Einziehung Reisepass internationale Studierende

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Einziehung Reisepass internationale Studierende

Hallo Liebe Forenmitglieder,

meine Lebensgefährtin lebt seit 4 Jahren als internationale Studierende in Deutschland. Als sie letztes Jahr turnusmäßig ihren Aufenthaltstitel verlängern wollte, wurde ihr Reisepass auf Echtheit geprüft. Ein Sicherheitsmerkmal wäre wohl nicht erfüllt gewesen. Der Pass wurde zur Prüfung eingezogen und an das zuständige LKA geschickt. Sie hat mit diesem jedoch erstmalig und zweimal eine Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt und wir sind damit gar mehrfach verreist. Also das Ding ist echt. Wie lange darf man denn so einen Pass einziehen? Wir warten mittlerweile über ein Jahr darauf. Kann mir jemand die entsprechende Verwaltungsvorschrift bzw. Fundstelle im Gesetz nennen?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nur weil irgendwas nicht auffällt, ist das ja noch kein Indiz dafür, dass ein Dokument echt ist. Ich vermute mal, dass das Heimatland der Betroffenen einbezogen wurde. Und wie lange die brauchen, keine Ahnung. Wie wärs denn mal mit dem altmodischen Weg? Schriftlich per Einschreiben Standanfrage bei der zuständigen Behörde halten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja müssen die dann auf diese Anfrage reagieren? Bei der Ausländerbehörde hieß es, beim LKA gäbe es nur einen Sachbearbeiter für solche Fälle. Der Pass wurde im Heimatland vor vier Jahren druckfrisch beim Justizministerium als ausstellende Behörde abgeholt. Mit der Passnummer wurden Aufenthaltstitel und Verpflichtungserklärung beantragt. Die bei der Ausländerbehörde meinten, die neuen Prüfgeräte wären damals zu empfindlich gewesen , sodass die auch auf "Kratzer" auf dem Ausweis als Defekt reagiert hätten. Mittlerweile hat man das wohl behoben.

-- Editiert von Raider2013 am 28.08.2018 16:03

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja üblicherweise reagieren deutsche Behörden auf Sachstandsanfragen, wenn man nicht gerade wöchentlich nervt. Aber nach einem Jahr (!) sollte das kein Problem sein, wenn man freundlich anfragt und in der Anfrage nebenbei auf die lange Bearbeitungsdauer hinweist würde ich mit einer Antwort rechnen. Und ggf. ist dieser Antwort auch der Pass beigefügt. :grins:

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#4
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich meine es sieht immer nicht gerade prickelnd aus wenn sie sich um einen Nebenjob bewirbt und da ein Aufenthaltstitel vorgelegt wird der letztes Jahr abgelaufen ist und durch eine Fiktionsbescheinigung von drei Monaten Gültigkeit ergänzt wird..... Jetzt steht durch Aufnahme eines MA-Studiums in einer anderen Stadt auch noch ein Wechsel der zuständigen Ausländerbehörde an....

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das ist klar. Nur wir bewegen uns hier im internationalen Recht. Da ist es unüblich, Fristen zu setzen (vorsichtig formuliert), aber man kann ja mal anfragen, wo es hakt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist es denn überhaupt zulässig, vorsichtig gefragt, dass jemand weil der Reisepass eingezogen ist, als Drittstaatler nicht mal die EU verlassen kann um meinetwegen zu Hause mal die Eltern zu besuchen? Kann Sie denn mit dem was ihr geblieben ist, Personalausweis vom Heimatland, abgelaufener Aufenthaltstitel zzgl. Fiktionsbescheinigung die EU temporär verlassen? Das wäre die nächste Frage.

-- Editiert von Raider2013 am 28.08.2018 16:36

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#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
Kann Sie denn mit dem was ihr geblieben ist, Personalausweis vom Heimatland, abgelaufener Aufenthaltstitel zzgl. Fiktionsbescheinigung die EU temporär verlassen? Das wäre die nächste Frage.

Das kommt wohl auf das Heimatland und die Art der Fiktionsbescheinigung an (nach welchen Paragrafen sie ausgestellt wurde).

Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit
einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 28.08.2018 19:05

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Jetzt klären Sie doch erst mal den Sachstand und wo der Pass überhaupt ist. Möglicherweise liegt er im Aktenstapel eines überlasteten LKA-Beamten und hat sich langsam nach unten gearbeitet. Dann ist das kein Problem im internationalen Umfeld, sondern lässt sich mit etwas Beharrlichkeit und deutscher Gründlichkeit in endlicher Zeit lösen.

Ergo setzen Sie sich hin, schreiben Sie einen Brief (keine Email), bitten freundlich um Auskunft wo das Teil ist, und wie lange es - nach dem bereits verflossenen Jahr - wohl noch dauern wird.

Alles weitere ist doch reine Spekulation und führt zu nichts.

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