Heiraten: Deutscher und Nicht EU Bürger Probleme

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491638-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heiraten: Deutscher und Nicht EU Bürger Probleme

Hallo Allerseits,
Ich(38) Gesch., Geborn als Inder, seit 2005 in Deutschland, seit 2016 eingebürgert. Ich arbeite als angestellter mit sichere Arbeitsplatz. Meine Freundin(29Jahre)Ledig, ist auch aus Indien, seit 2016 in DE als Studentin ( Master Studium an UNI). Wir haben uns in 2016 kennengelernt.
Wir wohnen seit 2 Jahren zusammen und möchten nun Heiraten. da Familie des Frau hat sich in weg stellt, und wollen es nicht zulassen das, Sie eine Mann Heiratet wem Sie liebt, Wenn wir in Deutschland heiraten wollen brauchen wir Geb. urkunde / Ehefähigkeitszeugnis, da Familie ist in besitzt auf Dokumente werden die Nicht so einfach geben. genau so siehst mit andere benötige Dokumente aus. Ihr Vater ist ein Hoch rang Offizier, der sehr viel Einfluss auf dortige behöden hat. Ohne eltern ist es auch nicht möglich eine Ledig Zertifikat zu kriegen.
Als Optionen zum heiraten nach Priorität:-
Indien ( geht nicht, da werden die Eltern Oder Religiose Mobs versuchen mit allen mitteln uns aufzuhalten (auch mit Gewalt/Lynch/Tod) ( da ich aus ein Sehr nidrig Caste stamme und Sie von Höher Caste)

Deutschland :-- Hoch lebe Bürokratie, Alle gefördeten Dokumenten sind Ohne Verständnis des Familie/ Eltern Garnicht zu kriegen.
" http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_i/indien.pdf "

als dokumenten haben wir vorhanden:-
Ihr Reise-Pass
AufnthaltG bis 2019.

über ein Rat werden wir uns freuen ( das wir in Dänemark Heiraten können, ist uns bekannt und das thema ist vetraut, Wir wollen aber Hier in unsere Stadt(DE) heiraten. Vielen Dank in voraus
Viele Gruße

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8 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Gibt es auch eine konkrete juristische Frage?
Offenbar wisst ihr alles, was es an juristischen Dingen über euer Problem zu wissen gibt.

Vielleicht nur noch der Hinweis, dass deine Zukünftige nicht automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht als Ehefrau eines Deutschen bekommen kann: es könnte sein, dass man es angesichts deiner Herkunft für zumutbar hält, dass ihr euer Eheleben im gemeinsamen Heimatland zelebriert.

Aber so weit sind wir ja noch nicht. Du willst einen Rat.
Bei der Beschreibung fällt mir auf:
Deine Behauptung, dass die Zukünftige nicht an die benötigten Papiere kommen kann, zusammen mit irgendwelchen Behauptungen über Kastenwesen etc., klingt so, als ob sie es noch nicht mal versucht hat. Meines Wissens nach sind Frauen in Indien juristisch durchaus eigenständige Persönlichkeiten, die nicht auf den guten Willen des Vaters oder anderer Sippe angewiesen sind, um ihre Papiere in Ordnung zu halten. Wenn sie bei der Beantragung Schwierigkeiten hat, sollte es auch in Indien - immerhin die größte Demokratie der Welt - juristische Optionen geben.
Also: statt "Hoch lebe Bürokratie" rangehen und die bürokratischen Hürden nehmen.

Alternativer Rat: Lasst das mit dem staatlichen Heiraten doch einfach. Heutzutage ist das in Deutschland wirklich nicht mehr nötig und eine rauschende Party oder eine religiöse Feier sind auch ohne staatlichen Trauschein möglich.
Da nicht klar ist, wieso ihr überhaupt- und dann noch unbedingt in "eurer" Stadt - heiraten wollt, wäre das die einfachere Alternative.

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Vielleicht nur noch der Hinweis, dass deine Zukünftige nicht automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht als Ehefrau eines Deutschen bekommen kann: es könnte sein, dass man es angesichts deiner Herkunft für zumutbar hält, dass ihr euer Eheleben im gemeinsamen Heimatland zelebriert.

Diese sogenannte "Regelausnahme" gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr. Einem deutschen Staatsbürger (egal ob bio oder eingebürgert) kann es nicht zugemutet werden, seine Ehe außerhalb Deutschlands zu führen.

Nach Eheschließung bekommt der ausländische Ehepartner seine Aufenthaltserlaubnis (zunächst befristet) auf jeden Fall, sofern er die rechtsgültige Eheschließung beweisen kann, den Sprachnachweis erbringt und ordnungsgemäß nach Deutschland einreist, selbst wenn der deutsche Ehepartner Hatz4-Empfänger ist.

Das alles ist hier aber kein Thema, hier geht es zunächst um die Eheschließung, die wegen fehlender oder nicht zu beschaffender Dokumente in Deutschland nicht stattfinden kann und auch im Herkunftsland, nach Schilderung des Themenstarter nicht möglich oder zumindest nicht opportun sein dürfte.

Deshalb sollte sich der TS, der sich der Schwierigkeiten und juristischen Hinderungsgründe einer Eheschließung in Deutschland anscheinend vollumfänglich bewusst zu sein scheint, vielleicht doch zu einer Eheschließung in Dänemark entschließen.

Die potentielle Ehepartnerin verfügt mit ihren Aufenthaltstitel als Studentin in Deutschland über ein stabiles Aufenthaltsrecht, sodass einer Wiedereinreise nach erfolgter Eheschließung in DK nichts im Wege steht.

Auch einer Änderung ihres Aufenthaltstitels von §16 (als Studentin) zu §28 (als Ehepartnerin eines Deutschen) dürfte problemlos möglich sein, sofern die Spracherfordernis erfüllt wird. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist kein Kriterium bei der Erteilung des Aufenthaltsrechts, welches zunächst auf drei Jahre befristet ist.


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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Deine Behauptung, dass die Zukünftige nicht an die benötigten Papiere kommen kann, zusammen mit irgendwelchen Behauptungen über Kastenwesen etc., klingt so, als ob sie es noch nicht mal versucht hat. Meines Wissens nach sind Frauen in Indien juristisch durchaus eigenständige Persönlichkeiten, die nicht auf den guten Willen des Vaters oder anderer Sippe angewiesen sind, um ihre Papiere in Ordnung zu halten.

Wer einigermaßen mit den herrschenden Sitten und Gepflogenheiten in dieser Region vertraut ist, wird das nachvollziehen und bestätigen können.

" - immerhin die größte Demokratie der Welt -" hin oder her. Gesetze oder staatliche Bestimmungen sind das Eine, die Verfahrensweisen, Sitten und Gebräuche in den ländlichen Regionen oftmals etwas ganz anderes. Korruption ist dort üblich und das Kastenwesen nach wie vor, von erheblicher Bedeutung.

Meine Erfahrungen stützen sich eigentlich mehr auf Sri Lanka, was oftmals als "Indien light" bezeichnet wird und wo die Sitten erheblich lockerer sind als in Indien. Trotzdem wird auch dort viel seltener über Kastengrenzen hinweg geheiratet, als man es sich vorstellen kann, obwohl es im dort vorherrschenden Buddhismus "eigentlich" gar keine Kasten gibt/geben sollte.

Die Schilderung des TS in Bezug auf das Kastenwesen und die befürchteten Konsequenzen für Abtrünnige, halte ich deshalb durchaus für glaubhaft und sollte man nicht so einfach ignorieren. Das kann sogar tödlich für die Betroffen enden. Inzwischen erleben wir es doch auch hier in Deutschland zunehmend häufiger, dass das Nichtbefolgen religiöser Regeln und Vorgaben zu unangenehmen Konsequenzen führen kann.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Auch einer Änderung ihres Aufenthaltstitels von §16 (als Studentin) zu §28 (als Ehepartnerin eines Deutschen) dürfte problemlos möglich sein, sofern die Spracherfordernis erfüllt wird.
... und die Anerkennung der Ehe in Deutschland durch ist.

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 18:43

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
... und die Anerkennung der Ehe in Deutschland durch ist.

Einer formellen Anerkennung der Ehe bedarf es nicht, wenn die Ehe nach Ortsrecht geschlossen wurde.

(Editiert wg. Bezugnahme auf gelöschte Inhalte)

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 18:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
... und die Anerkennung der Ehe in Deutschland durch ist.

Einer formellen Anerkennung der Ehe bedarf es nicht, wenn die Ehe nach Ortsrecht geschlossen wurde. Mit dem auf der Heiratsurkunde angebrachten Legalisationsvermerk der deutschen konsularischen Vertretung wird bestätigt, dass die Eheschließung nach (dortigen) Recht und Gesetz stattgefunden hat. Damit findet diese Heiratsurkunde, bzw. zusammen mit der entsprechenden Übersetzung, auch im deutschen Rechtsverkehr ihre Akzeptanz.

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#7
 Von 
fb491638-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal, Vielen Dank an Ihren Antworten allerseits,
Es tut mir leid da meine fragen waren vielleicht unklar.

Ich möchte ein andere weg finden Ohne diese angefragten Papieren Geburtsurkunde und "Familienstandnachweis" (zur info O.g Link Vervolgen) da diesen Nachweis ist nicht anderes, als Elteren " Eidstattlichenerklärung" da mein freundin ist volljährig, Warum sollte Staat Eltern mehr glauben als den Person selbst. Geburtsdatum urkunde:- In Reisepass und beim jeder Schulische Nachweis steht Geb. Datum da, wir werden bereit sein alles beim behöden einzureichen. Ich möchte mich nicht verstecken unter Behauptungen. mein Gedanken ist nur, was machen die paare die in ähnlichen Situation sind. Müssen wir immer andere Wege nehmen? Gibt es hier Sonderreglung für Härtefälle?

Zitat (von quiddje):
Alternativer Rat: Lasst das mit dem staatlichen Heiraten doch einfach. Heutzutage ist das in Deutschland wirklich nicht mehr nötig und eine rauschende Party oder eine religiöse Feier sind auch ohne staatlichen Trauschein möglich.
Da nicht klar ist, wieso ihr überhaupt- und dann noch unbedingt in "eurer" Stadt - heiraten wollt, wäre das die einfachere Alternative.


Als einfach Grund da ich in diesen Stadt zeit 14 Jahren lebe, arbeite, und es ist mein zuhause. Und ich möchte einfach Heiraten wie Jeder andere der es möchte und wo er möchte.

Zitat (von quiddje):
Vielleicht nur noch der Hinweis, dass deine Zukünftige nicht automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht als Ehefrau eines Deutschen bekommen kann: es könnte sein, dass man es angesichts deiner Herkunft für zumutbar hält, dass ihr euer Eheleben im gemeinsamen Heimatland zelebriert.


es ist mir klar, und mir geht ja Garnichts um unbegrenztes AE Oder überhaupt um ein AE, So bald mein Partnerin mit Masters fertig ist, Arbeit zusage besteht, da konnte Sie auch Blue Karte beantragen.

Zitat (von quiddje):
Deine Behauptung, dass die Zukünftige nicht an die benötigten Papiere kommen kann, zusammen mit irgendwelchen Behauptungen über Kastenwesen etc., klingt so, als ob sie es noch nicht mal versucht hat. Meines Wissens nach sind Frauen in Indien juristisch durchaus eigenständige Persönlichkeiten, die nicht auf den guten Willen des Vaters oder anderer Sippe angewiesen sind, um ihre Papiere in Ordnung zu halten. Wenn sie bei der Beantragung Schwierigkeiten hat, sollte es auch in Indien - immerhin die größte Demokratie der Welt - juristische Optionen geben.


Lieber User, Es sieht sehr einfach aus von weiten. ich gib Ihn paar beispiel links wo Sie etwa besser informiert fühlen.

http://www.deutschlandfunk.de/heiratsverbot-und-sklavenarbeit-in-indien.724.de.html?dram:article_id=237489
https://www.hna.de/welt/mann-in-indien-zu-tode-gepruegelt-weil-er-ein-pferd-besass-zr-9741600.html

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb491638-61):
Ich möchte ein andere weg finden Ohne diese angefragten Papieren Geburtsurkunde und "Familienstandnachweis" Müssen wir immer andere Wege nehmen? Gibt es hier Sonderreglung für Härtefälle?

Diese Situation ist doch ursächlich dem Indischen Staat geschuldet, der - ebenso wie einige andere Staaten - aus unerklärlichen Grünen nicht daran interessiert, ein funktionierendes und vertrauenswürdiges Urkundenwesen zu betreiben. Warum sollten sich die europäischen Staaten auf dieses gleiches Niveau begeben? Auf staatliche Urkunden sollte man sich verlassen können und es kann nach unseren Verständnis einfach nicht angehen, dass man in diesen Ländern jedes Dokument an quasi jeder Straßenecke für Geld kaufen.

Diese Zustände komplizieren natürlich auch die Verfahrensweisen im internationalen Beziehungen bei der Anerkennung der standesamtlichen Dokumente und erfordern zusätzliche Überprüfungen, was wiederum zu erhöhten Kosten bei den davon Betroffenen führt. Wenn sich diese Länder, wie hier z.B. Indien dazu durchringen könnten, ein korrektes Urkundenwesen zu installieren, wäre es für alle einfacher und erheblich preiswerter. Die Leidtragenden sind doch immer nur die normalen Bürger.

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