Einreisesperre für Deutschland

20. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
damala nop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Einreisesperre für Deutschland

ich denke es handelt sich bei meiner Geschichte um einen besonders komplizierten Fall! Den ich ihnen jetzt schildere...
...ich habe meinen Mann 2007 in Gambia geheiratet, nach erfolgreicher Familienzusammenführung 2008 konnte er mit mir in Deutschland leben, er hat seien Sprachkurse auf Anhieb bestanden, im Dezember 2008 sind wir Eltern geworden. Im März 2009 ist mein Mann zu seinen Verwandten nach Schweden geflogen, seit April 2009 sitzt er dort wegen BTMG im Gefängnis. Ich studiere und jobbe nebenbei mit Kind und halte laufend Kontakt zu ihm, er hat drei Jahre Gefängnis und 12 Jahre Einreiseverbot für Schweden bekommen, sein Aufenthalt für Deutschland läuft im März 2011 ab, im April wird er nach der 2/3Strafe entlassen, er hat gearbeitet und sich gut geführt...ich bin mit unserem 2ten Kind schwanger und total verzweifelt, gibt es denn keine Möglichkeit , dass er wieder zu uns kommen kann?
Ich weiss das seine Einreisesperre für das gesamte Gebiet des Schengener Abkommens gilt, dass wir wenn er in Gambia ist einen Antrag auf erneute Familienzusammenführung stellen müssen und einen Antrag das, dass Einreiseverbot für Deutschland aufgehoben wird, aber das Baby kommt Anfang April und ich würde gerne abwenden, dass er überhaupt nach Gambia zurück muss!!!
Hat eine Familie nicht das Recht zusammen zu sein?
Ich habe das Gefühl , dass ich und mein Sohn die wirklich Bestraften sind, jeder kann Fehler machen

--


-----------------
""

-- Editiert am 20.09.2010 16:09

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



61 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Hat eine Familie nicht das Recht zusammen zu sein?


In Gambir vermutlich schon.

-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bei der Höhe der Haftstrafe von "Fehler" zu sprechen, das ist schon bemerkenswert. So "Dummheiten" (die zweite Form der Verniedlichung, die uns hier in so Fällen oft unterkommt) werden nun mal in keinem Land gerne gesehen. Aber ihm scheint es ja nicht schlecht zu gehen, wenn in der Haft noch das 2. Kind gezeugt werden konnte. Sorry, in so Fällen bin ich froh, dass unser Einreiserecht streng ist. Einfach aus dem Gedanken des Schutzes der Bürger heraus, die hier leben, einerlei, welche Staatsangehörigkeit sie haben.

3 Jahre ist m.E. die Grenze für EU Bürger. Eine Verurteilung darüber hat ein "no go" zur Folge, bei nicht EU-Bürgern sind es zwei Jahre. Was bedeutet, dass er - hätte er die Strafe in Deutschland abgesessen - auch raus müsste. Trotz Familie. Aus diesem Grund bin ich hinsichtlich einer sofortigen Wiedereinreise mehr als skeptisch. Und zurück muss er auf jeden Fall. Da sehe ich null Chancen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Ich habe das Gefühl , dass ich und mein Sohn die wirklich Bestraften sind, jeder kann Fehler machen
Für Fehler wirs man bestraft, das ist dir klar? Du fühlst dich bestraft, hast deiner Ansicht nach aber keinen Fehler begangen?
Das ist völlig o.k., mit einem bestraften und verurteilten Daler ein weiteres Kind in die Welt zu setzen? Allein dafür solltest du bestraft werden meines Ansicht nach! Du willst deine Kinder dem Zusammenleben mit einem überführten Dealer aussetzen? Sei froh, dass er weg muss!
Bevor es jetzt heißt "Dummheit" und "Ausrutscher": Du sagst "er hat gearbeitet und sich gut geführt", da wird nicht mal erwähnt, dass es im LEID TUT! Gut, dass einer weniger von der Sorte in der EU rumschwirrt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

jeder kann Fehler machen

Jeder macht Fehler, doch "Fehler", die einen in einem supertoleranten skandinavischen Land drei Jahre hinter schwedische Gardinen bringen, machen die Allerwenigsten.

Die EU tut recht daran, solche Leute nicht mehr einreisen zu lassen. Zusammenleben ist problemlos möglich, auf nach Gambia heißt die Devise. Die gegenseitige grenzenlose Liebe hängt nicht von so etwas nebensächlichem wie dem Aufenthaltrecht in Deutschland ab. Sie werden auch außerhalb der EU glücklich sein.

-----------------
"Motto: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Manchmal haut es mich hier echt aus den "Schluppen"!!!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Manchmal haut es mich hier echt aus den "Schluppen"!!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Da dein Mann mit seiner Straftat zwingend auszuweisen ist (§ 53 AufenthG - Zwingende Ausweisung) gibt es nach deutschen Recht keinen Handlungsspielraum:

quote:<hr size=1 noshade>Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er (...)

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (...)

2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (...) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist ... <hr size=1 noshade>


In Deutschland erfüllt er mit einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren sowieso die Bedingungen für die zwingende Ausweisung, bei BTM-Delikten führt jede Verurteilung, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, zur Ausweisung.

Wie die Schweden mit dieser Ausweisung nun umgehen, müsstest du über einen Anwalt erfragen, der sich mit schwedischem Recht auskennt. Selbst wenn die Schweden ihn nach Deutschland ausweisen wollten, könnte er hier nicht einreisen, da sein Aufenthalt dann abgelaufen ist und von deutschen Behörden sicher nicht verlängert wird. Also bleibt kein anderes Aufnahmeland als sein Heimatland.

Die Schweden haben die Ausweisungsverfügung schon befristet, so dass man damit rechnen muss, dass sie diese Information auch für die 12 Jahre des Einreiseverbots im Schengener Informationssystem (SIS) belassen. Das unterliegt aber schwedischem Recht und du müsstest dich dort schlaumachen.

Selbst wenn die Einreisesperre abgelaufen ist, bedeutet das aber keineswegs, dass er automatisch wieder zur Familienzusammenführung einreisen darf. Die deutschen Behörden sind verpflichtet, das Recht seiner Familie in Deutschland gegen das Sicherheitsinteresse aller hier lebenden Menschen abzuwägen. Also deine Frage "Hat eine Familie nicht das Recht zusammen zu sein?" gilt eben auch für Familien, die ihre Kinder durch Drogen verloren haben. Wer auch nur eine Familie kennt, die über Jahre um das Leben ihres Kindes kämpfen musste (und die meisten dieser Kämpfe gehen leider verloren), kann über deinen lapidaren Satz "jeder kann Fehler machen" nur erschrecken.

Dass die Angehörigen sich als "die wirklich Bestraften" empfinden, gilt auch für für die Angehörigen deutscher Straftäter - trotzdem kann es keinen Automatismus geben, dass die Zeugung eines Kindes zum Strafrabatt führt. Und das Erschreckende ist, dass sich dein Mann dadurch, dass er ein drei Monate altes Kind hatte, nicht von schwerkriminellen Taten abhalten ließ, dann aber dieses Kind als Argument für eine Vorzugsbehandlung nehmen will.

Letzten Endes musst du entscheiden, worum es dir wirklich geht. Ist das Wichtigste, dass die Familie zusammenbleibt und die Kinder bei ihrem Vater aufwachsen, dann bleibt angesichts der Fakten nur ein Aufenthalt in Gambia. Geht es vor allem darum, dass dein Mann wieder in Deutschland leben kann, kannst du versuchen, eine Verkürzung der Sperre zu beantragen (unter Hinweis auf deine Kinder), aber letztendlich musst du den Ablauf der Sperre abwarten und dann wieder die FZF beantragen.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ Fekicite: Du hast mir wirklich von der Seele geschrieben. Danke! Ganz sicherlich auch von lesenden Angehörigen von Opfern krimineller Handlungen. Mit denen hatte ich über Jahre beruflich zu tun. Niemand, wirklich niemand kümmert sich um die in dem Ausmaß, in dem sich um die Täter gekümmert wird. Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit denen müssen wir leben. Täter mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit, die müssen wir nicht auf unsere Jugend los lassen.

So wie ich das Ausländerrecht kenne (hat sich da in den letzten paar Jahren was geändert?), hat er keine Chance, nach Deutschland einzureisen. Er dürfte in SIS gespeichert sein. Er wird in seine Heimat abgeschoben. Und das ist auch gut so.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
damala nop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

...also ich kann ja verstehen, dass viele von euch gegen eine Wiedereinreise meines Mannes sind, aber Schweden als ein tolerantes Land zu betitelt zeigt auch eure Unwissenheit hinsichtlich der schwedischen Drogenpolitik, für das was er dort gemacht hat, hätte es hier auf jeden Fall Bewährung gegeben! Und genau aus diesem Grund sollte nicht auf das Strafmaß, sondern auf die Strafe geschaut werden, wenn es um Wiedereinreise geht!
Als Aussenstehender sind solche Sachen wie, das geschieht ihm Recht...immer leicht gesagt und falls ihr meinen Text richtig gelesen habt, stand dort auch, dass ich studiere und da ich nebenbei auch noch in meinem Beruf arbeite, nicht so ohne weiteres ins Ausland auswandern kann! Vor allem nicht mit meinem Kind (in Deutschland geboren) in ein Land auswandern, in dem es null Chance auf vernünftige Bildung hat!
Und ich denke Wohl, dass ich die Straftat als Fehler betiteln kann, denn es war das Erste und Eizige mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist!
Es war ein Fehler zu denken, er geht mal eben in ein anderes Land, dealt und kommt dann als gemachter Mann mit ein paar Scheinen zurück, ich glaube aber fest an unsere Liebe und daran, dass es gut war das er gleich beim ersten Versuch erwischt wurde, damit er daraus lernt- und das hat er!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun ja, er ist das erste und einzige Mal erwischt worden. Mehr wissen wir nicht, mehr weisst Du wahrscheinlich auch nicht. Aber über drei Jahre, Himmel noch mal, die bekommt man in Schweden nur als Profi! Der ist er!

Ob er hier Bewährung bekommen hätte, das wissen wir nicht, das weisst Du nicht. Aber, zum dealen in ein Land einreisen, das ist schon gewaltig. Da wird auch hier mit Profis auf diesem Gebiet kurzer Prozess gemacht.

Tja, Du musst ja nicht auswandern, kannst hier Deine Kinder alleine durchbringen. Tun viele Mütter und Väter. Geht, glaub es mir, ich weiss, wovon ich schreibe. Aber so Menschen, die wirklich in ein Land einreisen, um ......
Das ist hoch kriminell, das haben auch die Gesetzgeber bei uns richtig erkannt. Sowas braucht niemand hier. Also, vergiss die Einreise aus Schweden nach Deutschland.

Wie Ihr wo Euer weiteres Leben organisiert, das ist eine ganz andere Frage. Bist ja auch irgendwann mal mit dem Studium fertig.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
denn es war das Erste und Eizige mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist!
Es war ein Fehler zu denken, er geht mal eben in ein anderes Land, dealt und kommt dann als gemachter Mann mit ein paar Scheinen zurück, ich glaube aber fest ... daran, dass es gut war ..., damit er daraus lernt- und das hat er!!!
WAS bitte hat er gelernt? Dass er bisher nur einmal mit dem Gesetz in Konflikt kam und was er tun muss, damit das nicht wieder passiert? Was heißt das denn für ihn? Nach wie vor schreibst du nichts von Reue über die Tat, es tut dir nur leid, dass er erwischt wurde?

IIch finde es beruhigend, dass meine Kinder keinesfalls unter seinen neuen Erkenntnissen leiden müssen - es sei denn, sie wandern nach Gambia aus, aber das scheint ja nicht mal für dich, die einen Grund dazu hat, eine Perspektive zu sein. Die Erkenntnis, wie die schwedische Drogenfahndung arbeitet, wird ihm in Gambia ohnehin nichts nutzen.

Dein Mann ist ein Verbrecher. Wenn du das erst mal einsiehst, fällt dir vielleicht ein, wie du damit umgehen kannst. Er ist ein einschlägig bestrafter Drogendealer, und sowas ist NICHT mit "Dummheit" und "jeder macht Fehler" entschuldbar!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was würdest Du sagen, wenn ein Kinderschänder sich an Dein Kind ranmachen würde? War das erste und einzige Mal, wo er erwischt wurde. Ihm eine zweite Chance in Deutschland geben? Wohl kaum.

Mach die Augen auf, realisiere, was da abgegangen ist. Und plane Deine Zukunft mit oder ohne ihn. Aber mit im nicht in Deutschland. Das geht nicht.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat:
...also ich kann ja verstehen, dass viele von euch gegen eine Wiedereinreise meines Mannes sind, für das was er dort gemacht hat, hätte es hier auf jeden Fall Bewährung gegeben! Und genau aus diesem Grund sollte nicht auf das Strafmaß, sondern auf die Strafe geschaut werden, wenn es um Wiedereinreise geht!


Es geht hier aber um die Rechtslage, nicht nicht darum, wieviele in diesem Forum für oder gegen eine Wiedereinreise deines Mannes sind. Ob dein Mann in Deutschland bleiben kann, wird durch die Gesetze entschieden. So sehr du dir wünschen kannst, dass Deutschland verpflichtet sein sollte, Straftaten, die in anderen Schengen-Ländern begangen wurden, neu zu bewerten, das ist nunmal in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen - es würde unsere Gerichte auch überfordern, denn schließlich könnte man dann auch Menschen ausweisen, die im Ausland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, wenn der Strafrahmen hier höher liegt. Letztendlich würden wir so vor allem in die Rechtshoheit anderer Länder eingreifen.

Auch wenn du betonst, dass es seine erste kriminelle Handlung war: das Einzige, was das Gericht beurteilen konnte, war, dass er zum ersten Mal von der Polizei bei einer Straftat entdeckt wurde. In Schweden ist die Tatsache, dass er Ersttäter war, sicher berücksichtigt worden. Die Verurteilung in Schweden wird rechtsgültig sein, und im deutschen Recht gibt es bei einer solchen Verurteilung nunmal keinen Ermessensspielraum.

Als er in Schweden angeklagt wurde, habt ihr sicher einen schwedischen Anwalt gehabt, an den du dich jetzt wenden solltest, um das weitere Vorgehen der schwedischen Behörden einschätzen zu können. Die deutschen Behörden können angesichts der Lage seinen Aufenthalt garnicht mehr verlängern. Seine AE ist nach 6 Monaten Abwesenheit sowieso erloschen - es sei denn, du hättest rechtzeitig bei der Ausländerbehörde eine Ausnahmegenehmigung erwirkt (nur mit welcher Begründung?). Deutschland wird mit seinem Aufenthalt erst wieder zu tun haben, wenn er eine erneute Einreise nach Deutschland beantragt.

Es ist halt ein weitverbreiteter Irrglauben, dass man als Vater eines Kindes, das u.a. auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat, nun einen so bombensicheren Aufenthalt in Europa hat, dass man es sich ruhig mal leisten kann, straffällig zu werden.

Um im Drogenhandel aktiv werden zu können, braucht es immer die Einbindung in ein kriminelles Netzwerk (er wird ja nicht in ein paar Wochen in Schweden eigenständig Marihuana anzubaut haben). Dass er solche Kontakte hat (evt. sogar durch seine Familie?), sollte dir - bei allem Glauben an die Liebe - zu denken geben. Dass es von deiner Seite aus Liebe ist, wird kaum jemand bestreiten können, denn du bist wegen ihm in einer sehr schlimmen Situation. Bei ihm ist das halt sehr viel schwerer zu beurteilen, denn er hatte wohl durch eure Heirat und die Kinder nur Vorteile, die er auf andere Weise nie hätte erlangen können. Ich möchte dir wünschen, dass du hier wirklich für eine wahre Liebe kämpfst, aber man wird halt skeptisch, wenn man weiß, wieviele Frauen felsenfest von der Liebe ihres Mannes überzeugt waren, der dann kurz nach seiner Einbürgerung plötzlich weg war.

-----------------
""

-- Editiert am 21.09.2010 18:00

-- Editiert am 21.09.2010 18:09

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.09.2010 15:15:12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
, einfache Vergehen mit bis zu drei Jahren



DAS STRAFGESETZBUCH (BROTTSBALKEN)
Straftaten Mindeststrafe Haftstrafe von 2 Jahren
Vergewaltigung, schwerer Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Brandstiftung, schweren Raubes, schweren Drogendelikten.

Wenn in Schweden die Mindeststrafe bei schweren Drogendelikten 2 Jahre beträgt, was soll es bei ausgesprochenen 3 Jahren noch zu verharmlosen geben?


Pikowitzchen::
dümmliche Polemik?


mit solchen Dummschwätzern und Eiferern?


Auch das ist nur völlig unbedarftes Geschwätz. Schön, wenn man zwar überhaupt keine Ahnung hat, davon dann aber jede Menge


Was ist der Schreiberin denn auf das Hirn geschlagen?


welcher latente Rassismus und welche Überheblichkeit bei dieser Schreiberin erkennbar ist, die nun meint, zu den "besseren Migranten" zu gehören und sich über andere derart verächtlich äußern zu können
:kotz:


-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
I.Ü. liegt es fast immer auch mit an den Eltern und ihrem zumindest partieellen Erziehungsversagen, wenn ihre Kinder Drogen nehmen.
Okay, du bist also der Ansicht, dass Dealen gar nicht bestraft werden sollte? Damit befindest du dich sicherlich in einer Minderheit, aber warum nicht. Solange die Gesetze allerdings nicht entsprechend geändert werden, sollte man sich doch lieber an sie halten.

@TE: Der Mann ist nach Schweden gegangen, um dort viel Geld durch Dealen zu machen. Es hat also vorsätzlich gehandelt. Das wird auch hier nicht mit ein bisschen Bewährung bestraft!
Wer aus schierer Profitgier dealt, gehört auch HART bestraft - und ich will von solchen Typen, die das ja anscheinend immer noch nicht falsch finden, soviel Abstand wie möglich haben. Das ist meine Ansicht, mag ja auch eine Minderheit sein.

Nun, die Rechtsprechung ist, wie sie ist. Also: Warum hat der Typ dann nicht hier gedalt, wenn's doch soviel sicherer für ihn wäre? Klar, in Schweden ist die Verdienstspanne größer. Einkommen wie in Schweden, Strafen wie hier? Nee, das funktioniert nicht.
Komm mal runter von der Wolke, dass er das ja zum allerersten Mal gemacht habe. Er wurde zum ersten Mal erwischt und die aktuellen Gesetze sorgen in seinem Fall dafür, dass er kein zweites Mal erwischt werden kann. Meine Ansicht dazu: Und das ist GUT so!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bei professionellen Dealern, selbst nicht abhängig, da sind auch die deutschen Gerichte ziemlich gnadenlos. Und das ist auch gut so. Auch bei uns wäre er draußen gewesen, aus dem Land nach Verbüßung der Haftstrafe. Das sollte sich die TE mal klar machen. Sie sollte von ihren verniedlichenden Träumereien runterkommen, im Interesse ihrer Person und auch im Interesse der Kinder.

Er wird nicht nach Deutschland zurückkommen. Darauf muss sie ihr Leben einstellen. Ob sie das fair findet oder nicht, das ist völlig einerlei. Und da kann sie auch noch so viele Kinder von ihm in die Welt setzen. Falls das ein Motiv für das 2. Kind war, dann kann man nur den Kopf schütteln.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Auswärtiges Amt über Gambia:
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.




-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es kann sogar sein (keine Ahnung), dass er in Gambia nochmals wegen der Schwedensachen vor Gericht gestellt wird. In Deutschland geht das durchaus. Also, jemand wird im Ausland verurteilt, dann wird die Sache in Deutschland nochmals aufgerollt. Die einzige Frage ist dann, wie die Haftstrafe aus dem Ausland angerechnet wird.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12323.09.2010 15:15:12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ guter rat: natürlich geht das. Zur Erinnerung: als ein Deutscher wegen sexuellen Missbrauchs eines englischen Mädels in der Türkei angeklagt wurde, hat der deutsche Staatsanwalt auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gibt Verwaltungsvorschriften, wie gegebenenfalls im Ausland berbüßte Freiheitsstrafen hier einzuberechnen sind (1 zu 1, oder bei besonders harten Bedingungen auch zwei Tage für einen Tag in Deutschland).

Und die zuständigen Behörden halten sich an die Gesetze. Nach denen darf er nicht zurückkommen.

Und zu Deiner Frage, was denn die deutsche Strafhöhe mit der Frage der TE zu tun hat: ganz einfach, sie selbst hat das reingebracht. Auf ihr eigenes Statement war das eine Antwort.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Gut dass hier auch ohne Ahnung fleißig losgeblubbert wird.



von guter...rat




:banana:


-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
damala nop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

...hier nochmal einige Infos, für alle möchtegern Juristen in diesem Forum! Natürlich bin auch ich gegen milde Strafen für Kinderschänder- euer Vergleich hinkt jedoch gewaltig und zeigt nur eure gefühlsgeladene Wut und Unwissenheit, man kann nicht jede kriminelle Handlung über einen Kamm scheren und zum Glück macht dies die deutsche Rechtssprechung auch nicht!!!

Ganz zu Anfang sagte jemand es müsste der Schutz der Allgemeinheit ebenso Beachtung finden, wie das Recht eines Kindes auf seine Eltern!
Das ist richtig! Ich denke jedoch, dass von meinem Mann keine Gefahr einer erneuten Straftat mehr ausgeht, er wird dort ja auch von Psychologen betreut, welche am Ende eine Diagnose stellen. Natürlich tut es ihm leid (für quiddje), das ist aber selbstverstänlich!- und war auch nicht Thema meines Artikels, die Tatsache das er sich gut führt und Ersttäter ist, werden bei unserem Anrtag auf erneute Familienzusammenführung natürlich auch berücksichtigt, auch wenn das einigen in diesem Forum gegen den Strich geht, ist es kein hoffnungsloser Fall!! Das Amt wird die Einreisesperre unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse neu festlegen, wenn die Einreisesperre für Schweden ausdrücklich nur für dort gilt-das werde ich mit Hilfe des schwedischen Anwalts in Erfahrung bringen!

Denkt ihr es ist einfach 2Jahre auf jemanden zu warten, der dich in eine Situation gebracht hat, die vergleichbar mit einem Gang durch die Hölle ist!
Aber dennoch habe ich diesen Mann geheiratet, ihm versprochen mit ihm durch gute und durch schlechte Zeiten zu gehen, und werde dieses Versprechen auch halten! Ich kann auch noch betonen, dass es auch wenn man diesen Menschen liebt, nicht einach ist, soetwas zu vergeben und das ich sicherlich nicht vergeben hätte, wenn ich nicht fest der Ansicht wäre, dass dieser Mann sich geändert und fürs Leben dazu gelernt hat. Des Weiteren hat mein Sohn einen Vater, der ihn liebt und sich kümmern möchte, ich sehe nicht ein, nur weil er einmal unüberlegt gehandelt hat, ihm diesen vorzuenthalten!

-----------------
""

-- Editiert am 22.09.2010 10:22

-- Editiert am 22.09.2010 10:30

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Natürlich bin auch ich gegen milde Strafen für Kinderschänder
Natürlich bin ich gegen milde Strafen für Dealer!
Merkst du was? "Natürlich" ist hier nur im Empfinden des Äußernden. Hier gibt es Leute, die Dealen als "das Opfer wollte es ja selbst" verharmlosen, das ist bei Kinderschändern auch nicht anders. Bitte akzepiere also, dass mein Empfinden gegenüber Dealern deinem gegenüber Kinderschändern ähnlich ist.
quote:
man kann nicht jede kriminelle Handlung über einen Kamm scheren
Richtig, deswegen wird strenger bestraft, wer nur aus reiner Profitgiert dealt!
quote:
die Tatsache das er sich gut führt und Ersttäter ist, werden bei unserem Anrtag auf erneute Familienzusammenführung natürlich auch berücksichtigtt,
Na, dann ist doch alles klar für dich.
Aber vielleicht soltest du dir trotzdem allmählich klar machen, dass er in den Augen vieler Leute ein Verbrechen begangen hat, keine "Dummheit" und auch nicht nur einen "Fehler".

-- Editiert am 22.09.2010 10:50

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12323.09.2010 15:15:12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12323.09.2010 15:15:12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich meine, das einfachste ist doch, wenn er jetzt einen Antrag auf Einreisevisum nach Deutschland stellt. Und dann wird er sehen. Die TE ist ja offensichtlich sehr sicher, dass er wieder rein kommt. Was steht dem Antrag jetzt im Wege?

Ach ja, vielleicht sind hier nicht nur Möchtegernjuristen, sondern sogar Volljuristen, die geantwortet haben, vielleicht sogar Strafrechtler.

wirdwerden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
damala nop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ quiddje
"Aber vielleicht soltest du dir trotzdem allmählich klar machen, dass er in den Augen vieler Leute ein Verbrechen begangen hat, keine "Dummheit" und auch nicht nur einen "Fehler"."
- es ist ein Verbrechen, für das er gerade die Strafe verbüsst, am Ende sollte dann auch die Chance auf einen Neustart folgen und zwar mit der eigenen Familie

"Ich meine, das einfachste ist doch, wenn er jetzt einen Antrag auf Einreisevisum nach Deutschland stellt. Und dann wird er sehen. Die TE ist ja offensichtlich sehr sicher, dass er wieder rein kommt. Was steht dem Antrag jetzt im Wege?"
-Das Einreisevisum als Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist in Ihrem Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen
...also wie soll er denn bitte das Eireisevisum jetzt schon beantragen, wenn man dafür persönlich zur Botschaft muss???
...und ein Strafrechtler beschäftigt sich ja nun hauptsächlich mit Strafrecht und nicht mit Ausländer- und Familienrecht--zum Glück!!!


-----------------
""

-- Editiert am 22.09.2010 12:03

-- Editiert am 22.09.2010 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12323.09.2010 15:15:12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Aha, die TE weiss immerhin, dass man das persönlich bei der Botschaft bzw. beim Konsulat machen muss. Wenn sie das denn weiss, wieso dann hier die Frage, der Thread überhaupt?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.