Einbürgerung - deutsche Tochter aber Hartz 4, wie stehen die Chancen?

18. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Poyraz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung - deutsche Tochter aber Hartz 4, wie stehen die Chancen?

Hallo, ich würde mich freuen, wenn jemand Ahnung hat und meine Frage antworten könnte.
Ich bin Türke bin alleinerziehender Vater habe eine 8 jährige Tochter und lebe mit meiner Tochter seit über 6 Jahren zusammen. meine Exfrau ist Deutsche
meine Tochter hat deutscher Pass. Ich möchte mich einbürgern lassen da ich aber Hartz 4 bekomme möchte ich fragen wie steht es denn meine Chanche. Ich würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort schreibt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

generell hat man als Alg-2-Empfänger schlechte Chancen. VIELLEICHT ist das hier anders, da der TE mit einer dt. Angehörigen, seiner Tochter, zusammenlebt.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ja, die Chancen stehen schlecht.
Ausnahmen gibt es bei Härtefällen, aber so richtig ist keine Härte erkennbar, da der Vater auch ohne Einbürgerung mit seiner Tochter hier leben kann.

http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/einbuergerung-unterhaltssicherung.html

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" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Ziemlich daneben, die bisherigen Antworten. Auch der Link oben ist grottenschlecht, da dort eine völlig veraltete Rechtslage beschrieben wird.

Zuerst einmal wäre danach zu unterscheiden, nach welcher Rechtsgrundlage sich der Einbürgerungantrag richten würde. Bei §§ 8 und 9 StAG wäre ein Antrag beim Bezug von Hartz 4 tatsächlich chancenlos.

Hier siehts aber danach aus, als würde § 10 passen, und da kommts nur drauf an, ob ein eventueller Bezug von Hartz 4 von Antragsteller selbst zu vertreten hat. Bei unverschuldetem Bezug ist die Voraussetzung erfüllt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ist doch wirklich beruhigend zu wissen, dass hier wenigstens einer im Forum ist, der IMMER nur richtige Antworten gibt und niemals einen Fehler macht. :party:
Anders ist der herablassende Ton ja wohl kaum zu erklären.


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" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 23.12.2009 14:45

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Poyraz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch herzlich für eure antworten

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0x Hilfreiche Antwort

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