Elektronischer Reisepass KO Kriterium für Einbürgerung?

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
User2345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronischer Reisepass KO Kriterium für Einbürgerung?

Hallo zusammen,

Es geht um die Einbürgerung meiner Freundin. Sie erfüllt alle Voraussetzungen zur Einbürgerung (wurde auch vom Beamten der zuständigen Behörde geprüft). Sie hat im Moment noch die afghanische Staatsangehörigkeit, aber sie ist seit sie 1 Jahr alt ist in Deutschland und perfekt integriert.

Wie gesagt erfüllte sie alle Voraussetzungen , die einzige Sache die beanstandet wurde war das ihr noch gültiger afghanischer Reisepass keine elektronische Kennung hat. Deshalb sollte sie erst einen neuen afghanischen Reisepass beantragen.

Das Problem ist nur das dieser elektronische Pass wegen Vorschriften in Afghanistan nur mit der Zustimmung des Vaters beantragt werden kann. Zum Vater besteht aber ein gesetzl. Kontaktverbot wg. gewisser Vorfälle in der Vergangenheit

Meine Frage: Ist ein Reisepass mit elektronischer Kennung wirklich Vorraussetzung für die Einbürgerung?

Ihr jetziger Pass ist ja gültig und außerdem besitzt sie den unbegrenzten Aufenthaltstitel, der ja elektronische Kennung hat sowie eine gültige Geburtsurkunde.

Ich kann auch nirgendwo im Internet finden dass der alte Reisepass diesen elektronischen Chip braucht damit eine Einbürgerung durchgeführt werden kann.

Ist es nicht auch möglich die Einbürgerung mit dem jetzigen Pass(der ja gültig ist) durchzuführen, vorallem da die Neubeantragung eines afghanischen Passes in diesem Fall in meinen Augen nicht zumutbar ist?

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von User2345):
Ist es nicht auch möglich die Einbürgerung mit dem jetzigen Pass(der ja gültig ist) durchzuführen, vorallem da die Neubeantragung eines afghanischen Passes in diesem Fall in meinen Augen nicht zumutbar ist?

Das sollten Sie mit der Einbürgerungsbehörde besprechen und dort klären.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen