Visafreiheit) oder gelten für alle Nicht-EU-Bürger dieselben Regeln?
Vielen Dank
Meldebescheinigung und KFZ-Anmeldung bei 3 monatigem Aufenthalt
8. Juli 2018
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Frage vom 8. Juli 2018 | 09:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldebescheinigung und KFZ-Anmeldung bei 3 monatigem Aufenthalt
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#1
Antwort vom 8. Juli 2018 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatFrage 1. Kann ein Ausländer mit einem 3-monatigen Aufenthaltsrecht zu Besuchszwecken in Deutschland sich für eben diese drei Monate beim Anwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung holen, wenn er nachweist, dass er in einer Privatwohnung untergekommen ist? (Mietvertrag, Vermieterbescheinigung). :
Beim Anmieten einer Privatwohnung ist er sogar dazu verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden.
Die anderen Fragen sollte er direkt bei der jeweiligen Institution ansprechen, da gibt es sicher unterschiedliche Möglichkeiten.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 08.07.2018 10:01
#2
Antwort vom 8. Juli 2018 | 21:18
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage 1 und 4: Bei Einreise anmelden, aber bei Ausreise das Abmelden nicht vergessen. Kann aber dann passieren, dass man von der Ausländerbehörde vorgeladen wird.
Frage 5: Die Sonderregel ist, dass diese Staaten visumfrei einreisen dürfen. Sonst keine besonderen Regeln, oder ich kenne sie nicht.
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