Hallo!
Mein Verlobter und ich würden gerne demnächst heiraten, waren heute zur allgemeinen Beratung auf dem Standesamt, wo man uns einen Strich durch die Rechnung gemacht hat und wir deswegen gerade etwas durch den Wind sind...
Ich bin Deutsche, er ist Eritreer, allerdings als Flüchtling anerkannt in Deutschland (blauer Pass). Nun sagte man uns auf dem Standesamt, wenn im Pass der Zusatz "Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers" steht, könnten wir GAR NICHT heiraten... Der Satz steht leider bei ihm drin. Stimmt das so, wie man uns das gesagt hat? Ich hatte davon vorher nirgends gelesen...
Was können wir nun tun? Wir haben schon an Heirat in Dänemark gedacht, aber wir wissen nicht, wie es dort rechtlich ausschaut, ob man bei diesem Zusatz auch dort nicht heiraten kann?
Für eine Antwort und Hilfe wären wir sehr dankbar!
Viele Grüße
Heirat bei Zusatz "Personendaten beruhen auf eigenen Angaben...."
Notfall?
Notfall?
Hätte man in ca. 3 Minuten googeln können. Ich nehme stark an, die dafür nötigen Papiere hat er auch nicht: http://www.expressheirat.de/Benoetigte_Unterlagen.html
-- Editiert von muemmel am 18.05.2016 17:00
Ja, das habe ich in "3 Minuten" auch gegoogelt gehabt.
Meine Frage war nicht, welche Unterlagen man braucht, sondern nach dem Zusatz in seinem Pass "Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragsstellers" - was in diesem Fall am ratsamsten für uns wäre, ob es stimmt, dass wir dann nicht heiraten können...
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Aber eigentlich ist das die Antwort auf deine Frage, auch wenn sie dir nicht gefällt. Wenn dein Partner die zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen nicht beibringen kann, dann könnt ihr hier nicht heiraten. So einfach ist das.
Aber die Unterlagen hat er doch im Grunde alle!
Er braucht kein Ehebefähigungszeugnis, da er anerkannter Flüchtling ist. Geburtsurkunde kann er wieder beschaffen, einen Personalausweis und Reisepass besitzt er auch.
Mir geht es um diesen Zusatz in seinem Pass. Ich habe noch nie vorher gehört oder gelesen, dass man dann nicht heiraten dürfe. Dass es bei einer Duldung ein Problem ist, ist mir klar. Aber er hat eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und überall auf den Seiten im Internet lese ich, dass man in diesem Fall heiraten könne. Dagegen spricht jetzt nur die Aussage des Standesbeamten... Da wollte ich doch nur erfragen, was es damit auf sich hat, ob das rechtlich irgendwo festgehalten ist, und ob dieser Zusatz auch im Ausland verhindern würde, dass man heiraten kann. Versteht ihr unser Problem? Auf diesem Link, den muemmel gepostet hat, steht auch nur ein Reisepass ist von Nöten, den besitzt er ja. Alle anderen Unterlagen sind auch kein Problem.
Nun wenn er seine Identität nachweisen kann, warum lässt er dann nicht einfach den Passus aus dem Ausweisdokument löschen? Er hat seinen Heimatpass und die Geburtsurkunde?
(Editiert und Benutzer gesperrt)
-- Editiert von Moderator am 28.12.2016 00:45
ZitatAber die Unterlagen hat er doch im Grunde alle! :
Nein. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die Angaben, die er gemacht hat, auch mit den Personenstandsdaten in Eritrea übereinstimmen.
Was macht man dann? Man geht zur Botschaft des Landes Eritrea und fragt mal nach Nachweisen, denn in sein Land zurück dürte er laut Stempel im Pass auch nicht.
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