Einbürgerungszusicherung - dann Job im Ausland...?

18. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
halloworld
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerungszusicherung - dann Job im Ausland...?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe für die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Nach 7 Woche habe ich die Einbürgerungszusicherung bekommen. Sie habe mich informiert, dass ich meine alte Staatsangehörigkeit (Sudanese) abgeben muss. Inzwischen habe Ich einen neuen Job im Ausland (United Arab Emirates) bekomme. Ich muss nun meinen alten Job in Deutschland kündigen. Ich bin nicht sicher, ob es eine gute Idee ist, dass ich die Ausländerbehörde bescheid sagen. Oder wird so wieso die Arbeitsamt die Ausländerbehörde informaieren. Wie kann ich das Problem lösen. Muss ich die neuen Job absagen?oder gibt es eine andere Lösung
Danke schön
Mit freundlichen Grüßen


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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

wenn man in VAE arbeitet, wird man wohl kaum Berufspendler sein und jeden Tag nach Feierabend nach Hause (in D) fahren.
Eingebürgert werden kann man aber nur, wenn man sich dauerhaft hier aufhält.

Aslo musst du entweder den neuen Job oder die Einbürgerug vergessen.

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