Einbürgerungszusicherung bekommen; Pass und Aufenthaltstitel nur noch 2 Monaten gültig

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.08.2018 19:30:07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerungszusicherung bekommen; Pass und Aufenthaltstitel nur noch 2 Monaten gültig

Guten Tag ihr Lieben,

Nach 14 Monaten habe ich endlich meine Einbürgerungszusicherung erhalten. Nun muss ich mich aus meinem Land ausbürgern was aus Erfahrung meinen Freunden ab 6 Monaten dauert.

Was soll ich in diesem Fall tun?

Muss ich meinen Pass und Aufenthaltstitel verlängern um mich danach als Deutsche Staatsbürger einbürgern lassen?

Gibt es eine Möglichkeit erstmals mehrstaatig eingebürgert zu werden ? Und erst danach meine Ausbürgerungsurkunde vorzulegen?

Für hilfreiche Antworten bin ich im Voraus sehr Dankbar

-- Editiert von Kiriko123 am 01.07.2018 10:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Kiriko123):
Muss ich meinen Pass und Aufenthaltstitel verlängern um mich danach als Deutsche Staatsbürger einbürgern lassen?

Eine Einbürgerung ist nur mit einem gültigen Pass und einem bestehenden Aufenthaltstitel möglich.
Zitat (von Kiriko123):
Gibt es eine Möglichkeit erstmals mehrstaatig eingebürgert zu werden ? Und erst danach meine Ausbürgerungsurkunde vorzulegen?

Es liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, inwieweit das möglich sein könnte.

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Eine Einbürgerung ist nur mit einem gültigen Pass und einem bestehenden Aufenthaltstitel möglich.


Zitat (von Neuanmeldung ya 380):

Zitat:

Gibt es eine Möglichkeit erstmals mehrstaatig eingebürgert zu werden ? Und erst danach meine Ausbürgerungsurkunde vorzulegen?

Es liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, inwieweit das möglich sein könnte.


Catch-22? Einen gültigen Pass kann man nur mit bestehender Staatsbürgerschaft haben. Mit Aushändigung der Ausbürgerungsurkunde, werden die Ausweisschriften eingezogen. Viele Staaten erlauben ein ablegen der Staatsbürgerschaft nur dann, wenn man dadurch nicht Staatenlos wird.

@Kiriko123 Fragen sie am besten beim zuständigen Amt nach wie der Ablauf vonstatten gehen soll. Und ja im dümmsten Fall müssen sie vor der Aus/Einbürgerung nochmals den Pass und Aufenthaltstitel verlängern. Ärgerlich weil es nur für eine kurze Zeit ist aber auf der anderen Seite auch kein Beinbruch.


-- Editiert von FareakyThunder am 03.07.2018 09:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.08.2018 19:30:07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gruß an allen,

Vielen Dank für Ihre Kommentare.

Nach der Ausbürgerung ist der Pass nicht mehr gültig und man wird staatenlos bis man eingebürgert wird.

Ich denke die Deutsche Behörden sollen sich eine Temporäre Lösung erfinden, um staatenlosigkeit nach der Ausbürgerung zu vermeiden.

Ich muss mich in meiner Heimatland ausbügern lassen. Die Frage ist wie sollte ich wieder in die BRD einreisen?

Werde ich einen Reiseausweis von der Deutschen Behörde in der Heimat erhalten können?

Nochmals vielen Dank für Hilfreiche Antworten.

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Ich kann mich nur wiederholen: Fragen sie am besten beim zuständigen Amt nach wie der Ablauf vonstatten gehen soll. Schon gefragt? Was war deren Antwort zum Problem?

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#5
 Von 
guest-12303.08.2018 19:30:07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Ich kann mich nur wiederholen: Fragen sie am besten beim zuständigen Amt nach wie der Ablauf vonstatten gehen soll. Schon gefragt? Was war deren Antwort zum Problem?


Ich muss einen gültigen Aufenthaltstitel bei der Einbürgerung haben, war die Antwort. Wenn es zeitlich zu knapp ist, muss ich den Pass und auch der Aufenthaltstitel verlängern lassen.

Ich werde im Urlaub in der Heimat sein, und deswegen wollte ich das auch dort erledigen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Also verstehe ich das richtig, sie haben dem Amt den komplexen Sachverhalt geschildert, dass eine Ausbürgerung nur im Heimatstaat aber nicht bei einer seiner diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat, etc.) möglich ist,
dass wenn Sie sich ausbürgern lassen staatenlos werden, die vom Ex-Staat herausgegebenen Ausweisschriften eingezogen werden (Pass, Perso, o.ä.), dass Sie ohne Pass nicht ein Flugzeug besteigen, geschweige denn in den Schengenraum einreisen können, und ob dann ein Aufenthaltstitel ohne den einen gültigen Pass oder Staatsbürgerschaft überhaupt gültig ist, und schließlich das Amt gefragt was Sie nun machen sollen oder können und als Antwort bekommen Sie nur den lapidaren Satz: "Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel bei der Einbürgerung haben" ?

Wow. Starker Tobak.

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#7
 Von 
guest-12303.08.2018 19:30:07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Also verstehe ich das richtig, sie haben dem Amt den komplexen Sachverhalt geschildert, dass eine Ausbürgerung nur im Heimatstaat aber nicht bei einer seiner diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat, etc.) möglich ist,
dass wenn Sie sich ausbürgern lassen staatenlos werden, die vom Ex-Staat herausgegebenen Ausweisschriften eingezogen werden (Pass, Perso, o.ä.), dass Sie ohne Pass nicht ein Flugzeug besteigen, geschweige denn in den Schengenraum einreisen können, und ob dann ein Aufenthaltstitel ohne den einen gültigen Pass oder Staatsbürgerschaft überhaupt gültig ist, und schließlich das Amt gefragt was Sie nun machen sollen oder können und als Antwort bekommen Sie nur den lapidaren Satz: "Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel bei der Einbürgerung haben" ?

Wow. Starker Tobak.


‘Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzt den Verlust oder die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus.

Bitte weisen Sie mir zu gegebener Zeit noch die Verlängerung des Aufenthaltsstatus über der Ablauf des Aktuellen nach. Der Abschluss der Einburgerung wäre nicht möglich, wenn die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.’

-- Editiert von Kiriko123 am 19.07.2018 09:54

-- Editiert von Kiriko123 am 19.07.2018 09:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich höre das zum ersten Male, dass die Passabgabe im Herkunftsland erfolgen muss und der Einzubürgernde dann ohne gültige Papiere wieder nach Deutschland zurückreisen soll, um dort das Einbürgerungsverfahren abzuschließen. Wie soll denn das funktionieren.

Normalerweise wird im Zuge des Einbürgerungsverfahrens der (noch gültige) Pass des Einzubürgernden von den deutschen Behörden eingezogen und an die Vertretung des jeweiligen Staates übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.08.2018 19:30:07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Ich höre das zum ersten Male, dass die Passabgabe im Herkunftsland erfolgen muss und der Einzubürgernde dann ohne gültige Papiere wieder nach Deutschland zurückreisen soll, um dort das Einbürgerungsverfahren abzuschließen. Wie soll denn das funktionieren.

Normalerweise wird im Zuge des Einbürgerungsverfahrens der (noch gültige) Pass des Einzubürgernden von den deutschen Behörden eingezogen und an die Vertretung des jeweiligen Staates übergeben.


Bitte lesen Sie alles von Anfang an, wenn Sie nur eine Antwort lesen dann besteht ein Gefahr dass Sie außer Kontext verstehen

Viele Grüße

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