Malediver in Deutschland heiraten

25. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
JaniNadheem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Malediver in Deutschland heiraten

Hallo alle zusammen :O)
So langsam aber sicher verzweifle ich am OLG Karlsruhe !!!
Also ich fang mal von vorne an, ich war von Anfang 2009 -Dezember 2011 auf den Malediven, auf einer Insel als Spa Managerin.
Dort habe ich auch meinen Lebensgefährten kennen gelernt.
Im Dezember 2011 bin ich dann zurück nach Deutschland gekommen, schon im November 2011 haben wir angefangen alles für sein Visa zusammen zu bekommen.
Touristenvisa wurde abgelehnt ! Visa zur Eheschliessung war nicht möglich wegen der Prüfung der Deutschkenntnisse und da wir vom OLG nicht das ok bekamen.
Also haben wir letztendlich ein Visa zum Sprachaufenthalt beantragt und er hat es auch für ein Jahr bewilligt bekommen, da wir nachweisen konnten das er in seinem Land keine Möglichkeit hat deutsch zu lernen.
Auf jeden Fall ist er jetzt hier und seit Dezember kämpfen wir mit dem OLG . Man muss dazu sagen das mein Mann auf den Maleidven mal verheiratet war, allerdings ziemlich kurz. Und wir haben dem OLG alles vorgelegt, richterlicher Beschluss der Scheidung, Scheidungsurkunde, seine Eheurkunde, Geburturkunde, Eidesstattliche Versicherung und und und. Alles was angefordert wurde haben wir irgendwie aufgetrieben.
Dann das erste Problem war das die Zwischenübersetzung ins Englische nicht aktzeptiert wurde, da mussten wir nachweisen das es niemand gibt der von Dhivehi (Landessprache der Malediven) direkt ins Deutsche übersetzt !
Dann hiess es da er Muslim ist und die Ehe damals nach Islamischen Recht geschlossen und geschieden wurde müssen wir das Gerichtsurteil vorlegen.
Wie auch immer, alles was verlangt wurde haben wir gebracht und aus allem wurde uns ein neue Aufgabe gestellt oder auch ein neuer Strick gedreht.
Nun hat sogar unser Standesbeamte Kapitulliert, nachdem wir nun mit Dolmetscher einen ewig langen Fragebogen ausgefüllt haben und mein Lebensgefährte wieder eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat (nun schon die 3.) haben wir jetzt den Brief bekommen das wir ausfindig machen müssen wo seine Ex Frau lebt und falls das nicht möglich ist müssen wir nachweisen das wir das nicht wissen ... Und wenn wir es wüßten würde sie darüber informiert werden das er wieder heiatet und müßte dazu etwas sagen !!! Hallo ?! Ich mein das sind die Malediven, ein 3. Welt Land !!!
Ich weiß echt nicht mehr was wir noch machen sollen.

Oder dann die 4. Eidesstattlich Versicherung abgeben.

Hatte ich erwähnt das ich in der 21. Woche schwanger bin ? Und allein verdienend da er mit seinem Visa nicht arbeiten darf!!!
Und wir haben wirklich alle uns möglichen Dinge getan
:O( ...
Und eigentlich will ich nicht zum Islam konvertieren und mit unserem Kind auf ner Insel leben nur weil das deutsche Gesetz so ist ...
Ich wäre echt dankbar über Antworten !!!

Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Da würde ich dann die Konsultation eines Anwaltes für Ausländerrecht empfehlen. Oder die Heirat in Dänemark, falls der Mann sich mit seiner Aufenthaltserlaubnis dorthin begeben darf.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Oder die Heirat in Dänemark, falls der Mann sich mit seiner Aufenthaltserlaubnis dorthin begeben darf.

Sofern das Sprachvisum gewährt und er dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten
wird, dürfte diese schengenwirksam sein, sodaß dem Versuch einer Eheschließung in DK nichts entgegensteht.
quote:
Also haben wir letztendlich ein Visa zum Sprachaufenthalt beantragt und er hat es auch für ein Jahr bewilligt bekommen, da wir nachweisen konnten das er in seinem Land keine Möglichkeit hat deutsch zu lernen.

Die Möglichkeit Deutsch zu lernen besteht im nahegelegenen Colombo.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Bedenken solltest du aber: Selbst, wenn es mit der Hochzeit (ob in Dänemark oder in Deutschland) klappt, bekommt er nicht automatisch durch die Heirat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Da er mit einem Visum zum Sprachaufenthalt eingereist ist, muss er im Regelfall wieder ausreisen, und von den Malediven aus ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen (es sei denn, es hat bei der Visumserteilung irgendwelche Sonderkonditionen zur Erteilung einer AE nach einer Hochzeit gegeben). § 5 (2) AufenthG :

quote:<hr size=1 noshade>Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und

2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. <hr size=1 noshade>


Soweit der Regelfall. Davon kann abgesehen werden, wenn "die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen". Es kann dann gut sein, dass die Rückreise erst kurz vor oder ab der Geburt des Kindes als unzumutbar wird gewertet wird.

Er hat ein Visum zu einem Sprachkurs für einen begrenzten Zeitraum beantragt, ohne Arbeitserlaubnis und mit der Verpflichtung, die Finanzierung des Aufenthalts für diese Zeit sicherzustellen. Ob die bestehende Schwangerschaft als eine unzumutbare finanzielle Notsituation angesehen wird, ist fraglich, schließlich kannst du bis zum Mutterschutz ja noch arbeiten und somit hat sich bis dahin nichts an der finanziellen Situation geändert.

Wahrscheinlich reicht sein Sprachvisum nicht bis zum Mutterschutz/dem ausgerechneten Geburtstermin? Hat er seinen A1-Test bestanden?

Letztendlich ist es also garnicht garantiert, dass er aufgrund einer Hochzeit in Dänemark eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erhält. Die Behörden sehen es doch eher ungern, wenn man versucht, die aufwendigen deutschen Bestimmungen zu umgehen und sind dann oft nicht zu äußerster Kulanz bereit. Die ABH muss die Unzumutbarkeit der Rückreise bewerten und da kommt es ganz auf den Einzelfall an. Allein das finanzielle Argument wird nicht ziehen, denn es war bei Antragstellung bekannt, dass er mit dem Visum, mit dem er eingereist ist, nicht arbeiten darf. Sicher ist, dass er als Vater eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht erhält. Jetzt wäre nur die Frage, ob er mit Ablauf des Visums ausreisen muss oder als werdender Vater eine Fiktionsbescheinigung bekommt (mit dieser darf er allerdings dann auch nicht arbeiten). Einen wirklichen Anspruch auf eine AE hat er dann aber erst als Vater eines geborenen Kindes (ob als Ehemann oder nach gültiger Vaterschaftsanerkennung).

-- Editiert Felicite am 25.10.2012 17:12

1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Dass eine Eheschliessung in Dänemark in Deutschland anerkannt wird, ist doch klar. Hier geht es doch um was ganz anderes. Nämlich den ausländerrechtlichen Status des Mannes. Im übrigen gibt die genannte Bestimmung keinerlei Anweisungen darüber, wie formell das Anerkenntnisverfahren zu laufen hat. Das kann jeder souveräne Staat selbst entscheiden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JaniNadheem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke euch allen ...
Hab euch PN geschickt ...
Das ganze geht ja immer weiter ...
So langsam geht einem das echt an die Nieren ...

Ach ja und eine in z.B. Dänemark geschlossene Ehe müsste die selbe Sachbearbeiterin beim OLG anerkennen, mein Standesbeamter hat gesagt KEINE CHANCE ...
Es könnte sogar passieren das er dann , obwohl geschieden , hier als doppelt verheiratet von ihr betitelt wird und das wäre strafbar !!!
Und das trotz Scheidungsurteil vom Gericht in Male !!!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Wo steht bitteschön, dass jedes deutsche Gericht beim EMRK anfragen muss?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort



#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Un wo steht da, dass das deutsche Gericht etwas muss? Richtig, nirgendwo.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
http://www.colombo.diplo.de/contentblob/2277326/Daten/973996/Eheschlieung_Merkblatt.pdf
Hier steht die Gesetzgebung der D.Botschaft wie auf den Malediven eine Ehe geschlossen werden kann vor dem Standesamt,nach der Gesetzgebung der Malediven.
Diese Eheschließung muß nach Deutschem und EU Recht anerkannt werden.

Leider ignorierst Du geflissentlich, daß eine Eheschließung auf den Maledivien auf Grund der unterschiedlichen Religionszugehörigkeit überhaupt nicht möglich ist.

Wäre zu fragen, weshalb sie nicht in Colombo heiraten ?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JaniNadheem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil eine Ehe in Sri Lanka geschlossen nicht anerkannt wird in Deutschland !!!
Da man in Sri Lanka alle Dokumente auch einfach kaufen kann ...
Glaubt mir, wir haben alle Möglichkeiten durchdacht und uns über alles informiert ...
Ich habe auch in erwägung gezogen auf den Malediven zu heiraten, also den Glauben zu wechseln, aber auch das wäre hier nicht legal und anerkannt !!!


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Weil eine Ehe in Sri Lanka geschlossen nicht anerkannt wird in Deutschland !!!

Wer hat Dir denn diesen blühenden Blödsinn erzählt ?
Zufälligerweise habe ich selbst in Colombo geheiratet und ich kann Dir auf Anhieb einige deutsch-srilankische Paare benennen die das vor kurzen erst getan haben.

quote:
Da man in Sri Lanka alle Dokumente auch einfach kaufen kann ...

Das ist leider Gottes auch in vielen anderen Ländern der Fall, deshalb findet auch eine vertrauensanwaltliche Kontrolle der Dokumente statt. Dadurch verzögert sich das ganze ein bißchen, aber letztendlich wird eine dort geschlossene Ehe in Deutschland ebenso akzeptiert, wie jede andere auch.

quote:
Glaubt mir, wir haben alle Möglichkeiten durchdacht und uns über alles informiert ...

Anscheinend nicht richtig oder bei den falschen Ansprechpartnern.

Das eine Eheschließung gemischt religiöser Paare auf den Malediven, ebenso wie in anderen mohammedanischen Ländern nicht erlaubt ist, dürfte seit längeren allgemein und hinlänglich bekannt sein.

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