Hallo zusammen,
ich möchte meine Frau aus Istanbul nach Deutschland bringen. Sie hat die Prüfung beim Goethe Institut erfolgreich abgelegt. Mein Gehalt ist laut meinem Anwalt (Familien- und Ausländerrecht) mehr als ausreichend und die jetzige Wohnung groß genug für uns beide.
Sie hat in 2 Wochen einen Termin im deutschen Konuslat in Istanbul für die Beantragung eines Visums für die Familienzusammenführung.
Ich bin 30 Jahre alt, in Deutschland geboren und aufgewachsen, türkischer Staatsbürger (besitze die unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und habe bis Dato keine Sozialhilfe hierzulande empfangen.
Was mir sorgen macht ist, das ich seit 1 1/2 Jahren vorbestraft bin (wg. Körperverletzung) 120 Tagessätze... ich zahle die Geldstrafe momentan noch ab.
Mein Anwalt sagt das ich mir wegen der Vorstrafe keine Sorgen machen muss. Nun meine Frage: Muss ich mir wirklich keine Sorgen machen, das ich vorbestaft bin und dadurch meiner Ehefrau evtl. das Visum zur Familienzusammenführung untersagt wird?
Ich habe große Angst, das der deutsche Staat den Visumsantrag wegen meiner Vorstrafe ablehnt. Alle anderen Vorraussetzungen sollten wir erfüllen.
Vorab vielen Dank für eure weiterführenden Antworten!
Gruß
Handelspartner
-----------------
""
-- Editiert am 21.01.2010 13:52
-- Editiert am 21.01.2010 13:53
Familienzusammenführung / Türkei - Deutschland
21. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2010 | 13:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung / Türkei - Deutschland
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2010 | 15:45
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
.Ich habe große Angst, das der deutsche Staat den Visumsantrag wegen meiner Vorstrafe ablehnt. Alle anderen Vorraussetzungen sollten wir erfüllen...
Ich weiss nicht, wie man es richtig schreibt, deshalb: jawasch, jawasch.
Ein Ausweisungsgrund besteht nicht, die Ehefrau kann man nicht dafür bestrafen für das, was der Mann gemacht hat. Ich behaupte einmal ganz einfach: Die Meinung des Anwalts - keine Sorgen machen - ist richtig.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.095
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten