Einbürgerungsproblem!!

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
selina85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerungsproblem!!

Ich bin Türkin und in Deutschland geboren. Meine Eltern sind geschieden und somit lebt mein vater in der Türkei und meine Mutter in Deutschland.Sie hat den deutschen Pass und ich bin gerade dabei ihn machen zu lassen.
Ich wohne alleine und habe nach dem Abi leider keinen Studienplatz gefunden was meine ganzen Pläne durcheinandergewirbelt hat.
Ich hatte fest damit gerechnet BAföG zu bekommen und jetzt stand ich da ohne Job und wusste mir nicht weiter zu helfen als mich für die paar Monate oder Wochen in denen ich kein Einkommen hatte Hartz4 anzumelden.Ich bin im moment auf der Suche nach einer Vollzeitstelle bei fast allen Zeitarbeitsfirmen im Telefonbuch doch ohne Ausbildung sieht es schlecht aus für mich.
Nun meine Frage:

Ich habe bald einen Termin beim Einwohnermeldeamt um die Sache mit meinem Pass zu kläre und die wollen einen Einkommensnachweis haben.Kann es sein das ich den deutschen Pass nicht bekomme weil ich Hartz 4 beziehe? Es ist auch wirklich nur vorrübergehend denn ich werde ja 100% studieren und wenn das nicht klappen sollte habe ich eine Alternative : Ich bewerbe mich parallel für diverse Ausbildungen.
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich kann fast kein Türkisch und fühle mich mehr als Deutsche.Ich möchte nicht das die Zusage zu meinem deutschen Pass daran scheitert das ich einige Wochen pech hatte... :(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Guckst Du hier:

Staatsangehörigkeitsgesetz
Anspruchseinbürgerung § 10

< 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt

< Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis

< Sicherung des Lebensunterhaltes (Ausnahmen bei unter 23jährigen)

< ausrechende Deutschkenntnisse

< Bekenntnis zur FDRO

< keine Straftaten

< Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Ausführlicher im oben angeführten Gesetz nachzulesen


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#2
 Von 
Alladin
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

wobei es bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit auch Ausnahmen gibt, wenn z.B. Gegenseitigkeit vorliegt, d.h. beide Staaten erkennen sich an wie z.B. bei Rumänien und Deutschland.

Als vorbestraft gilt man auch nur unter bestimmten Bedingungen, d.h. nicht jede Strafe ist erheblich, z.B. Strafen mit geringer Schuld von Verurteilungen bis oder unter 90 Tagessätzen.

Gruß
Alladin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Alladin

Das ist (zunächst von der Straftat bzw. der Strafhöhe) und im Weiteren davon abhängig nach welcher Zeit des Aufenthalts in Deutschland und nach welchen Paragrafen die Einbürgerung stattfinden soll.

.

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