Guten Abend an alle!
Ich habe vor zwei Wochen im Kosovo geheitatet.Sind sofort zur deutschen Botschaft und haben ein Visum beantragt. Die haben aber gesagt,sie können es erst wegschicken,wenn ich hier in Deutschland einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stelle.Auf der ABH sagte man mir, er muss diesen Antrag stellen.Ein Anwalt von der Hotline sagte, beide müssen wir.Er war heute wieder auf der deutschen Botschaft mit dem Antrag.Die haben ihn aber nicht angenommen, weil ich ihn schicken soll.Auf der ABH heute sagten sie, das ist seine Sache.Was sollen wir nur machen? Und wie heisst es richtig? Antrag auf Befristung der Einreisesperre oder Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre? Wäre wirklich sehr dankbar für jede Hilfe!Danke
Familienzusammenführung Kosovo
Notfall?
Notfall?
Habe ich das richtig verstanden, dein Mann hat eine Einreisesperre nach Deutschland? Aus welchen Gründen?
Mire dita(Guten tag)
Ich wünche die viel glück mit den botschaft in Kosovo,wenn hast du eine bezhiung dort in deutsche botschaft in Kosovo oder hier in deutschland dann ist ok...sonst viel glück
MFG
Ferizaj
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"meine familie wird 4 mal ausserandre warum ?????"
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@ Flutura
Zunächst solltest Du hier für den geneigten Leser erst mal den Sachverhalt deutlich machen.
Dein jetziger Mann wurde aus Deutschland abgeschoben. Warum ? Straftat ?
Dadurch entstand eine dauerhafte Einreisesperre nach Schengenland.
Jetzt nach dem er eine Europäerin geheiratet hat, kann diese Einreisesperre befristet werden, da Du als Deutsche das Recht hast mit Deinem Mann in Deutschland zu leben.
Weil Ihr aber erst nach der erfolgten Abschiebung geheiratet habt, könnte man von Dir auch erwarten, die Ehe in der Heimat Deines Mannes zu leben.
Zunächst sollten allerdings die durch die Abschiebung entstandenen Kosten bezahlt werden, bevor über die Befristung der Einreisesperre entschieden werden kann.
Ein wesentliches Kriterium zur Befristung der Einreisesperre spielen natürlich die Gründe für seine Abschiebung, bei Straftaten wird sich diese Zeit wohl eher nach Jahren berechnen. Eine genaue Voraussage kann man dazu nicht machen, ohne die genauen Hintergründe zu kennen.
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-- Editiert von Saxonicus am 23.02.2007 14:11:19
-- Editiert von Saxonicus am 23.02.2007 14:12:54
Mein Mann wurde ausgewiesen, nicht abgeschoben.Es sind keine Kosten entstanden.Meine Frage ist:Wer muss die Befristung beantragen und wo muss es gemacht werden(ABH Deutschland oder deutsches Konsulat im Kosovo)?? Wenn ich eine Vollmacht habe, kann ich es
machen auf der ABH?
Danke
Die Befristung der Einreisesperre sollte bei der Ausländerbehörde beantragt werden, welche die Ausweisung verfügt hat.
Dabei muß eine entsprechende Begündung der beabsichtigten Wiedereinreise (Eheschließung mit einer Deutschen) angeführt werden.
Mit einer Vollmacht (nehme ich jedenfalls an) kannst Du das auch machen.
Viel Glück.
-- Editiert von Saxonicus am 26.02.2007 01:39:49
Ich mÖchte fragen warum ich Herr Benfik noch warten muss auf das visum.Die Deutsche Botschaft hat schon am 20.Juli das ja gegeben .dass er schon Einreisen darf. Warum muss ich immer noch warten.
Ich habe schon im Mai schon ein O.k Bekommen .Ich mÖchte jetzt wissen warum ich immer noch nicht einreisen darf
Mit freundlichen Grussen
Benfik Batusha
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