Meine Niederlassungserlaubnis nach § 19 wurde erteilt, dann was für meine Familie?

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
seit2012
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Niederlassungserlaubnis nach § 19 wurde erteilt, dann was für meine Familie?

Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe meine Niederlassungserlaubnis nach § 19 (Blaue Karte) erteilt. Aber was muss Ich für meine Familien vorbereiten? Meine Frau und meine zwei Kinder haben seit fast fünf Jahre mit mir zusammen in Deutschland leben.
Meine Frau besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg. Sie lernt Deutsch langsamer. Muss sie einen B1 Zertifikat benötigen?
Meine Kinder besuchen die Grundschule. Sie müssen bis fünf schuljahre warten?

Viel Grüße
Seit 2012

-- Editiert von seit2012 am 14.03.2018 11:52

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