Einbürgerung in Berlin

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malalah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung in Berlin

Hallo, ich hoffe auf hundreiche Antworten. Zu mir: ich bin 26 Jahre alt und lebe seit 21 Jahren in Deutschland.
Ich habe die Niederlassungserlaubnis (unbefristet) & Arbeitserlaubnis.
Realschulabschluss ist vorhanden.
Ich gehöre einer religiösen Minderheit an ( bin im Irak in Bagdad ) geboren.

Ich habe 2016 einen Einbürgerungsantrag gestellt. Bis vor einem Monat habe ich Bafög bezogen.
Seitdem arbeite ich Vollzeit.
Ich lebe mit meinem deutschen Freund in einer Wohnung ( er arbeitet auch Vollzeit ).

Meine Frage ist: gibt es ein Problem da ich jetzt Vollzeit arbeite, aufgrund von Probezeit oder ähnliches ?

Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Malalah):
Meine Frage ist: gibt es ein Problem da ich jetzt Vollzeit arbeite, aufgrund von Probezeit oder ähnliches ?

Wir wissen hier nicht, inwieweit Du alle Voraussetzungen für ein Einbürgerung erfüllst. Deshalb empfiehlt sich zunächst ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Bei diesen Gespräch wird man feststellen, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt werden. Das Gespräch ist kostenfrei.

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#2
 Von 
Malalah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erfülle alle gängigen Vorraussetzungen. Ich befinde mich schon im Einbürgerungsprozess und bin "fast am Ende" im Prozess angelangt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Malalah):
Ich erfülle alle gängigen Vorraussetzungen.
Moin, dann dürfte deine neue Vollzeitbeschäftigung kein Hindernis darstellen.

Was bedeutet *fast am Ende*? Hast du eine Zusicherung? Von wann ist die?

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#4
 Von 
Malalah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Sachbearbeiterin hat mir vor 2 Monaten geschrieben das sie nur noch eine geburtsurkunde oder ähnliches von mir benötigt um mir eine Entscheidung zu nennen. Diese reiche ich ihr nächste Woche ein mit meinem Arbeitsvertrag. Und da wollte ich wissen ob sich die Entscheidung jetzt verlängern kann aufgrund von Probezeit oder ähnliches? Ich warte im Moment seit anderthalb Jahren auf eine Entscheidung.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Malalah):
Diese reiche ich ihr nächste Woche ein mit meinem Arbeitsvertrag.
Also fehlte die Geburtsurkunde als doch sehr wichtiges Dokument. Oder ähnliches??
Das wurde erst vor 2 Monaten verlangt??
Du hast deshalb noch keine Einbürgerungszusicherung.
Aber dein Arbeitsvertrag und die Probezeit können nicht hinderlich sein.

In deiner Stadt ebenso wie in anderen Großstädten dauert es für alle Einbürgerungswilligen sehr lange.

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Ob die Probezeit etwas verzögern kann, hängt allein an der Frage, nach welchem Paragraphen du eingebürgert wirst. Relevant sind letzten acht Jahre Aufenthalt in Deutschland: Wenn du in diesem kompletten Zeitraum entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder die Niederlassungserlaubnis hattest, kannst du sicher nach § 10 StAG eingebürgert werden. Dann ist es relativ einfach.

Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG ist die Probezeit nicht relevant. Da wird nur geschaut, ob du jetzt Sozialleistungen beziehst (oder evtl. auch früher mal bezogen hast). Bafög gilt dabei aber nicht als Sozialleistung, auch evtl. Leistungsbezug als Schüler zählt nicht dazu. Also falls es innerhalb der letzten acht Jahren nicht mal eine Phase ohne Aufenthaltstitel, eine Phase der Duldung oder mit Aufenthaltsgestattung gab, wird die Probezeit nichts verzögern.

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#7
 Von 
Malalah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich besitze schon devinitiv die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung seit mindestens 8 Jahren!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Malalah):
Ich besitze schon definitiv die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung seit mindestens 8 Jahren!


Na, dann passt es ja. Den unbefristeten Aufenthalt wirst du (wie im Regelfall) dann wohl mit 16 Jahren bekommen haben.

Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG (sogenannte Anspruchseinbürgerung) sind die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung am geringsten. Vor allem wird keine Prognoseentscheidung getroffen (nur dann würde man die Probezeit noch abwarten müssen). Und selbst Sozialleistungsbezug wäre kein Hindernis, wenn man ihn nicht selber "zu vertreten" hat.

Also: noch fehlende Unterlagen nachreichen und die Änderung bei der Lebensunterhaltssicherung (jetzt Vollzeitstelle) bei der Einbürgerungsbehörde melden - wenn die Sachbearbeiterin signalisiert hat, dass alle Unterlagen ansonsten entscheidungsreif vorliegen, und die Bedingungen für eine Einbürgerung nach § 10 StAG erfüllt sind (was eigentlich regelmäßig der Fall ist, wenn man seit acht Jahren mit ordentlichem Aufenthalt ein geregeltes und integriertes Leben in Deutschland führt), dann steht der Einbürgerung nichts im Wege. Meinen Glückwunsch im Vorhinein.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
dann steht der Einbürgerung nichts im Wege

Frage: Muss der TE nicht auch erst noch seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Oder hat Berlin für Iraker diesen Akt inzwischen aufgehoben?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frage: Muss der TE nicht auch erst noch seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?
Oder hat Berlin für Iraker diesen Akt inzwischen aufgehoben?


Generell gibt es da meines Wissens keine Regelung für Iraker, aber wenn die Einbürgerungsbehörde erklärt, dass nur noch bestimmte Dokumente fehlen, wird diese Frage geklärt sein. Entweder ist die Ausbürgerung schon erfolgt oder sie war nicht zumutbar:

Zitat (von Malalah):
Ich gehöre einer religiösen Minderheit an ( bin im Irak in Bagdad ) geboren.


Das könnte ein Grund sein, die Ausbürgerung als nicht zumutbar einzuschätzen. Letztlich muss man in einem Forum immer von dem Sachstand ausgehen, den die Themenstarter benennen. Sonst könnte man auch noch auf den Einbürgerungstest hinweisen, nach Geschäftsfähigkeit, extremistischer Gesinnung, Sprachkenntnissen und Straftaten fragen. Stand ist nach Malalahs Auskunft aber:

Zitat (von Malalah):
Meine Sachbearbeiterin hat mir vor 2 Monaten geschrieben das sie nur noch eine geburtsurkunde oder ähnliches von mir benötigt um mir eine Entscheidung zu nennen.


Wäre die Abgabe der irakischen Staatsangehörigkeit ein Problem, hätte die Einbürgerungsbehörde das längst kommuniziert. Ansonsten ist für alle Fälle auch noch der Link zu § 10 StAG gesetzt worden - da kann sich später auch jeder andere Interessierte über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren.

-- Editiert von Felicite am 18.09.2018 14:49

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