Einbürgerung mit 7 Jahre

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
ganjajahr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 27x hilfreich)
Einbürgerung mit 7 Jahre

Hallo Zusammen,

ich habe die Integrationskurs Zertifikat nach 17 Absatz 1 Integrationsverordnung bekommen. Dürfte ich mit diesem Zertifikat (nach 17 Absatz 1 Integrationsverordnung) die Einbürgerungzeit auf sieben verkürzen? ODER ich bräuchte ein andere Integrationsverordnung?

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Das kann Dir mit 100%iger Sicherheit nur Deine Einbürgerungsbehörde sagen. Frage dort nach, deren Auskünfte sind kostenfrei und absolut verbindlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ganjajahr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,

ich war bei der Sachberarbeiter und er meinete daß ich 8 Jahre komplett fertig mache dann könnte ich einbürgern lassen. Hat jemand eine Idee warum diese Integration Zertifikat (nach 17 Absatz 1 Integrationsverordnung) nicht für die Einbürgerung zu 7 Jahre verkürzt?

VG


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